Schlagwort: Abschreibung

Aktuelle Abschreibungsregeln für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter. Lineare AfA, degressive Abschreibung und Sonderabschreibungen im Überblick.

  • Abschreibung nutzen: So planen Betriebe Investitionen klüger

    Abschreibung nutzen: So planen Betriebe Investitionen klüger

    Abschreibung klingt oft nach trockener Pflicht. In der Praxis entscheidet aber genau dieses Thema darüber, ob Sie Geld liegen lassen, Fristen sauber einhalten oder später mühsam korrigieren müssen. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie jetzt achten sollten.

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  • Degressive Abschreibung 2026: 30 Prozent Super-AfA

    Degressive Abschreibung 2026: 30 Prozent Super-AfA

    Die degressive Abschreibung ist zurück – und zwar mit voller Kraft. Ab 2026 können Unternehmen bewegliche Wirtschaftsgüter mit bis zu 30 Prozent jährlich abschreiben. Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung macht’s möglich. Was genau dahintersteckt, wie Sie davon profitieren und welche Fallstricke Sie beachten sollten – das erfahren Sie hier.

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  • Steuervorteile beim Bau von Mietwohnungen: Förderungen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

    Steuervorteile beim Bau von Mietwohnungen: Förderungen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

    Der Bau von Mietwohnungen ist nicht nur eine Möglichkeit, zur Behebung der Wohnungsknappheit beizutragen, sondern bietet Investoren auch erhebliche steuerliche Vorteile. Diese Vorteile können die Gesamtinvestition wirtschaftlich attraktiver machen und die Rendite steigern. In diesem Artikel beleuchten wir umfassend, welche steuerlichen Vorteile Investoren beim Bau von Mietwohnungen nutzen können, welche Förderungen zur Verfügung stehen und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.

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  • Investitionen in Digitalisierung: Steuerliche Förderungen und Abschreibungsmöglichkeiten

    Investitionen in Digitalisierung: Steuerliche Förderungen und Abschreibungsmöglichkeiten

    Die Digitalisierung ist ein zentraler Treiber für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der heutigen Geschäftswelt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Investitionen in digitale Technologien und Infrastrukturen unvermeidlich sind. Doch wie können diese Investitionen steuerlich optimal gestaltet werden? In diesem Artikel werden die steuerlichen Förderungen und Abschreibungsmöglichkeiten für Digitalisierungsinvestitionen umfassend erläutert.

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  • Rückkaufswert der Lebensversicherung: So viel Geld ist die Police jetzt wert

    Rückkaufswert der Lebensversicherung: So viel Geld ist die Police jetzt wert

    In Zeiten von Niedrigzinsen sind Lebensversicherungen alles andere als lukrativ. Deshalb erscheint es vielen Versicherungsnehmern plausibel, den Rückkaufwert der entsprechenden Verträge jetzt zu ermitteln und diese eventuell zu kündigen. Doch in diesem Fall drohen finanzielle Verluste.

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  • Energieberatung: Steuerliche Förderung ist möglich

    Eines von vielen politischen Zielen ist es, dass Gebäude grundsätzlich energieeffizient erbaut werden sollen. Eigentümer der Immobilien können daraus ihren persönlichen finanziellen Nutzen ziehen, indem sie energetische Baumaßnahmen an selbst bewohnten Objekten durchführen lassen.

    Energieberater müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Wie Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin erklärt, können Betroffene auf eine steuerliche Förderung bestehen. Doch bei Energieberatern gibt es eklatante Unterschiede. Einige Energieberater sind über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – das BAFA – für das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude” zugelassen.
    Andere Spezialisten für Energieeffizienz sind hingegen für das KfW-Förderprogramm “Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude” sowie damit verbundene Programme Nummer 151, 152, 153 und 430 gelistet. Zusätzlich gibt es Berater, die weder über die BAFA zugelassen noch bei der KfW gelistet sind. Diese Ansprechpartner sind jedoch dazu berechtigt, Energieausweise zu erstellen.

