Vermietung klingt oft nach trockener Pflicht. In der Praxis entscheidet aber genau dieses Thema darüber, ob Sie Geld liegen lassen, Fristen sauber einhalten oder später mühsam korrigieren müssen. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie jetzt achten sollten.
Schlagwort: Grundsteuer
Grundsteuer nach der Reform: Berechnung, Bewertung und Fristen. Was sich für Eigentümer und Vermietende mit der neuen Grundsteuer ändert.
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Grundsteuerreform: Handlungsstrategien für Unternehmen
Die Grundsteuerreform 2025 bringt für Unternehmen mit Immobilienbesitz weitreichende Veränderungen. Neue Bewertungsverfahren, unterschiedliche regionale Modelle und erweiterte Deklarationspflichten erhöhen die Komplexität und den Verwaltungsaufwand. Zudem können sich durch die Neubewertung je nach Lage und Nutzung der Grundstücke stark unterschiedliche Steuerbelastungen ergeben. Eine fundierte Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen ist unerlässlich, um finanzielle Risiken zu vermeiden und geeignete Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.
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Grundsteuererklärung nicht abgegeben: Folgen Konsequenzen?
Die Abgabe der Grundsteuererklärung bereitet vielen Eigentümer:innen von Immobilien Sorgen. Unleidige bürokratische Verpflichtungen sind vielen Deutschen schließlich ein Graus. Doch ist es eine gute Idee, die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung zu ignorieren?
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Bodenwertzuwachssteuer: Kritik aus den eigenen Reihen
Die neue Führungsspitze der SPD sorgt zum Jahreswechsel mit ihrem überraschenden Vorschlag einer Bodenwertzuwachssteuer für Irritationen und Kritik. Der Widerstand gegen die neue Abgabe kommt dabei nicht nur von Grund- und Immobilienbesitzern sowie der politischen Konkurrenz. Auch aus den eigenen Reihen ist bei den Sozialdemokraten eine ablehnende Haltung gegen die neue Steuer zu erkennen.

Bodenwertzuwachssteuer | Foto:(c) nattanan23/ pixabay.com Plötzliche Steigerung des Wertes
Wenn Ackerland ohne einen besonderen Wert plötzlich in der Bebauungsplanung einer Kommune oder Gemeinde auftaucht, können sich die Besitzer des Grundstückes freuen. Denn wenn das preiswerte Stück Land plötzlich an die Straßen oder Versorgungsleitungen angeschlossen wird, muss es zunächst von Ackerland in Bauland umgewidmet werden. Die Folge ist, dass das Stück Land mit dieser Umwidmung plötzlich bedeutend im Wert steigt, da Bauland zu höheren Preisen gehandelt wird als Ackerland.
Leistungsloser Gewinn soll abgeschöpft werden
Diese Steigerung im Preis können die Besitzer des betreffenden Grundstücks verzeichnen, ohne selbst etwas in das Land investiert oder für die Preiserhöhung geleistet zu haben. Diesen leistungslosen Gewinn will die SPD mit der neuen Bodenwertzuwachssteuer abschöpfen. Die Steuer soll allerdings nicht alle Besitzer von Grundstücken und Immobilien betreffen. Sie greift nur, wenn das Grundstück mit dem Gewinn verkauft wird. Grundstücksbesitzer, die ihr Land nach der Steigerung des Wertes weiterhin behalten oder selbst bewirtschaften, sind von der neuen Abgabe ausgenommen.
Weitere Eckdaten bislang nicht bekannt
Über weitere Eckdaten zu der neuen Steuer hält sich die Partei bedeckt. So ist bislang etwa noch nicht bekannt, wie hoch die neue Steuer ausfallen soll. Die Sozialdemokraten verweisen darauf, dass das Vorhaben zur Einführung einer solchen Steuer bislang ein Teil einer parteiinternen Debatte sei, welche sich mit den möglichen Instrumenten einer Bodenpolitik beschäftige. Diese Politik zielt darauf ab, dem Gemeinwohl zu dienen. Weitere Details zu der möglichen Steuer werden derzeit noch in der Debatte ausgehandelt und entwickelt.
Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung betroffen
Betroffen von der Steuer sei allerdings nur ein kleiner Teil der Bevölkerung. Nach den parteiinternen Berechnungen müssten einer Online-Berichterstattung der SPD zufolge nur rund 830 potenzielle Steuerpflichtige eine Abgabe entrichten, wenn der Wert ihres Bodens durch Umwidmung steigt. Allerdings steht nur diese Zahl im Raum. Auf welcher Berechnungsgrundlage die Partei die 830 Steuerpflichtigen ermittelt hat, wurde nicht bekanntgegeben.
Wirkung der Steuer wird bezweifelt
Experten bezweifeln die Wirkung dieser geplanten Steuer, unabhängig von ihrer potenziellen Ausgestaltung, von welcher der Erfolg einer Steuer abhängt. Ihrer Ansicht nach könnte sich die Steuer an sich bereits negativ auf das Ziel auswirken, das mit der Einführung der Bodenwertzuwachssteuer verfolgt wird. So plant die SPD, die Einnahmen, die aus der Abgabe erzielt werden, in den Wohnungsbau zu stecken. Die neue Steuer könnte allerdings vielmehr dazu führen, dass die Grundstücke noch länger unbebaut blieben, so die Befürchtung der Experten.
Entscheidung gegen Verkauf gestärkt
Der Grund dafür sei, dass ein Baugrundstück an Wert zunimmt, je länger es unbebaut bleibt. Die Besitzer der Grundstücke könnten sich mit der Einführung der Steuer eher gegen einen Verkauf des Grundstückes entscheiden, in der Hoffnung, dass die Abgabe wieder kassiert wird, wenn die SPD nicht mehr in der Regierung ist. In dieser Zeit würde der Wert des weiterhin unbebauten Landes noch steigen, was nicht nur kleinen Besitzern von Flächen zum Vorteil gereicht, sondern auch Spekulanten Tür und Tor öffnet. Ein Effekt, dem die SPD eigentlich einen Riegel vorschieben wollte.
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Der Text ist keien Steuerberatung und ersetzt sie nicht
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SPD bringt Bodenwertzuwachssteuer ins Gespräch
Kaum hat die kriselnde SPD eine neue Führung erhalten, bringt diese mit der sogenannten Bodenwertzuwachssteuer eine neue Abgabe ins Gespräch. Mit dieser Steuer, die auf leistungslose Gewinne abzielt, will die Partei eine gemeinwohlorientierte Politik betreiben. Neu ist die Idee indes nicht.

Bodenwertzuwachssteuer | Foto:(c) nattanan23/ pixabay.com Neue Steuer bezüglich des Bodenwertes
Nach langem Ringen hat die SPD nun eine neue Führung gefunden, bestehend aus einer Doppelspitze. Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans sollen die Sozialdemokraten aus der Krise und in das neue Jahrzehnt führen. Kaum ist die neue Führungsspitze der SPD im Amt, bringt sie eine neue Steuer bezüglich des Bodenwertes ins Gespräch. Ein Vorschlag, mit dem die Partei eine Bodenpolitik betreiben möchte, die am Gemeinwohl orientiert ist, womit sie allerdings sowohl bei den Grundbesitzern als auch bei CDU und FDP auf Ablehnung stößt.
Boden nicht beliebig vermehrbar
Die umstrittene Bodenzuwachssteuer ist allerdings nur ein Teil der neuen Wohnungspolitik der Sozialdemokraten. Diese wurde im vergangenen Dezember auf dem Parteitag der SPD beschlossen. Hintergrund der Politik ist es, dass der Boden, anders als andere Wirtschaftsgüter, nicht beliebig vermehrbar sei. Aus diesem Grund sollen Bauland und der Boden allgemein nicht mehr aus der öffentlichen Hand gegeben werden, wie es in dem fünften Beschluss heißt, der auf dem Parteitag formuliert wurde.
