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Europäische Union: Folgt ein Gesetz zur Offenlegung von Steuerzahlungen?

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Eine Frage aus dem Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments sorgte für Diskussionsbedarf. Die Corona-Krise brachte Gewinner wie den Amazon-Konzern hervor, der in den Augen vom Grünen-Abgeordneten Sven Giegold jedoch nicht angemessen besteuert werden würde. Deshalb sprach sich das Parlament schon seit langer Zeit für eine länderspezifische Offenlegung von Steuerzahlungen der Unternehmen aus. Allerdings stimmte der Ministerrat der EU dem Gesetz bislang noch nicht zu. Deshalb fragte Giegold Olaf Scholz deutlich, wann die deutsche Präsidentschaft darüber abstimmen wird.

Aufgaben des EU-Rats

Aktuell agiert die Bundesregierung als Vorsitzende die Agenda im Rat der EU. Die Aufgabe dieses Rats ist es, dass Vertreter aller EU-Mitgliedsstaaten Gesetze für Europa beschließen. Doch bislang hänge es laut Scholz von den Abstimmungsprozessen in Europa ab, wann diese Abstimmung erfolgen kann. Die Lage ist ernst. Seit mittlerweile vier Jahren beteiligen sich EU-Regierungen an Verhandlungen, um mit Hilfe eines Gesetzesentwurfs der EU-Kommission Steuervermeidungen transnationaler Konzerne aufzudecken. Diese Unternehmen buchen ihre Gewinne in Gebieten mit besonders niedrigen Zinssätzen, obwohl sie entsprechende Umsätze in anderen Regionen erzielen. Schätzungsweise werden 40 Prozent aller internationalen Konzerngewinne in derartige Steuerfluchtländer verlagert, so die Behauptung des Ökonomen Gabriel Zucman von der kalifornischen Universität Berkeley. Dieser Anteil bedeutet für Staatskassen von EU-Ländern ein Minus von ungefähr 70 Milliarden pro Jahr und dementsprechend fast die Hälfte des jährlichen Budgets der EU.

Daten und Fakten

Aus dem Grund sollen alle in der Europäischen Union tätigen internationalen Konzerne mit einem jährlichen Umsatz von über 750 Millionen Euro gesetzlich verpflichtet werden, preiszugeben, wie viele Steuern sie auf ihre Beträge in welches Land einzahlen. Mit dieser Strategie soll das Steuerverhalten der multinationalen Unternehmen kontrolliert werden. Auf diese Weise sollen die Betriebe aufgefordert werden, die Steuern in den Staaten zu entrichten, in denen auch die Gewinne erzielt wurden.

Kritik durch eine Studie

Bereits im Juni 2017 befürwortete das EU-Parlament das Gesetz. Allerdings reagierte die Bundesregierung skeptisch. Als Folge dessen gerieten Debatten über die Intransparenz der Konzerne zunehmend in den Fokus. Die Bundesregierung besann sich hingegen auf Argumente der Konzern-Lobby. Es wurde eine Studie durchgeführt, derzufolge die Stiftung auf eine Wettbewerbsverzerrung sowie eine Einschränkung des Steuergeheimnisses hinwies. Dementsprechend seien Unternehmen gezwungen, unternehmensinterne und sensible Informationen zu veröffentlichen. Doch das Argument einer Benachteiligung der Unternehmen im internationalen Wettbewerb sei nicht stichhaltig. Allerdings berücksichtigte das Europaparlament aufgrund der deutschen Skepsis eine Klausel in dem Gesetz, dank der aktuelle wettbewerbsrelevante Informationen via Antrag zurückgehalten und erst zu einem späteren Zeitpunkt publiziert werden müssten.

Die Bankenbranche als Vorreiter

Mittlerweile kreierte sogar das Bankensegment einen Präzedenzfall, demzufolge eine derartige Steuertransparenz den Fiskus unterstützt und im Gegenzug nicht dem Wettbewerb schadet. Denn nach der Weltwirtschaftskrise sind internationale Banken schon seit mehreren Jahren zu öffentlichen Berichterstattungen über deren Steuerzahlungen verpflichtet. Daraufhin kamen mehrere Studien zu dem Ergebnis, dass diese Berichtsverpflichtung als “wirksames Instrument” gelte, um die grenzüberschreitende Unternehmenssteuerplanung zu reduzieren.

Eine Allianz mehrerer Länder

Daraufhin bildete sich eine Allianz mehrerer Länder mit deutscher Beteiligung, welche die Einführung der Berichtspflicht als Steuergesetz bezeichnete. In dem Fall dürften keine Gegenstimmen aufkommen, da über ein solches Gesetz nur einstimmig entschieden werden darf. Wird allerdings weiterhin auf die Einstimmigkeit des Gesetzes bestanden, werde das Gesetz nie verabschiedet werden. Anschließend nahmen mehrere Länder dazu Stellung, bis ein Abbruch der Abstimmung erfolgte. Durch einen Ratsbeschluss ist das Gesetz weiterhin in der Schwebe. Mittlerweile änderten einige Länder ihren Standpunkt und wechselten in die Lager der Gegner oder Befürworter für mehr Steuertransparenz über. Bis heute verstößt der andauernde Aufschub der Entscheidung gegen die Funktion der Ratspräsidentschaft als neutrale Vermittlungsinstanz zwischen EU-Staaten.

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