Vorauszahlungen klingt oft nach trockener Pflicht. In der Praxis entscheidet aber genau dieses Thema darüber, ob Sie Geld liegen lassen, Fristen sauber einhalten oder später mühsam korrigieren müssen. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie jetzt achten sollten.
Schlagwort: Gewerbesteuer
Gewerbesteuer berechnen, Hebesätze verstehen und Freibeträge nutzen. Alles zur Gewerbesteuerpflicht für Unternehmen und Gewerbetreibende.
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Gewerbesteuer verstehen: Hebesatz, Freibetrag und Planung
Gewerbesteuer klingt oft nach trockener Pflicht. In der Praxis entscheidet aber genau dieses Thema darüber, ob Sie Geld liegen lassen, Fristen sauber einhalten oder später mühsam korrigieren müssen. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie jetzt achten sollten.
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Vergleich der Unternehmensbesteuerung: Deutschland vs. Schweiz
Die Unternehmensbesteuerung ist ein entscheidender Faktor für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts. Deutschland und die Schweiz, beide wirtschaftlich starke Nationen in Europa, haben unterschiedliche Steuersysteme, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben können. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Unternehmensbesteuerung beider Länder und analysiert deren Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren.
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Gesellschaftsformen in Deutschland: Steuerliche Vorteile und Nachteile im Überblick
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist für Unternehmen in Deutschland eine entscheidende Weichenstellung. Die verschiedenen Gesellschaftsformen bieten nicht nur unterschiedliche Haftungsregelungen und Organisationsstrukturen, sondern auch verschiedene steuerliche Implikationen. In diesem Artikel werden die gängigsten Gesellschaftsformen – Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) – hinsichtlich ihrer steuerlichen Vorteile und Nachteile beleuchtet.
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Die Steuervorteile einer Holdinggesellschaft
Eine Holdinggesellschaft bietet nicht nur die Möglichkeit der organisatorischen Strukturierung von verschiedenen Unternehmen, sondern kann auch in steuerlicher Hinsicht Vorteile bieten. Dabei können insbesondere bei der Ausschüttung von Dividenden und Veräußerungen Steuern eingespart werden. Doch wie genau funktionieren die Steuervorteile einer Holding? In diesem Beitrag werden wir Ihnen alles Wichtige rund um die Steuervorteile einer Holdinggesellschaft erklären.
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Gewerbesteuer: Eine umfassende Zusammenfassung
Die Gewerbesteuer gehört zu den Betriebsausgaben, die jedes gewerbliche Unternehmen in Deutschland betreffen. Doch wie genau funktioniert sie? Welche Freibeträge gelten, wie berechnet sich der Hebesatz und wer muss überhaupt zahlen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige – von der Berechnung über Praxisbeispiele bis hin zu Tipps, wie Sie Ihre Steuerlast optimieren können.
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Globale Mindeststeuer: Kein Vorteil für Deutschland?
Erst kürzlich wurde beschlossen, dass Unternehmen weltweit mindestens 15 Prozent an Gewinnsteuern bezahlen sollen. Doch auf Deutschlands Finanzen wirkt sich die Maßnahme nur marginal aus.

Globale Mindeststeuer Ein Mindeststeuer-Satz von 15 Prozent
Dieses Ergebnis basiert auf Berechnungen der Wirtschafts- und Prüfungsgesellschaft Deloitte. Demzufolge werden die Reformen, die eine faire Verteilung von Einnahmen ermöglichen und Steuerdumping unterbinden, hierzulande für ein maximales Plus von 700 Millionen Euro sorgen. Intern sprach Olaf Scholz von der SPD bereits von einem Milliardenbetrag. Die G7 strebten an, Unternehmensgewinne weltweit mit einem Minimum von 15 Prozent zu besteuern. Von einem Gewinn in Staaten mit niedrigem Steuersatz könnten Länder des entsprechenden Firmensitzes weitere Steuern erhalten.
Eine Regelung für Unternehmen mit sehr hoher Gewinnspanne
Zudem sollen infolge der sogenannten Marktbesteuerung die 100 umsatzstärksten Firmen weltweit mindestens 20 Prozent ihres Gewinns in den Ländern versteuern, in denen sie diesen erzielt haben. Derzeit sind eher zehn Prozent im Gespräch. Außerdem gelte die Regelung nur für Unternehmen mit sehr hohen Gewinnspannen. Einer Berechnung von Deloitte zufolge könnte die Marktbesteuerung Steuermehreinnahmen von 200 bis 300 Euro erzeugen. Das gilt vor allem für chinesische und amerikanische Unternehmen wie Microsoft, Google oder Alibaba.