Weiterer Grund für Einführung der Steuer
Doch für Vertretern der Sozialdemokraten gibt es noch einen weiteren Grund für die Einführung der Politik und der Bodenzuwachssteuer. So soll auch der leistungslose Zuwachs des Wertes von Grund und Boden abgeschöpft werden. Damit ist diese Bodenzuwachssteuer auch eine Steuer auf leistungslosen Gewinn.
Leistungsloser Gewinn wird anvisiert
Dies kann etwa geschehen, wenn Ackerland zu Bauland aufgewertet wird, ohne dass die Besitzer des Landes etwas dafür tun müssten. Dies sei etwa der Fall, wenn Ackerland nach dem Bebauungsplan einer Gemeinde an die Versorgung und an Straßen angeschlossen wird. In diesem Fall steigen der Wert des Bodens sowie das Vermögen des Besitzers des Grundstücks teils drastisch, ohne dass dieser in die Änderung des Status des Landes etwas investieren musste.
Gewinn beim Wiederverkauf abschöpfen
Beim Verkauf der Fläche würde der Besitzer einen enormen Gewinn machen. Dies ist nicht zuletzt ein willkommener Anlass, dass beim Kauf von Flächen auf eine solche Aufwertung des Bodens spekuliert würde, mit dem Ziel, eine Steigerung des Gewinns beim Wiederverkauf des Bodens zu steigern, so die Ansicht der Sozialdemokraten. Aus diesem Grund soll hier nun nach dem Willen der SPD die Bodenwertzuwachssteuer greifen. Diese muss beim Verkauf einmalig abgeführt werden.
Wer von der neuen Steuer ausgenommen wird
Diese Regelung soll auch diejenigen Besitzer von Grund und Boden beruhigen, die ihre Immobilien und Flächen selbst weiter halten wollen oder diese selbst nutzen. Denn in diesem Fall sind die Besitzer der Flächen von der neuen Steuer ausgenommen und werden von den neuen Plänen der SPD nicht berührt.
Förderung von sozialem Wohnraum
Die Einnahmen aus der Steuer sollen direkt an die Gemeinden und Kommunen fließen. Der Einsatzzweck dieser neuen Mehreinnahmen könnte nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten dazu benutzt werden, den Bau von sozialem Wohnraum zu fördern und voranzutreiben. Auf diese Weise wird die neue Steuer dafür genutzt, die rasante Entwicklung der Mieten zu dämpfen und den Wohnungsmarkt zu entlasten.
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Änderungen bei den Steuern im kommenden Jahr
Alles neu macht der Jahreswechsel. Das gilt auch für die Steuern. Im kommenden Jahr ändert sich einiges für den steuerpflichtigen Bundesbürger. So wurden Neuerungen auf den Weg gebracht, um die lange gerungen wurde. Zahlreiche neue Regelungen vereinfachen das Leben der Steuerpflichtigen und verhelfen zu mehr Geld im Portemonnaie. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Was ändert sich bei den Steuern | Foto:(c)Bru-nO/pixabay.com Neue Grundsteuer
Im kommenden Jahr greift endlich eine Neuerung, um die lange gerungen wurde und welche eine der wichtigsten Einnahmequellen für die bundesdeutschen Kommunen darstellt. Allein im Jahr 2018 konnten die Kommunen dank der Grundsteuer Einnahmen in Höhe von rund 14 Milliarden Euro erzielen. Ende 2019 wurde die Reform der Grundsteuer endlich verabschiedet, ab dem Jahr 2025 greifen endlich die neuen Regeln. Ab dann wird die Grundsteuer abhängig vom Wert der Immobilie berechnet. Eine der wichtigsten Neuerungen ist allerdings, dass die Länder bei der Berechnung in vielen Bereichen freie Hand haben. In Ausnahmefällen können die Länder die Steuer auch unabhängig vom Wert ermitteln, wie etwa Hamburg.
