Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist für Arbeitnehmer in Deutschland von großer Bedeutung, da sie direkt beeinflusst, wie viel Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag monatlich vom Bruttogehalt abgezogen werden. Je nach Familienstand, Einkommensverhältnis und persönlichen Lebensumständen kann die Steuerlast erheblich variieren. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die sechs Steuerklassen in Deutschland, erklären deren Vor- und Nachteile und zeigen, welche Steuerklasse in welcher Lebenssituation am besten geeignet ist. Zudem beantworten wir häufige Fragen und geben praktische Tipps für die Steuerklassenwahl.
Schlagwort: Steuerklasse
Steuerklassen in Deutschland: Welche Steuerklasse ist die richtige? Kombinationen für Ehepaare, Wechsel und Auswirkungen auf das Nettogehalt.
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Steuerklasse 6: Details zur unbeliebten Steuerklasse
Die Höhe des persönlichen Nettogehalts hängt in erster Linie von der Steuerklasse ab. Die höchsten Abgaben drohen den Steuerzahlern, die Steuerklasse 6 zugeordnet sind. Doch welche Steuerzahler müssen mit einer Einordnung in Steuerklasse 6 rechnen, und welche Abzüge müssen Betroffene in Kauf nehmen? In diesem Artikel werden alle relevanten Details und Tipps zur Steuerklasse 6 umfassend erläutert.
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Teilzeitjob: Steuerliche Regelungen im Überblick
Wer hierzulande in Teilzeit arbeitet, muss automatisch Abstriche beim Gehalt in Kauf nehmen. Umso wichtiger ist es, darauf Acht zu geben, dass nach Abzug der Steuern genügend Geld auf dem Konto bleibt.
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Teilzeit und Minijob parallel ausüben: Was ist erlaubt, was nicht?
Wer einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, möchte sich oftmals noch durch einen Minijob etwas Geld hinzu verdienen. Um beide Jobarten miteinander zu kombinieren, müssen Betroffene einige rechtliche Regelungen beachten.
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Entlastungsbetrag: So umgehen Alleinerziehende die Steuerfalle
Aus steuerrechtlicher Sicht haben Alleinerziehende Anspruch auf einen Freibetrag. Erfüllen Betroffene bestimmte Voraussetzungen, wird einem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zugestimmt.

Alleinerziehend Steuern sparen | Foto: (c) Hallmackenreuther/ pixabay.com Entlastungsbetrag: Wichtige Voraussetzungen für Alleinerziehende
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn keine andere volljährige Person mit im Haushalt lebt. Eine Ausnahme sind allerdings volljährige Kinder mit Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld. Zudem darf die steuerpflichtige Person nicht verheiratet sein. Voraussetzungen für das Ehegattenveranlagungswahlrecht müssen erfüllt sein. Ziehen Alleinerziehende mit einem Partner zusammen oder heiratet die Person, wird der Alleinerziehendenbetrag für das komplette Jahr gewährt. Diese Regelung gilt beispielsweise auch dann, falls eine Ehe erst im Dezember eines Jahres geschlossen wird.
Keine anteilige Inanspruchnahme des Freibetrags
Eine anteilige Inanspruchnahme des Freibetrags ist gemäß einem Urteil des Finanzgerichts München mit dem Aktenzeichen 9 K 3275/18 hingegen nicht möglich. Allerdings ist zu diesem Fall noch nicht das letzte Wort gesprochen. Aktuell befindet sich der Fall vor dem Bundesfinanzhof, dem höchsten deutschen Steuergericht. Da der Entlastungsbetrag auf Dauer von 1.908 auf 4.008 Euro angehoben wurde, hätte dessen Wegfall massive steuerliche Auswirkungen.
Böse Überraschungen vermeiden
Steuerzahler müssen beispielsweise mit unerwarteten Steuernachzahlungen rechnen, falls der steuerliche Entlastungsbetrag schon über die Lohnsteuerklasse II beim Lohnsteuerabzug eingeräumt wurde. Bringt ein Paar Kinder mit in die Ehe oder möchten Betroffene erst kurz oder nach der Hochzeit zusammenziehen, sollten sie den entsprechenden Termin genau durchdenken. Bei einer Eheschließung ist der sogenannte Splittinganteil für die Zusammenveranlagung über das ganze Jahr erfüllt.