Tausende Tochtergesellschaften deutscher Firmen sind betroffen
International brächte die globale Mindeststeuer rund 380 Millionen Euro zusätzlich ein. Im Gegenzug erwartet Unternehmen ein erhöhter Compliance-Aufwand, durch den vermehrte Steuereinnahmen in Deutschland überschaubar sein werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass in den meisten anderen Industriestaaten ein ähnliches Ergebnis eintreten dürfe. Die Mindeststeuer betrifft nach Informationen von Deloitte ungefähr 46.000 Tochtergesellschaften von deutschen Unternehmen, die insbesondere in Branchen wie dem Fahrzeugsegment, für Finanzdienstleistungen sowie Handel und Konsumgüter tätig sind. Unternehmen dieser Bereiche haben häufig viele Tochtergesellschaften in Ländern mit niedrigem Steuersatz oder sogenannten Präferenzregionen, denen beispielsweise Luxemburg, die Niederlande oder Irland angehören. Hersteller sowie Zulieferer von Autos produzieren und verkaufen vorzugsweise in Südosteuropa.
Offene Fragen
Diese Marktsteuer für globale Großunternehmen betrifft höchstwahrscheinlich auch nur sieben deutsche Konzerne. Gemessen am Umsatz, gehören Firmen wie Siemens, Bosch, Telekom, die Allianz, BMW, VW und Daimler zu den 100 größten Firmen weltweit. Allerdings sind aktuell nicht alle Firmen profitabel genug, um das mit der globalen Mindeststeuer verbundene Gewinnkriterium zu erfüllen und in der Tat Zusatz-Steuern abführen zu müssen. Aktuell ist ebenfalls unklar, wie Regierungen “größte Unternehmen” genau definieren und wie die Firmen unter Berücksichtigung ihrer Marktkapitalisierung eingestuft werden. Deshalb ist es nicht ausgeschlossen, dass sich der Anteil deutscher Konzerne aus der Spitzengruppe noch einmal minimiert.
Höhere Steuereinnahmen durch andere Regelungen
Würden Industriestaaten die Pläne allerdings ambitionierter verfolgen, würden sich Mehreinnahmen für Deutschland und viele weitere Länder vermutlich deutlich erhöhen. Würde sich der Mindeststeuersatz – wie zuerst in den USA vorgeschlagen – auf 21 Prozent belaufen, könnten sich steuerliche Mehreinnahmen sprunghaft auf 1,6 Milliarden Euro erhöhen. Denn in diesem Fall würden wesentlich mehr Länder mit ihren neuen Steuersätzen den neuen Mindestsatz überschreiten.
Umgang mit Präferenzregimen
Im Gegenzug könnten sich Mehreinnahmen aber auch verringern. Fraglich ist beispielsweise aktuell, wie das Finanz- und Rohstoffsegment bei den Steuerplänen berücksichtigt wird. Zudem müssen die Staaten noch eine Lösung zu der Frage finden, ob sich die Mindeststeuer an der nominalen Besteuerung orientiert oder ob sogenannte Präferenzregime berücksichtigt werden. Werden diese Präferenzregime wie Luxemburg oder die Niederlande nicht berücksichtigt, wären die durch die globale Mindeststeuer erzielten Einnahmen noch geringer.
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Passives Einkommen richtig versteuern
Geld im Schlaf verdienen – wenn es doch bloß so einfach wäre. Doch mit ein paar Tipps und Tricks ist es durchaus möglich, ein passives Einkommen zu erzielen. Aber worauf ist zu achten, wenn man eine weitere Einkommensquelle hat?
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Die Mitgliedschaft im Bund der Steuerzahler
Unternehmer müssen derzeit hochaufmerksam sein, damit sie keine von der Regierung aufgelegten Maßnahmen verpassen, um wirtschaftlich negative Folgen der Corona-Krise finanziell abzufedern.