    Steuerermäßigungen bis zu 50 Prozent

    Wie Steuerexpertin Bauer erklärt, werden Kosten für Energieberater mit einer Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent gefördert. Eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist jedoch, dass die Berater bei der BAFA registriert bzw. zugelassen oder bei der Förderbank KfW gelistet sind. Berechnet ein Steuerberater für seinen Service beispielsweise 2.000 Euro, sparen Steuerpflichtige ungefähr 1.000 Euro an Einkommenssteuer. Nach Aussage von Bauer muss allerdings die Voraussetzung erfüllt werden, dass Betroffene tatsächlich energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen an den selbst bewohnten Objekten durchführen. Die Steuerermäßigung entfällt im Gegenzug, wenn Immobilienbesitzer nur allgemeine Beratungen über Energieeinsparmöglichkeiten an ihren Häusern durchführen lassen, ohne mehr Geld zu investieren.

    Geringere Steuervorteile für Berater mit einfacher Ausstellungsberechtigung

    Zudem dürfen Steuerzahler ebenfalls auf eine Steuerermäßigung hoffen, wenn sie sich an Energieberater mit einfacher Ausstellungsberechtigung wenden. Die Höhe der steuerlichen Förderung beläuft sich in diesem Fall allerdings auf maximal 20 Prozent. Diese steuerliche Entlastung dürfen Betroffene außerdem nur dann absetzen, falls die Kosten mit einer Erteilung erforderlicher notwendiger Bescheinigungen für veranlasste energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen verbunden sind.

    Steueranteile werden über mehrere Jahre verrechnet

    Dieser Steueranteil von 20 Prozent verteilt sich über drei Jahre hinweg. Dementsprechend werden in den ersten beiden Jahren jeweils sieben sowie im dritten Jahr nach der Durchführung der entsprechenden Sanierungsmaßnahme sechs Prozent berechnet. Außerdem wird eine Höchstsumme von 40.000 Euro festgelegt. Diese Maximalsumme schließt Kosten für die energetischen Berater sowie finanzielle Aufwendungen für die Erteilung von Bescheinigungen durch die Energieexperten ein.

    Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen

    Eines sollten Steuerzahler jedoch berücksichtigen: Eine Doppelförderung der Ausgaben ist nicht möglich. Beispielsweise ist dann keine Steuerermäßigung möglich, wenn die Kosten für die Energieberater bereits über zinsverbilligte Darlehen oder öffentliche Zuschussprogramme gefördert wurden.

    Voraussetzungen für den Erhalt steuerlicher Vorteile

    Steuerliche Vorteile können nur die Steuerzahler erzielen, die selbst in den Gebäuden leben. Leben andere Personen ebenfalls in dem Objekt, dürfen diese keine weiteren Kosten bezahlen. Bereits zum Beginn der energetischen Sanierung müssen die Objekte mindestens zehn Jahre alt sein. Für jüngere Bauten besteht kein Anspruch auf eine Steuerermäßigung. Eine weitere Voraussetzung ist es, dass Fachunternehmen die energetischen Arbeiten durchführen. Dabei ist es wichtig, dass die durchgeführten Maßnahmen zugleich dem Arbeitsbereich der Fachunternehmen angehören. Ergänzend müssen die Fachunternehmen bescheinigen, dass die Sanierungsmaßnahmen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

    >>Der Text ist keine Steuerberatung und kann sie nicht ersetzen<<

  • Energetische Sanierung: Steuervorteile gelten nicht nur für Immobilien

    Energetische Sanierung: Steuervorteile gelten nicht nur für Immobilien

    Heutzutage steht es außer Frage, dass Eigentümer steuerlich von energetischen Sanierungsmaßnahmen profitieren. Allerdings bringen steuerliche Vorteile auch nur dann die erhoffte finanzielle Entlastung, wenn die mit Sanierungsmaßnahmen aufgewerteten Objekte mindestens zehn Jahre alt sind. In diesem Zusammenhang betont der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, dass die Immobilien für eigene Wohnzwecke verwendet werden müssen.

    energetische sanierung
    Steuern sparen energetische Sanierug | Foto:(c) yannick_Hstt/ pixabay.com

    Steuervorteile sind keine klassische objektbezogene Förderung

    Steuervorteile für eine energetische Sanierung sind keine rein objektbezogene Förderung. Diese Richtlinie bietet zahlreiche Vorteile. Generell beläuft sich die Steuerermäßigung auf 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einem Maximum von 200.000 Euro. Dieser prozentuale Anteil verteilt sich auf drei Jahre. Die ersten sieben Prozent entfallen auf das Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen. Im zweiten Jahr folgen weitere sieben sowie im dritten Jahr zusätzliche sechs Prozent. Demzufolge ist eine Steuerermäßigung von maximal 40.000 Euro möglich.