Günstigere Mobilität
Künftig können Nutzer eines Jobtickets sparen, wenn sie dieses vom eigenen Gehalt finanzieren. In diesem Fall müssen Mitarbeiter es mit 25 Prozent versteuern, wobei die Sozialabgaben entfallen. Bei der Pauschalsteuer in Höhe von 25 Prozent können sie die Entfernungspauschale von 30 Cent für ihren Arbeitsweg absetzen. Steuerfrei bleibt das Jobticket zudem, wenn Mitarbeiter es zusätzlich zu ihrem normalen Gehalt erhalten.
Elektroautos vom Chef in privater Nutzung
Künftig sparen auch Mitarbeiter, die emissionsfreie Elektrofahrzeuge vom Arbeitgeber nicht nur zu dienstlichen Zwecken, sondern auch im privaten Umfeld nutzen. Sie müssen den Wagen ab dem kommenden Jahr nur noch zu 0,25 Prozent vom Listenpreis als geldwerten Vorteil beim Fiskus steuerlich angeben, nicht mehr wie bislang zu 0,5 Prozent. Eine kleine Einschränkung gibt es allerdings. So dürfen die Wagen ausschließlich zwischen den Jahren 2019 und 2030 angeschafft worden sein, damit die Regelung greift. Zudem muss der Listenpreis des Fahrzeugs weniger als 40.000 Euro betragen.
Sport und Prävention vom Chef
Ein gesunder Arbeitnehmer ist nicht nur ein produktiver, sondern auch ein zufriedener Arbeitnehmer. Immer mehr Arbeitgeber beherzigen diese Regel und unterstützen ihre Mitarbeiter bei der gesundheitlichen Prävention. Spendiert der Chef Gesundheitsleistungen, so sind diese Gesundheitslesitungen bis zu einer Höhe von 600 Euro abgabenfrei statt wie bisher nur 500 Euro. Wer zudem vom Chef zusätzlich zum regulären Gehalt ein Dienstfahrrad erhalten hat, kann dieses deutlich länger privat nutzen. Der Fiskus erlaubt dies nun bis zum Jahr 2030 statt wie bislang bis 2021.
Steigender Grundfreibetrag
Im kommenden Jahr steigt der Grundfreibetrag auf das Einkommen um 240 Euro auf mehr als 9.400 Euro, wodurch unter dem Strich weniger Steuer auf das Einkommen gezahlt werden muss. Hinzu kommt, dass auch die Steuersätze gesunken sind, wobei das Einkommen gleich bleibt. Je nach Höhe des Einkommens haben Arbeitnehmer damit bis zu 183 Euro im Jahr mehr in der Tasche.
Geringere Steuern auf eBooks
Elektronische Literatur schlug steuerlich bislang mit einem höheren Satz zu Buche als die klassische Version auf Papier. Dies wird sich ab kommendem Jahr ändern. Der Steuersatz für elektronische Bücher wird von bislang 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert. Ob die eBooks dadurch allgemein für Verbraucher günstiger werden, steht allerdings in den Sternen.
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Neue Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern
Nach langen Diskussionen hat der Bundestag endlich die dringend notwendige Reform der Grundsteuer beschlossen. Eine erforderliche Mehrheit hat der Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Doch noch ist der Schlusspunkt nicht erreicht. Bis Ende des Jahres muss die Reform noch umgesetzt werden. Die neue Reform wurde weiterhin nicht kritiklos angenommen, zudem sind die einzelnen Bundesländer noch unentschlossen, was die Umsetzung der Reform in den Ländern betrifft.

Bundesländer Grundsteuer | Foto: (c) Mapcanyon/pixabay.com Umstrittene Reform wurde angenommen
Die umstrittene Reform der Grundsteuer wurde endlich angenommen, trotz aller Kritik und ablehnender Haltung haben auch die FDP und die Grünen für die Umsetzung des neuen Modells gestimmt. Zahlreiche Modelle wurden für die Berechnung der neuen Grundsteuer vorgeschlagen, durchgesetzt hat sich ein Modell, bei welchem die durchschnittliche Miete und der Wert des Bodens die maßgebliche Grundlage bei der Berechnung der neuen Abgabe darstellen.