Mitglied im Bund der Steuerzahler | Foto: (c) Capri23auto/pixabay.com Es ist derzeit unter dem Druck von allen Seiten nicht einfach, hier den Überblick zu behalten, denn für viele gilt es gleichzeitig, beispielsweise ein Hygienekonzept zu entwickeln, seine Einhaltung zu kontrollieren und altgewohnte Arbeitsabläufe kritisch zu überprüfen und zu hinterfragen. Angesichts der Lage ist ein Angebot des Bundes der Steuerzahler Deutschlands sehr attraktiv: Die Mitglieder des BdSt können sich nämlich rund um alle Anträge für die Corona Krise Musterbriefe gratis herunterladen – eine Sorge weniger für den Unternehmer, der hier nicht kreativ werden und selbst formulieren muss.
Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen und Stundung für Steuerzahlungen
Inzwischen hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer herabgesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Einkünfte in 2020 geringer ausfallen als im Vorjahr. So ist es beispielsweise bei nahezu allen Restaurants, Gaststätten, Diskotheken und Clubs der Fall, aber auch bei Friseuren und Massage-Praxen ist ein solcher Rückgang infolge der zwangsweisen Schließung aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen zu erwarten. Obwohl auf der Hand liegt, dass, beziehungsweise warum, die Einkünfte 2020 niedriger sind, müssen betroffene Betriebe einen Antrag beim Finanzamt stellen, um die entsprechenden Vorauszahlungen vermindern zu können. Es ist ebenfalls möglich, einen Antrag auf die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen zu stellen. Da die Gewerbesteuer von der Kommune erhoben wird, in der ein Unternehmen ansässig ist, muss der entsprechende Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung an die zuständige Gemeinde gestellt werden.
Außerdem hat die Bundesregierung beschlossen, dass Steuern gestundet werden können, sollte deren Zahlung für ein Unternehmen eine erhebliche Härte darstellen. Die Stundung von Steuern erfolgt nicht automatisch, sondern ebenfalls nur auf einen Antrag hin. Wer einen entsprechenden Antrag auf Stundung von Umsatzsteuer und/oder Lohnsteuer stellt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Ämter entsprechende Anträge streng beurteilen, weil es sich bei den genannten Steuern um „durchlaufende Posten“ handelt. Ansonsten lautet die Anweisung an die Finanzämter, keine „strengen Anforderungen“ zu stellen.
Wenn „Corona vor Recht“ ergeht
Die Finanzämter sind aktuell angewiesen, auf Vollstreckungsmaßnahmen in Form von Kontopfändungen oder Säumniszuschlägen bis zum Ende des laufenden Jahres zu verzichten. Voraussetzung dafür ist ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Corona-Krise und der Unfähigkeit eines Unternehmens, die fälligen Steuerzahlungen innerhalb der gesetzten Fristen aufzubringen.
Der BdSt: Vorschläge zur Entlastung
Vor allem für mittelständische Unternehmen und Solo-Selbständige ist ein größtmöglichen Katalog von steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten angesichts der Belastungen durch die Corona-Krise von Vorteil. Grundsätzlich empfiehlt der Bund der Steuerzahler keine weiteren belastenden Maßnahmen für Unternehmen und Unternehmer einzuführen. Hier sind auch Entlastungen im Bereich des bürokratischen Aufwandes gemeint. Hilfen nützen wenig, wenn ein bürokratische Hürden überwunden werden müssen, um sie zu erlangen. Die bis September 2020 vorgeschriebene Umstellung der Ladenkassen auf Geräte mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung sollte beispielsweise auf Mitte 2021 verschoben werden. Hier könnten vor allem Gastronomen und Einzelhändler deutlich entlastet werden, denn entsprechend ausgestattete Kassen sind finanziell aufwendig.
Außerdem empfiehlt der BdSt, die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer zu erlauben. Das würde für Unternehmen bedeuten, dass sie die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren müssen, was für sie ein erhebliches Geschäftsrisiko darstellt, falls Kunden nicht zahlen.
>> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<
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Die Corona-Krise trifft die Kommunen hart durch Steuerausfälle
Die Corona-Krise beeinträchtigt die Wirtschaft und damit die Kommunen: Wenn die Wirtschaft nicht brummt, fallen auf kommunaler Ebene Steuereinnahmen weg. Parallel brechen die Einnahmen aus dem kulturellen Bereich ein, ebenso die Kindergartenbeiträge. Gleichzeitig müssen Kommunen mit höchster Auslastung arbeiten, um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, die im Zuge der Corona Krise nun auf Sie zukommen.