    Eine steuerzahlerfreundliche Auslegung

    Diese Höchstsumme legt das Bundesfinanzministerium nun steuerzahlerfreundlich aus. Deshalb ist diese Höchstsumme für jede steuerpflichtige Person und jedes begünstigte Objekt gültig. Diese Regelung gilt als besonders relevant, falls Objekte übertragen werden. Darauf verweist BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. Die personenbezogene Höchstsumme stellt sicher, dass bei einer Schenkung, einer Erbschaft oder Veräußerung der Objekte erneut ein Maximalbetrag der Steuerermäßigung für 40.000 Euro gültig ist. Die Objektbezogenheit der finanziellen Zuwendungen bedeutet, dass die Höchstsumme aufgeteilt wird, falls die Immobilie zum gleichen Zeitpunkt mehreren Personen gehört. Nöll erläutert diesbezüglich, dass die Aufteilung im Verhältnis der Miteigentumsanteile vorgenommen wird.

    Mehrere Sanierungsvorhaben können einbezogen werden

    Es ist unerheblich, auf wie viele einzelne Sanierungsvorhaben sich die Maximalsumme von 200.000 Euro letztendlich verteilt. Allerdings müssen die Empfänger der finanziellen Unterstützung alle entsprechenden Baumaßnahmen von Fachunternehmen durchführen lassen. Zudem ist es wichtig, dass die Geldbeträge nicht bar ausgezahlt werden. Stattdessen erfolgen entsprechende Zahlungen auf ein Geldkonto. Eine Steuerermäßigung für die Durchführung energetischer Maßnahmen begünstigt Fahrtkostenpauschalen, auf Rechnungen ausgewiesene Maschinenstundensätze sowie die Arbeitsleistung. Im Gegensatz für eine Förderung von Handwerkerleistungen werden ebenfalls alle Aufwendungen steuerpflichtiger Personen begünstigt, denen Materialkosten für die Umsetzung der energetischen Maßnahmen angehören.

    Die häufigsten energetischen Sanierungsmaßnahmen im Überblick

    Der Bandbreite an energetischen Sanierungsmaßnahmen gehören unter anderem Erneuerungen von Fenstern, Außentüren oder der Heizungsanlage an. An Geschossdecken, Wänden oder Dachflächen durchgeführte Maßnahmen zur Wärmedämmung fallen ebenfalls in diese Kategorie. Zugleich wird ein Einbau oder eine Erneuerung von Lüftungsanlagen oder ein Einbau digitaler Systeme für die energetische Verbrauchs- und Betriebsoptimierung als energetische Sanierungsmaßnahme betrachtet. Die gleiche Regelung trifft auf eine Optimierung bereits bestehender Heizungsanlagen zu, die jedoch mindestens zwei Jahre alt sein müssen.

    Bauen für die Zukunft: Vorteile energetischer Sanierungen

    Fossile Brennstoffe werden im Laufe der Zeit nicht nur knapper, sondern auch teurer. An dieser Stelle setzt energetische Sanierung an. Energetische Sanierungen zielen darauf ab, den Energiebedarf eines Hauses gezielt durch entsprechende Maßnahmen zu reduzieren oder alternativ ineffiziente veraltete Geräte durch moderne effiziente Apparate zu ersetzen. Neben Maßnahmen für eine energetische Sanierung ist eine individuelle Energieberatung sinnvoll. Der Nutzer dieser Energieberatungen besteht darin, empfehlenswerte Maßnahmen für eine energetische Sanierung von Häusern zu planen.

    Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<

    Foto:(c) yannick_Hstt/ pixabay.com

  • Geld anlegen: Hilfreiche Tipps und Tricks

    Geld anlegen: Hilfreiche Tipps und Tricks

    Wer sein Geld clever anlegt, wird von diesem Schritt finanziell profitieren. Allerdings müssen die einzelnen Schritte eines guten Investments auch gut durchdacht sein. Der Umgang mit den eigenen Finanzen weist insbesondere Einsteiger schnell in ihre Schranken. Deshalb ist es hilfreich, die Geldanlagen in folgenden Schritten zu planen.

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  • Börsenverluste von der Steuer absetzen

    Börsenverluste von der Steuer absetzen

    Die Niedrigzinsphase ist aller Voraussicht nach bis auf Weiteres der Standard, sodass Anleger entsprechend auf der Suche nach Alternativen sind, um das eigene Vermögen unabhängig von Zinsen zu vermehren. Hierbei fällt der Blick vieler auf Aktien und ETFs, die sich als probates Mittel zur Vermögensmehrung zeigen können.