Mehr Freiheit dank Öffnungsklausel
Das neue Modell gibt den einzelnen Ländern mehr Rechte bei der Ausgestaltung in die Hände als zuvor. Grund hierfür ist die sogenannte Öffnungsklausel, die von der bayrischen CSU ins Spiel gebracht wurde. Mit dieser Öffnungsklausel können die einzelnen Bundesländer künftig eigene Regelungen beschließen. Voraussetzung hierfür war eine Änderung des Grundgesetzes, für die eine Zweidrittelmehrheit notwendig war. Da insgesamt 495 Abgeordnete dafür stimmten, konnte diese notwendige Mehrheit erreicht werden.
Bislang noch keine Entscheidung von vielen Ländern
Doch bislang hat sich kaum ein Bundesland entschieden, was es mit der neu gewonnenen Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der neuen Grundsteuer anfangen möchte. Lediglich Bayern hat bereits zugesagt, dass die Öffnungsklausel von der Staatskanzlei genutzt werden wird. Aus weiteren Ländern wie etwa Berlin oder dem Saarland kamen zwar bislang Bekundungen der Sympathie hinsichtlich der Klausel, doch eine endgültige Entscheidung steht in den Ländern weiterhin aus. Bislang hatten sich 9 der 16 bundesdeutschen Länder zu der Frage geäußert.
Kritik zur neuen Grundsteuer reißt nicht ab
Die Reform der neuen Grundsteuer ist jedoch weiterhin nicht frei von Kritik. Vor allem der Industrieverband BDI äußerte sich ablehnend gegenüber dem neuen Gesetz. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kritisierte etwa, dass die Neuregelung hinter den Erwartungen zurückbleibt. Zudem sei ein höheres Maß an Bürokratie absehbar, wenn die Reform so umgesetzt würde. Diese würde vor allem die Betriebe treffen, welche ihre Immobilien nun mit einem höheren Aufwand bewerten müssten. Der BDI befürwortet daher das Flächenmodell.
Positive Ansichten zur Reform
Es gibt allerdings auch positive Urteile über die neue Reform. So sei es für den Deutschen Städtetag begrüßenswert, dass die Grundsteuer weiterhin wertorientiert bleibe. Hierbei haben allerdings die Kommunen das letzte Wort, ob die Mieter und Besitzer von Immobilien künftig weniger oder mehr Grundsteuer zahlen müssen. Denn die Kommunen legen die individuellen Hebesätze fest. Daher kann es sein, dass sich die Grundsteuer für die gleiche Immobilie je nach Region um mehrere hundert Euro unterscheiden kann.
Reform muss bis Ende des Jahres abgeschlossen sein
Die von der Bundesregierung eingeleitete Reform der Grundsteuer muss bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, fordert das Bundesverfassungsgericht. Für die Kommunen ein Stichtag, der tunlichst eingehalten werden sollte. Schließlich stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für sie dar. Mehr als 14 Milliarden Euro nehmen die Kommunen Jahr für Jahr dank dieser Steuer ein. Geld, das fehlen würde, sollte die Reform nicht gelingen. Am 8.11. wird der Bundesrat über die Reform entscheiden, ab 2025 wird die Abgabe nach den neu beschlossenen Regeln erhoben.
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Erhöhung der Steuer in zahlreichen Kommunen geplant
Das Leben für die Bürger wird in der BRD immer teurer, auch die Kommunen denken über eine Erhöhung der Steuern nach, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Demnach kommen in zahlreichen Städten und Gemeinden zusätzliche Abgaben auf die Bürger zu. Wohin das zusätzliche Geld fließen soll, wurde von den Kommunen ebenfalls bereits verplant sowie die Bereiche, welche weniger Geld erhalten.

Kommunen wollen Steuern erhöhen | Foto:(c) image4you/pixabay.com Geplante Erhöhung der Steuern und Abgaben in sieben von zehn Kommunen
Die Umfrage der Unternehmens- und Beratungsgesellschaft EY war groß angelegt, knapp 300 Städte und Gemeinden, deren Einwohnerzahl mindestens 20.000 Einwohner beträgt, wurden in der Erhebung befragt. Das Hauptthema der Umfrage betraf die Steuern in den Städten und Gemeinden, vor allem die eventuell geplanten Erhöhungen der Steuern und Abgaben. Die Ergebnisse dürften den wenigsten Bundesbürgern in der BRD gefallen. Demnach planen sieben von zehn Kommunen eine Erhöhung der finanziellen Belastungen für ihre Bürger.