Weniger Steuereinnahmen durch Corona für Kommunen | Foto (c) pixelRaw/pixabay.com Der Finanzminister entwickelt unbürokratische und schnelle Wege, um Unternehmen zu entlasten
Werden die Kommunen Liquiditätsprobleme bekommen?
Die Doppelzange greift infolge der Corona-Krise gnadenlos zu: Die Einnahmen sinken, die Ausgaben steigen. Das bedeutet, dass sich für die Kommunen die Situation so schnell verschärfen kann, dass man bereits im Mai mit Liquiditätsproblemen rechnet. Entsprechend ist es nötig, dass bis zu diesem Zeitpunkt finanzielle Stützungsmaßnahmen durch den Bund fest zugesagt werden.
Kommunen können nicht pleitegehen!
Das zumindest stellt Hans-Günter Henneke fest, der Honorarprofessor der Universität Osnabrück und derzeitige Vorstand der Mitgliederversammlung des Deutschen Landkreistages e. V. Er weist eindringlich darauf hin, dass die Gesundheitsämter auf kommunaler Ebene momentan stark ausgelastet sind und dass ihnen eine wichtige Steuerungsfunktion bei den Maßnahmen gegen die Pandemie zukommt. Hennecke beziffert den Finanzbedarf der Kommunen im Zuge der Covid-19-Epidemie auf 11,5 Milliarden Euro.
Wo werden finanzielle Hilfen konkret benötigt?
Laut den Angaben von Hennecke ist es möglich, dass die Zahl der Hartz-IV-Haushalte durch Covid-19 bzw. die Folgen der Krise auf bis zu 1,2 Millionen ansteigen kann. Alleine in diesem Bereich beziffert der Landkreistag zusätzliche Kosten für die Kommunen in einer Höhe von etwa zwei Milliarden Euro.
Da dies die erste Pandemie ist, die wirklich weltweite Folgen hat, sind Prognosen hochspekulativ. Die Frage, wann und wie wieder ein öffentliches und wirtschaftliches Leben beginnen kann, wie wir es von den Zeiten vor der Ausbreitung von Covid-19 gewohnt waren, lässt sich nicht zuverlässig beantworten. Aber genau von der Beantwortung dieser Frage hängt natürlich ab, wie hoch die Kosten sich belaufen, die durch die Pandemie entstehen. Das gilt für jeden Einzelnen wie auch für die Kommunen in Deutschland.
Bisher nicht kostendeckend, aber nun völlig ohne Einnahmen
Man mache sich einmal bewusst, wie viele öffentliche Einrichtungen den Bürgern in unserem Land zur Verfügung stehen, die zwar nicht kostendeckend arbeiten können, aber bisher immerhin Einnahmen aufzuweisen hatten: der gesamte kulturelle Bereich mit all seinen Theatern und Museen, Zoos und Wildparks, Schwimmbäder. All diese Einrichtungen sind derzeit und auf unbestimmte Dauer geschlossen.
Die Gebühren für die Kitas sind für die Dauer der Schließung während der Pandemie ausgesetzt worden. Auch hier fehlen wichtige Einnahmequellen.
Knackpunkt Gewerbesteuer
Betriebe zahlen ihre Gewerbesteuer dort, wo sie ansässig sind. Um diesbezüglich eine Größe zu nennen: Im Jahr 2018 flossen ca. 56 Milliarden Euro an Gewerbesteuer an Städte und Gemeinden. Selbstverständlich wird diese Summe 2020 deutlich schrumpfen, da die Unternehmen teilweise zwangsweise geschlossen sind oder nicht in voller Auslastung arbeiten können, da ihnen Mitarbeiter fehlen. Viele Gastronomen haben sich zwar flexibel angesichts der Krise darauf umgestellt, außer Haus Essen zu verkaufen, aber sie erreichen damit selbstverständlich nicht jene Umsätze, die ein normaler Restaurantbetrieb ihnen ermöglicht hätte. Nicht für alle Städte relevant ist der Zusammenbruch der gesamten Tourismusbranche. Kommunen, die hier betroffen sind, müssen auf erhebliche Einnahmen auch aus den Bereichen der Kurtaxen und der Bettensteuer verzichten.
Foto (c) pixelRaw/pixabay.com
>>Der Text stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt diese nicht<<
