Wie das Bundesfinanzministerium mittlerweile verlauten ließ, sollen Steuerzahler ihre berufliche Tätigkeit im Homeoffice zukünftig steuerlich absetzen können.
Wie eine Ministeriumssprecherin in Berlin erst vor wenigen Tagen betonte, vertritt das Ministerium den Standpunkt, dass die Meldung des Homeoffice im aktuell vorgegebenen Rahmen durchaus vertretbar sei. Laut Aussagen der Sprecherin sehen die Politiker “die Rechtslage so, dass man das geltend machen kann”. Allerdings müssten sich Bund und Länder noch über Einzelheiten austauschen und dementsprechend einigen.
Homeoffice als Sicherheitsmaßnahme im Kampf gegen das Corona-Virus
In Zeiten der Corona-Krise sind viele Angestellte bundesweit partiell oder überwiegend zu Hause beruflich tätig. Über diese Telearbeit versuchen Unternehmen, ihre Sicherheitskonzepte den aktuellen Bedingungen anzupassen. Aktuell kann Homeoffice nur dann steuerlich geltend gemacht werden, falls es am Firmensitz des Arbeitgebers an einem Arbeitsplatz mangelt. Deshalb können die meisten abhängig Beschäftigten auch kein häusliches Arbeitszimmer absetzen. In den meisten Fällen ist es auch nicht notwendig, dass ein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist, welches ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird. Schließlich erkennen die meisten Finanzämter keine eigens im Wohn- oder Schlafzimmer eingerichtete Ecke als Arbeitsplatz an, um dadurch alle notwendigen Kosten absetzen zu können.
Politiker planen eine neue Initiative
Vor einigen Tagen kündigten Michael Boddenberg – der Finanzminister von Hessen (CDU) – sowie Albert Füracker – der Finanzminister der bayerischen CSU – eine besondere Initiative an. Das Ziel dieser Initiative besteht darin, Arbeit im Homeoffice zeitnah steuerlich besser absetzen zu können. Der Finanzausschuss des Bundesrates schlägt deshalb vor, dass Steuerzahler und Steuerzahlerinnen für jeden kompletten Tag im Homeoffice einen Pauschalbetrag in Höhe von fünf Euro pro Tag in Form von Werbungskosten absetzen dürfen. Im Gegenzug ist allerdings auch von einer Höchstsumme die Rede. Dieses Maximum würde sich auf 600 Euro pro Jahr belaufen. Das bedeutet, dass Betroffene bis zu 120 Arbeitstage jährlich über diese Regelung geltend machen können. Im Regelfall erreichen Arbeitnehmer in Deutschland bei einer klassischen Fünf-Tage-Woche durchschnittlich 230 Arbeitstage pro Jahr.
Das Für und Wider des Homeoffice
Im Gegenzug bietet die Arbeit in den eigenen vier Wänden zahlreiche Vorteile. Wie die Unionspolitiker betonen, ersparen sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen etwa Fahrtkosten und Fahrtzeit. Im Gegenzug entstehen zusätzliche Kosten, die nach aktuell bestehenden steuerlichen Regelungen jedoch unter Umständen nicht geltend gemacht werden können. Deswegen setzen sich Boddenberg und Füracker dafür ein, dass durch Homeoffice entstehende zusätzliche Kosten bald unbürokratisch über die Einkommenssteuer steuerrechtlich geltend gemacht werden können.
Die steuerliche Geltendmachung erleichtern
Nach Informationen der Ministerin zufolge planen die Politiker, dass Steuerzahler und Steuerzahlerinnen vorerst keine speziellen Voraussetzungen zur steuerlichen Geltendmachung erfüllen müssen. Dementsprechend sollen im Homeoffice tätige Personen die Pauschale ohne Realisierung besonderer Bedingungen erhalten.
Nach aktuellem Stand sollte es beispielsweise nur eine untergeordnete Rolle spielen, ob betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihrer beruflichen Tätigkeit in einer Arbeitsecke, am Küchentisch oder in einem separaten Raum nachgehen. Eine Überarbeitung des Steuerrechts zu diesem Thema könnte sich nachhaltig auf Tausende Arbeitgeber auswirken. Gemäß Aussagen von Norbert F. Schneider vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung ist davon auszugehen, dass sich die Balance zwischen An- und Abwesenheit am Arbeitsplatz dauerhaft verschieben wird. Schließlich bietet Homeoffice nicht nur eine bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf. Zugleich könne sich die hohe Verkehrsbelastung dadurch deutlich entspannen.