Müllabfuhr, Straßenreinigung, Parken und Wasser werden teurer
In welchen Bereichen die Steuern und Gemeinden die Abgaben erhöhen wollen, ist bereits klar, ebenso die Höhe der entsprechenden Steigerungen der Belastungen. So werden etwa in einem Drittel der befragten Kommunen die Gebühren für die Müllabfuhr sowie die Straßenreinigung steigen. Auch die Grundsteuer soll in deinem Drittel der befragten Städte und Gemeinden steigen. Etwas weniger als ein Drittel der Kommunen, knapp 27 Prozent, haben angegeben, die Gebühren beim Parken sowie der Nutzung des Friedhofs anzuheben. Etwas mehr als jede fünfte Kommune will künftig mehr Geld beim Wasser verlangen.
Stark regional geprägte Unterschiede
Bei der Verteilung der geplanten Erhöhungen der Gebühren und Abgaben in den Gemeinden gibt es klar ausgeprägte Unterschiede, die von Region zu Region verschieden sind. So denken etwa in Hessen mit 91 Prozent die meisten der befragten Städte und Gemeinden über eine Erhöhung der Abgaben und Steuern nach, gefolgt von Thüringen mit 89 Prozent und NRW mit 81 Prozent der Kommunen. Weit weniger sind es in Bayern mit 48 Prozent. In Sachsen wollen mit 30 Prozent sogar weniger als ein Drittel der befragten Städte und Gemeinden die Bürger stärker zu Kasse bitten.
Deutliche Einsparungen in zahlreichen Kommunen
Im Gegenzug wollen viele Städte und Gemeinden die Leistungen im kommenden Jahr einschränken. Auch hier gab es eine deutliche Steigerung bei den befragten Kommunen von acht Prozent im Vorjahr zu 20 Prozent in diesem Jahr. Mit 14 Prozent wollen die meisten Städte und Kommunen bei der Straßenbeleuchtung einsparen, in mehr als jeder zehnten Gemeinde, knapp 12 Prozent, wird ein Freibad oder Hallenbad die Pforten schließen.
Schließungen von Bibliotheken und kulturellen Einrichtungen
Mehr als jede zehnte Stadt oder Gemeinde, rund neun Prozent, plant stärkere Einschränkungen in den Bereichen Kultur und Bildung, sie wollen Bibliotheken und weitere kulturelle Einrichtungen schließen. Allerdings wird es nicht in allen Bereichen Einsparungen geben. In weiteren wichtigen Segmenten sollen die dringend benötigten Leistungen in den meisten der befragten Kommunen sogar steigen.
Investitionen in IT und Infrastruktur
Demnach wollen drei von fünf der in der Erhebung befragten Kommunen die Investitionen im Bereich der Schulen steigern, mehr als jede zweite Stadt und Gemeinde will stärker in den Ausbau der Digitalisierung und der Infrastruktur der IT investieren. Auch in die Infrastruktur der Städte und Gemeinden selbst soll mehr Geld fließen. So sollen etwa die Straßen ausgebaut werden, in jeder fünften Kommune soll der ÖPNV ausgebaut werden.
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Grundsteuer: Änderung des Grundgesetzes gefordert
Die Diskussionen um die Reform des Grundgesetzes gehen in die nächste Runde. Experten erweitern den Themenkreis rund um die neue Grundsteuer um einen weiteren Aspekt, der bislang nur wenig Beachtung fand. Sie fordern eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes. Ein entsprechender Vorstoß des Finanzausschusses des Bundestags wurde Mitte September von den eingeladenen Sachverständigen begrüßt.