    Börse Verluste Steuererklärung
    Verluste an der Börse steuerlich absetzen | Foto:(c) geralt/pixabay.com

    Natürlich ist das Handeln mit Aktien an der Börse grundsätzlich mit einem höheren Verlustrisiko behaftet als es bei Zinserträgen der Fall ist. Deshalb ist es interessant zu wissen, dass Börsenverluste unter Umständen von der Steuer absetzbar sind. Welche Umstände dies genau sind, wird im Folgenden aufgezeigt.

    Keine steuerliche Absetzung bei Kursverlust

    Zu beachten ist erst einmal, dass die Regelung nicht gilt, wenn die Aktien weiter gehalten werden, der Kurs der Wertpapiere aber sinkt. Dementsprechend gibt es keinen steuerlichen Ausgleich dafür, dass das eigene Portfolio an Wert verloren hat. Vielmehr besteht die Möglichkeit, Börsenverluste von der Steuer abzusetzen nur dann, wenn Aktien mit Verlust verkauft wurden.

    Dies erfolgt im Rahmen der Abgeltungssteuer, die im Kern beinhaltet, dass Kapitalerträge versteuert werden müssen, darunter auch Gewinne aus Aktiengeschäften. Auf jene Erträge entfallen 25 Prozent als einheitlicher Steuersatz, wobei die jeweilige Bank die Steuerzahlung direkt an das Finanzamt vornimmt, sodass sich der Investierende nicht darum kümmern muss.

    Wenn nun aber beim Verkauf von Aktien ein Verlust entsteht, dann soll dieser auch angerechnet werden können. Hierfür hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Verluste aus dem Aktienverkauf im Rahmen einer Gegenüberstellung mit den Gewinnen verrechnet werden können: Alle Gewinne und Verluste in einem vorgegebenen Zeitrahmen werden demnach zusammengefasst.

    Börsenverlust steuerlich geltend machen?

    So kann beispielsweise ein Überschuss durch Anrechnung der Verluste aus einem Aktienverkauf gesenkt werden, was sich positiv auf die Steuerlast im Rahmen der Abgeltungssteuer auswirkt. Zu beachten ist, dass dies nur bei Aktiengewinnen sowie -verlusten erfolgen kann, eine Verrechnung mit anderen Posten ist hingegen nicht möglich.

    Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung, wenn aufgrund des Verkaufs von Aktien mit quasi keinem Wert ein Verlustgeschäft vorliegt. Wer also auch solche sehr geringwertigen Aktien in seinem Portfolio hat, der kann bei einem Verkauf eine Verlustanrechnung erreichen.

    Banken mit Service für Kunden

    Hilfreich ist, dass die eigene Bank die Verrechnung der Verluste beim Verkauf von Aktien eigenständig vornimmt, diese also als Service für den Kunden bereitstellt. Dies funktioniert im Regelfall so, dass ein Verlustausgleich dergestalt vorgenommen wird, dass bei Verkauf von Aktien mit Gewinn die anfallende Abgeltungssteuer bis zur Höhe der Verluste nicht berechnet wird.

    Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass die Abgeltungssteuer dem Kunden erst dann wieder berechnet wird, bis der Verlust aus dem Verkauf der Aktien aufgezehrt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur gilt, wenn die Verrechnung innerhalb einer Bank beziehungsweise eines Finanzinstituts erfolgt, nicht aber über mehrere Anbieter hinweg. Zudem gilt dies nur innerhalb bestimmter Fristen.

    Steuerberater mit individueller Beratung

    Wie individuell vorgegangen werden sollte, ist im Einzelfall festzustellen und im Zweifel von einem Steuerberater zu prüfen. Dieser kann individuell beraten und aufzeigen, wie im Idealfall vorgegangen werden sollte. Ansonsten ist insbesondere der oben genannte Service der Banken dann sehr hilfreich, wenn die erworbenen Aktien lediglich in einem Portfolio angelegt sind.

