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Steuern senken mit Spenden: So funktioniert’s!

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Einen guten Zweck erfüllen und dabei Steuern sparen. Dieses Vorhaben gelingt, wenn sich Spendenwillige an einigen Regeln orientieren. Dabei gilt vor allem eines: Spenden können nur von der Steuer abgesetzt werden, falls diese an eine steuerbegünstigte Organisation ausgezahlt werden. Auf diesen Fakt weist die Bundessteuerberaterkammer ausdrücklich hin.

Wichtige Organisationen im Überblick

Diesen Vereinigungen gehören beispielsweise Universitäten, staatliche Museen, Kirchen, politische Parteien oder gemeinnützige Stiftungen sowie Vereine an. Zudem beeinflussen Spenden an andere Organisationen die Höhe der Einkommenssteuer ebenfalls positiv. Schließlich können Steuerzahler die Spenden grundsätzlich als Sonderausgabe steuerrechtlich geltend machen.

Keine gewinnorientierten Institutionen

Als Spende werden nur die Gelder oder Zeit- und Sachaufwendungen anerkannt, die für Einrichtungen gelten, welche nicht gewinnorientiert arbeiten. Erhalten Spender im Gegenzug eine Gegenleistung – beispielsweise durch geringere Vereinsbeiträge oder Eintrittsgelder – sind die Spenden auch nicht steuerlich absetzbar.

Spenden-Bedingungen bei Sach- und Zeitspenden

Eine Spende muss auch nicht zwingend ein Geldbetrag sein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Sach- oder Zeitspenden steuerlich geltend zu machen. Im Gegensatz zur finanziellen Unterstützung ist es in diesen Fällen allerdings schwieriger, den exakten Wert der Spenden genau zu bemessen. Eine Sachspende inkludiert einen einfach zu berechnenden Wert, falls diese Art der Spende neu erworben wurde. Im gebrauchten Zustand hat ein Objekt im Gegenzug den Wert, der bei einem Verkauf zu diesem Zeitpunkt erzielt werden würde. Spendet eine Person hingegen Zeit, sollte im Vorfeld mit der Organisation eine Vergütung vereinbart werden. Auf diese Vergütung verzichtet die spendende Person im Nachhinein. Diese nicht entrichtete Vergütung wird mit dem Spendenbetrag gleichgesetzt, betont die Bundessteuerberaterkammer.

Eine Quittung ausstellen lassen

Steuerbegünstigungen erhalten Steuerzahler ebenfalls, wenn sie an politische Parteien einen Maximalbetrag von 3.300 Euro als Single oder höchstens 6.600 Euro als verheiratetes Paar spenden. Die direkte Steuerermäßigung beläuft sich in diesem Fall auf jeweils 50 Prozent, allerdings auch höchstens 825 Euro für Singles sowie 1.650 Euro für verheiratete Personen. Politische Spenden werden zusätzlich bis zum Maximalbetrag als Sonderausgabe berechnet. Zudem sind sonstige Spenden mit höchstens 20 Prozent des entsprechenden Gesamtbetrags aller Einkünfte in Form von Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Steuerpflichtige Personen sollten stets darauf Acht geben, dass sie eine Spendenquittung für das Finanzamt erhalten. Bei einer kleineren Spende bis zu maximal 200 Euro genügt es, die Buchungsbestätigung oder den Einzahlungsbeleg der Bank vorzuweisen.

Spendenrechner ermitteln Steuervergünstigungen im Vorfeld

Wie viel Geld Steuerzahler nach Abzug des Steuervorteils aus eigener Tasche spenden, können Interessenten im World Wide Web durch Spendenrechner ermitteln. Mittlerweile gibt es zahlreiche Rechner wie smart-rechner.de oder von der “Aktion Deutschland hilft”, über die entsprechende Summen ermittelt werden können. Generell gilt: Je mehr Geld Steuerzahler verdienen, desto größer ist die Steuerersparnis beim entsprechenden Spendenbetrag.

Bedingt durch die erhöhte Steuerbelastung profitieren Singles von höheren steuerlichen Vorteilen als verheiratete Steuerzahler. Beispielsweise beteiligt sich das Finanzamt mit einem Anteil von 47,5 Prozent an der Spende bei allen Single-Steuerzahlern. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren beläuft sich der Anteil auf 44,3 Prozent. Das bedeutet bei einer Spendensumme von 500 Euro beispielsweise, dass Singles netto nur 262,62 Euro einzahlen. Pärchen erhalten beim gleichen Betrag insgesamt 221,55 Euro als Erstattung.

Foto:(c)geralt/pixabay.com

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