Änderung Grundgesetz Grundsteuer | Foto: (c) succo /pixabay.com Weiterer Aspekt in Diskussion um Grundsteuer
Der vom Verfassungsgericht geforderte Termin zur Neuregelung der neuen Grundsteuer rückt immer näher. Doch eine endgültige Einigung ist bislang immer noch nicht in Sicht. Die Bundesländer konnten sich bislang noch nicht auf eine gemeinsame Richtung einigen, wie die neue Grundsteuer künftig berechnet werden soll. Nun erweitern die Steuersachverständigen die diskutierten Themen um einen weiteren wichtigen und grundlegenden Aspekt. Sie sprechen sich vor allem vor dem Hintergrund der möglichen Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich für eine Anpassung des Grundgesetzes aus.
Notwendige Änderung des Grundgesetzes
Eine solche Änderung des Grundgesetzes ist dringend notwendig, so Johanna Hey vom Institut für Steuerrecht der Universität Köln. Dass den einzelnen Ländern eine umfassende Kompetenz zu einer eigenen Gesetzgebung hinsichtlich der Grundsteuer gewähren möchte, sei sehr zu begrüßen. Die derzeitige Regelung sei vor allem mit Blick auf den Länderfinanzausgleich nicht zufriedenstellend. Ähnlich sprachen sich die Staats- und Steuerrechtler der Universitäten Trier und Speyer aus.
Keine Verschiebungen beim Länderfinanzausgleich
Ihrer Ansicht nach könne der Bund nicht einerseits auf die Regelung zur Wahrung der gleichwertigen Lebensverhältnisse im Bund pochen und sich andererseits im gleichen Atemzug für die Länderöffnungsklauseln stark machen. Im Grundgesetz müsste auf die Folgen für den Länderfinanzausgleich eingegangen werden, so die weitere Forderung. Eine solche gesetzliche Festlegung im Grundgesetz sei zwingend erforderlich, fordern auch Vertreter der Hochschule RheinMain. Auf diese Weise kann ausgeschlossen werden, dass es zu Verschiebungen beim Finanzausgleich der Länder komme.
Öffnungsklausel nicht in jedem Falle sinnvoll
Hey von der Uni Köln hob allerdings weiter hervor, dass solche Öffnungsklauseln nicht in jedem Falle sinnvoll seien. So dürften die Länder, die eine abweichende Regelung des Steuergesetzes aufweisen, nicht gezwungen werden, Schattenrechnungen zu präsentieren, welche auf dem Bundesgesetz basieren. Solche Schattenrechnungen würden eine umfassende Bewertung der Gebäude erfordern und damit schließlich dem wichtigsten positiven Aspekt und dem Hauptargument für eine Grundsteuer zuwiderlaufen, welche rein flächenbasiert und unabhängig vom Wert ist. Dieser Aspekt sei eben die Einfachheit des Modells, welchem durch die Schattenrechnungen widersprochen würde.
Warnungen vor einem Scheitern der Reform
Mahnende Stimmen warnten zudem vor einem möglichen Scheitern der Reform und der damit verbundenen negativen Folgen, welche vor allem auf die Städte, Gemeinden und Kommunen zukommen würden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer seien eine wichtige finanzielle Quelle für die Städte und Gemeinden. Ein Wegbrechen dieser Quelle würde ein riesiges Loch in die Haushalte reißen. Auf die Kommunen kämen etwa bei einer Neuregelung, die nicht der Verfassung entspricht, Rückzahlungen in einer Höhe von 14,8 Milliarden Euro zu.
Chance zur Vereinfachung wird nicht genutzt
Dabei sei die Neuregelung der Reform der Grundsteuer zu kompliziert, so der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest. Die Chance zur Vereinfachung der Steuer wird vom Gesetzgeber derzeit nicht genutzt. Er sprach sich ebenfalls für eine rein flächenbasierte Berechnung der Grundsteuer aus. Zudem dürften Länder, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, nicht durch eine zweite, wertbasierte Berechnung zusätzlich belastet werden.
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Grundsteuer: Keine Belastung für Mieter?