    Foto:(c) geralt/pixabay.com

    Achtung: Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht

  • Hausverkauf: Arbeitszimmer lässt Preis steigen

    Hausverkauf: Arbeitszimmer lässt Preis steigen

    Wer es schafft, in den eigenen vier Wänden ein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, kann sich glücklich schätzen, da nur bei wenigen Berufstätigen ein solches Zimmer steuerlich anerkannt wird. Allerdings kann sich dies auch nachteilig auswirken. Spätestens beim Verkauf des Hauses wird der Segen oftmals zum Fluch, da der Fiskus sich hier das Geld zurückholt.

    Hausverkauf Arbeitszimmer
    Arbeitszimmer Preis Hausverkauf | Foto: (c) AbsolutVision/ pixabay.com

    Herausforderung Arbeitszimmer

    Als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger hat man es nicht leicht, wenn man sich seinen heimischen Arbeitsplatz vom Fiskus anerkennen und die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen möchte. Dies ist nur einigen wenigen Berufsgruppen vorbehalten. Für die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers in den eigenen vier Wänden sind einige Voraussetzungen zu beachten wie etwa die strikte Trennung vom restlichen Wohnraum des Hauses oder der Wohnung.

    Arbeitsbereich und Wohnbereich klar getrennt

    Das Arbeitszimmer darf zudem wirklich nur zur Arbeit verwendet werden. Die Nutzung zu Wohnzwecken ist daher ausgeschlossen. Ein Zimmer so strikt vom Wohnbereich abzugrenzen mag vor allem in kleineren Wohnungen oder Häusern schon eine Herausforderung sein, ist jedoch kein Problem, wenn man sich einmal damit eingerichtet hat. Doch wenn die Immobilie oder die Wohnung verkauft werden soll, kann das mühsam erkämpfte Arbeitszimmer daheim aus genau diesem Grund zum Fluch werden.

    Steuerfreier Verkauf einer Immobilie

    Eigentümer einer Immobile können diese unter bestimmten Bedingungen verkaufen, ohne auf den Gewinn Steuern abführen zu müssen.  Diese Voraussetzungen sind, dass seit dem Erwerb der Immobilie zehn Jahre vergangen sind beziehungsweise, dass die Immobile im Jahr des Verkaufs und den beiden Jahren zuvor nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Die Betonung liegt hierbei auf Wohnzwecken. Und ein Arbeitszimmer wird nicht bewohnt. Der Teil der Immobilie fällt also nicht unter diese Regelung, sondern unterliegt den Bedingungen einer gewerblich genutzten Immobilie. Dies kann den Preis einer Immobilie deutlich beeinflussen und steigen lassen.

    Beim Arbeitszimmer greift die Spekulationsfrist

    Dieser Ansicht ist zumindest die Finanzverwaltung. Aus diesem Grund gilt beim Arbeitszimmer die zehnjährige Spekulationsfrist, innerhalb welcher Steuern bei der Veräußerung einer gewerblich genutzten Immobilie anfallen. Selbst dann, wenn die Aufwendungen für das Arbeitszimmer weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben steuerlich anerkannt werden, greift diese Spekulationsfrist und der Fiskus greift beim Gewinn aus der Veräußerung zu, wenn diese Veräußerung nach weniger als zehn Jahren nach dem Erwerb derselben vorgenommen wird.

    Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns aus der Veräußerung

    Dabei ist der Gewinn aus dem Verkauf der gesamten Immobilie nicht unbedingt gleich dem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Bei der Ermittlung dieser steuerpflichtigen Einnahme aus der Veräußerung der Immobilie wird ermittelt, indem einerseits deren Verkaufspreis herangezogen wird als auch die Kosten für die Anschaffung und der Herstellung des gewerblich genutzten Segments. Die Fläche des Arbeitszimmers wird dabei ins Verhältnis zur weiteren, wohnlich genutzten Fläche der restlichen Immobilie gesetzt.

    Entscheidung im Einzelfall

    Im Einzelfall kann jedoch gerichtlich dagegen vorgegangen werden. So hat das Finanzgericht Köln im vergangenen Jahr entschieden, dass der Veräußerungsgewinn, der aus dem Arbeitszimmer innerhalb eines privat genutzten Eigenheims erzielt wird, nicht zu den Einkünften führt, die aus dem privaten Veräußerungsgeschäft erzielt werden, wenn sich das Arbeitszimmer innerhalb eines Bereichs befindet, der zum überwiegenden Teil wohnlich genutzt wird. Allerdings steht zu dieser Frage eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs noch aus.

    >Der Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht<<

    Foto: (c) AbsolutVision/ pixabay.com