Nachteile trotz Auszahlung des Splittinganteils
Jedoch gleicht der Splittinganteil nicht den Wegfall des Alleinerziehendenbetrags aus, den Betroffene mit geringem oder mittlerem Einkommen erhalten. Diese Regelung gilt umso mehr, falls beide Partner im Vorfeld alleinerziehend gewesen sind und der Entlastungsbetrag für alle Betroffenen entfällt. Sind Ehegatten von genau diesem Szenario betroffen, sollten sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Zugleich ist es ratsam, ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen und hierbei auf das aktuell vor dem BFH laufende Verfahren zu verweisen. Eine Voraussetzung ist, dass der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist.
Die individuelle Situation entscheidet
Auch wenn sich frisch vermählte Steuerzahler für die Einzelveranlagung entscheiden, ist der Wegfall des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende unumgänglich. Bislang stimmte das Niedersächsische Finanzgericht dem Betrag für Alleinerziehende nach Anteilen für die Monate zu, in denen die Personen alleinerziehend waren (Aktenzeichen 13 K 182/19). Allerdings ist bei dem Urteil vom Trennungsjahr und nicht dem Jahr der Eheschließung die Rede. Die endgültige Entscheidung zu dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen III R 17/20 durch den Bundesfinanzhof steht derzeit noch aus.
Kleine, aber ausschlaggebende Details
Eine andere Situation liegt vor, falls die zukünftigen Ehepartner zuerst zusammenziehen, ohne zu heiraten. In dem Fall fällt der Entlastungsbetrag für die Monate weg, in denen die alleinerziehende Person bereits den kompletten Monat mit dem Partner zusammengelebt hat. Ziehen betroffene Steuerzahler beispielsweise im November zusammen, würde der Entlastungsbetrag um 1/12 gekürzt werden. Die gleiche Regelung gilt für Erhöhungsbeträge, falls Alleinerziehende mehr als ein Kind haben. Der Freibetrag steigert sich um 240 Euro für jedes weitere Kind.
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Steuern in Deutschland: Hohe Abgaben für Singles und Doppelverdiener
Auch in Pandemie-Zeiten nimmt Deutschland unter sogenannten Hochsteuerländern einen Spitzenplatz ein. Zwar wurden Alleinstehende durch steuerliche Vergünstigungen oder Familien durch den Kinderbonus zwar finanziell entlastet. Doch andere Länder ermöglichten eine ähnliche finanzielle Entlastung. Aus dem Grund konnte Deutschland seine aktuelle Position im internationalen Vergleich auch nicht verbessern.
Diese Ergebnisse gehen aus einer Steueruntersuchung der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit – der OECD – hervor.

Die Steuerlast der Deutschen | Foto:(c) FelixMittermeier/pixabay.com Hintergründe der OECD-Steueruntersuchung
Seit mittlerweile 20 Jahren wird die Studie einmal pro Jahr durchgeführt. Jüngste Untersuchungen ergaben, dass Deutschland im internationalen Vergleich noch immer der Staat ist, in dem Doppelverdiener sowie Alleinstehende unter allen 37 OECD-Mitgliedsländern unter Berücksichtigung des Bruttoeinkommens die höchsten Sozial- und Steuerabgaben leisten. Dementsprechend muss ein Alleinstehender ohne Kind mit einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 61.200 Euro insgesamt 38,9 Prozent an Steuern abführen. Auf die Einkommenssteuer werden 20,1 Prozent für Sozialabgaben sowie 18,8 Prozent für das Bruttoeinkommen berechnet. Im direkten Vergleich ist die Steuerlast in Ländern wie Österreich, Frankreich oder Italien wesentlich geringer.
Hohe finanzielle Belastungen für Doppelverdiener
Zudem müssen Doppelverdiener in Deutschland besonders tief in die Tasche greifen. Unter Abzug von Zuschüssen wie Kindergeld ist Deutschland nach Dänemark das OECD-Land, in dem ein Doppelverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern die höchste Steuersumme bezahlen muss. Sozialabgaben sowie die Einkommenssteuer von Doppelverdienern betragen bei nahezu 30 Prozent des kompletten Bruttoeinkommens von etwa 103.500 Euro. Dabei fallen Sozialabgaben ungefähr doppelt so hoch wie die Einkommenssteuer ins Gewicht.
Gute Bedingungen für Familien mit Alleinverdiener
Eine Ausnahme sind Familien mit einem Alleinverdiener, bei denen Deutschland unterhalb der Spitzengruppe rangiert. In diesem Fall reduziert das sogenannte Ehegatten-Splitting die Steuerlast. Im Vergleich der OECD-Länder belegt Deutschland bei diesem Modellfall Rang 9. Die Belastungsquote beläuft sich auf knapp 33,3 Prozent. Der OECD-Durchschnitt liegt hingegen bei 24,4 Prozent. In den vergangenen zwölf Monaten reduzierte sich die Durchschnittsquote in diesem Bereich allerdings um 1,1 Prozent.