Berlin will erreichen, dass Immobilienbesitzer die Mehrkosten, die durch die neue Grundsteuer auf sie zukommen, nicht zu 100% auf die Mieter umlegen. Der Senat hat eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Allerdings stehen die Chancen für die Bundesratsinitiative schlecht, der Widerstand dagegen ist bereits abzusehen.

Grundsteuer nicht für Mieter | Foto:(c) andreas160578/pixabay.com Berliner Initiative soll Mieter entlasten
Ein Kritikpunkt bei der kommenden neuen Grundsteuer ist die mögliche Umlage der Mehrkosten auf die Mieter, die die Besitzer von Immobilien vollziehen können. Eine vollständige Weitergabe von 100 Prozent sei nicht Sinn und Zweck der Steuer, so Finanzsenator Matthias Kollatz von der SPD. Auch die Grünen tragen die Initiative mit, Justizsenator von Dirk Behrendt stellt sich hinter das Vorhaben. Die Besitzer der Immobilien profitieren schließlich von der Grundsteuer. Die Einnahmen aus dieser Steuer würde doch dafür genutzt, die Infrastruktur zu finanzieren, was den Wert der Immobilien steigere.
Einnahme von knapp 800 Millionen Euro pro Jahr
Bei der Diskussion um die neue Grundsteuer geht es um viel Geld. Allein in Berlin würde die neue Regelung mehr als die Hälfte der Mieter betreffen. Jedes Jahr nimmt das Land knapp 800 Millionen Euro pro Jahr ein. Nach derzeitiger Regelung werden Steuern über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Dies soll sich mit der neuen Initiative nun ändern.
Kaum Aussicht auf Erfolg
Allerdings ist Medienberichten zufolge ein Scheitern der Initiative zu vermuten, da sich lediglich zwei von 15 Finanzminister der Länder für das Vorhaben aussprachen, es den Besitzern der Immobilien zu verbieten, die Mehrkosten der Grundsteuer auf ihre Mieter umzulegen. Bei den beiden Ausnahmen handelt es sich lediglich um Brandenburg und Thüringen. Das Finanzministerium Bayerns stellte sich jedoch klar gegen das Vorhaben. Albert Füracker bezeichnete die Befreiung der Mieter von der Grundsteuer als nicht zielführend.
CDU gegen das Vorhaben
Selbst wenn die Finanzminister der Länder zustimmen, müsste das Vorhaben noch im Bundestag behandelt werden. Auf Parteiebene ist die Initiative ebenfalls umstritten. So hat die Bundestagsfraktion der CDU bereits ihre Ablehnung signalisiert. Der Grund dafür ist, dass das Verbot, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen, zu einer höheren Kaltmiete führen würde und daher ein Irrweg sei. Der Senat stimmt der Überlegung bezüglich derartiger Ausweichmanöver zu. Allerdings würden dies die Einschränkungen vermeiden, die bereits hinsichtlich möglicher Mieterhöhungen bestünden.
Auswirkungen auf die Wohnungsgesellschaften
Die FDP hingegen warnt vor erheblichen Auswirkungen der Initiative auf die Wohnungsgesellschaften der Länder. Bei einer Wohnfläche von insgesamt 19 Millionen Quadratmetern hätten die Wohnungsgesellschaften jedes Jahr rund fünf Millionen Euro weniger zur Verfügung. Geld, das dann für die Instandhaltung, energetische Sanierung, barrierefreien Umbau sowie Neubau bereitsteht, kritisierte Sybille Meister, die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion.
Ablehnung der Initiative auch vom VDGN und der IHK
Auch der Verband der Deutschen Grundstücksbesitzer, kurz VDGN, lehnt die Initiative ab. Der Verband kritisiert, dass der Senat in Berlin nach dem Mietendeckel die Eigentümer von Immobilen erneut ins Visier nimmt. Für Christian Gräff, den Präsidenten des VDGN sowie wohnungspolitischen Sprecher im Abgeordnetenhaus, ist dies klare Abzocke. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) sieht in der Initiative eine einseitige Belastung der Eigentümer und Unternehmer.
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