Ein großer Rückgang der Abgaben- und Steuerlast durch Corona
Im Direktvergleich unter allen OECD-Ländern führte die Pandemie zum größten Rückgang der Abgaben- und Steuerlast auf das jährliche Einkommen seit der Finanzkrise in den Jahren 2008/2009. Insbesondere die Abgabenlast für Familien habe sich verringert. Regierungen ließen schließlich keine Bemühungen unversucht, um wirtschaftliche Negativfolgen aufgrund der Covid-19-Pandemie so gut wie möglich abzufedern. Zugleich führten sich reduzierende Haushaltseinkommen zu einer geringeren Abgabenlast für in Deutschland tätige Durchschnittsverdiener.
Unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten
Steuerliche Belastungen können auf unterschiedliche Weise interpretiert werden. So verweist der derzeitige OECD-Bericht in erster Linie auf auf Sozialabgaben und die Einkommenssteuer. Würden im Gegenzug alle Sozialabgaben und Steuern einbezogen und auf die Wirtschaftsleistung des Bruttoinlandsprodukts berechnet werden, galt Dänemark im Jahr 2019 mit einem Bruttoinlandsprodukt von 46,3 Prozent als Spitzenreiter, dicht gefolgt von Frankreich mit einem Anteil von 45,4 Prozent. Bei Einbeziehung dieser Kennziffern würde Deutschland mit einem finanziellen Belastungsanteil von 38,8 Prozent den elften Platz belegen.
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Steuertipps für Alleinerziehende: Steuerentlastung gilt auch für Trennungsjahr
Zumeist sind Alleinerziehende einer besonders großen finanziellen Belastung ausgesetzt. Deshalb sieht das Steuerrecht für Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag vor. Diesen Betrag können Betroffene über die Steuererklärung oder Steuerklasse II absetzen.
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Tipps von Steuerexperten: Wann ist ein Wechsel der Steuerklasse lohnenswert?
Eine gemeinsame Besteuerung von Paaren ist in Deutschland üblich. Diese Regelung gilt in erster Linie für eingetragene Partnerschaften oder verheiratete Paare. Nach der Hochzeit erfolgt automatisch ein Übergang in die Steuerklassen IV/IV. Wie eine Vertreterin des Bundes der Steuerzahler betont, entspricht dieser Status in etwa der Lohnsteuerklasse I für Singles.

Wann Steuerklasse wechseln | Foto:(c)webandi/pixabay.com Ein Steuerklassenwechsel auf Antrag
Allerdings sind Paare nicht gezwungen, diesen Status beizubehalten. Auf Antrag steht es ihnen frei, die Steuerklasse zu wechseln. Grundsätzlich ist die Richtlinie gültig, dass die Steuerklasse für einen Lohnsteuerabzug als maßgeblicher Faktor gilt. Dementsprechend richtet es sich nach der Steuerklasse, wie viel Geld vom Gehalt als monatlicher Netto Betrag aufs Konto überwiesen wird. Doch je nach der Höhe des Gehalts können die Einkünfte durch die Wahl der idealen Steuerklasse optimal angepasst werden.
Doch eines ist anzumerken: Letztendlich spielt es für Ehepaare keine große Rolle, welche Steuerklasse ausgewählt wird. Schließlich erfolgt eine exakte Berechnung der Steuer endgültig erst mit der Einkommensteuererklärung. Auf den Steuerbescheid folgt möglicherweise eine Erstattung, falls im Vorfeld zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde. Im Umkehrschluss fordert das Finanzamt hingegen möglicherweise eine Nachzahlung ein. Das bedeutet, dass sich Steuerklassen in erster Linie auf den monatlichen Nettolohn auswirken.
Wann lohnt sich welche Steuerklassen-Einstufung?
Eine Kombination der Steuerklassen IV/IV ist empfehlenswert, falls beide Partner in etwa gleich hohe Einkünfte erzielen. Bei einer unterschiedlichen Höhe der Verdienste wird bei dieser Konstellation jedoch zu viel Lohnsteuer berechnet. Verdient ein Partner deutlich mehr Geld als der andere, ist die Steuerklassenkombination III/V empfehlenswert. Bei dieser Einstufung reduziert sich die Steuerlast für den Partner der Klasse III, während die Steuerlast für den Partner der Steuerklasse V deutlich höher als bei Steuerklasse IV ausfällt. Diese Einteilung in die Steuerklassen setzt voraus, dass die Person der Steuerklasse III ungefähr 60 Prozent und die Person der Steuerklasse V rund 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt.
Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung
Entspricht dieses Verhältnis nicht der Realität, zahlen Betroffene zu viel oder zu wenig Einkommensteuer. Deshalb müssen betroffene Paare in diesem Fall auch unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Als dritte Option kommt die Steuerklasse IV mit Faktor in Betracht. Bei dieser Möglichkeit berechnet das Finanzamt einen Faktor, der sich auf das konkrete Einkommen der jeweiligen Paare bezieht. In diesem Fall bewirkt das Splittingverfahren bereits beim Lohnsteuerabzug eine Steuerminderung. Diese Prozedur ist relativ unkompliziert.
Ein mehrfacher Wechsel pro Jahr ist möglich
Seit 2020 besteht übrigens die Möglichkeit, die Steuerklasse bei Bedarf mehrmals pro Jahr zu wechseln. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde ein zweiter Wechsel nur in begründeten Ausnahmefällen anerkannt. Durch diese Regelung sollten bislang Arbeitgeber entlastet werden, da die Wechsel natürlich auch die Lohnbuchhaltung beeinflussen. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten lassen sich neue Steuerklassen allerdings relativ einfach integrieren. Der Vorteil liegt auf der Hand: Durch die flexiblen Wechselmöglichkeiten können neue Steuerklassen unkompliziert veränderten Lebensbedingungen angepasst werden. Dieser Aspekt spielt insbesondere im Umgang mit der Corona-Pandemie eine ausschlaggebende Rolle.
Steuerklasse beeinflusst Lohnersatzleistungen
Zahlentechnisch ist es für die Höhe des Kurzarbeitergelds besonders günstig, sich in die Steuerklasse III einzustufen. Dennoch ist es wichtig, entsprechende finanzielle Konsequenzen für den Ehegatten zu berücksichtigen. Bei einer drohenden Arbeitslosigkeit ist ein Wechsel ebenfalls ratsam, weil damit verbundene Leistungen in der Steuerklasse III höher sind.
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Wann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?
Die Steuerklasse ist dafür ausschlaggebend, wie hoch die Steuerlast für eine bestimmte Person ist. Ob im Job oder bei der Steuererklärung – früher oder später muss sich jeder Steuerzahler mit der Wahl einer geeigneten Steuerklasse auseinandersetzen. Die Steuerklasse bzw. Lohnsteuerklasse ordnet alle nicht selbstständigen Berufstätigen in eine bestimmte Kategorie ein, die wiederum vom Berufs- und Familienstand abhängt.

Steuerklasse Wechsel | Foto:(c) geralt/pixabay.com Definition der Steuerklasse
An der Steuerklasse orientiert sich die jeweils zu entrichtende Steuerlast. Zugleich entscheidet die Steuerklasse über die Frage, ob und wie viel Geld bei der Steuererklärung nachgezahlt werden muss. Abhängig von der Steuerklasse, gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Allerdings reduziert sich durch die Steuerklasse nicht die komplette Steuerlast.
Welche Steuerklassen gibt es?
In vielen Fällen ist ein Wechsel der Steuerklasse dennoch lohnenswert. Schließlich haben Steuerzahler mit der richtigen Steuerklasse über das Jahr hinweg mehr Geld und müssen darauf nicht bis zur Steuernachzahlung warten. Zudem sind einige Steuerklassen für einen Profit durch staatliche Leistungen besonder lukrativ. Steuerklassen werden in die Kategorien I, II, III, IV, IV mit Faktor, V sowie VI unterteilt. Einen Wechsel der Steuerklassen sollten Steuerzahler dann in Erwägung ziehen, wenn sich die persönliche Lebenssituation geändert hat. Beispielfälle, in denen diese Situation zutrifft, werden im Folgenden vorgestellt.
In welchen Situationen lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?
Nach einer Hochzeit ordnet das Finanzamt beide Partner der Steuerklasse IV zu. Viele Ehepartner behalten diese Regelung auch bei. Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich jedoch dann, wenn ein Partner wesentlich mehr als der andere verdient. In diesem Fall ist es üblich, dass der Ehepartner mit höherem Einkommen in die Steuerklasse III und die andere Person in die Steuerklasse VI wechselt. Im Falle einer Scheidung behalten beide Ehepartner im Regelfall die bisherige Steuerklasse im Trennungsjahr bei. Die sogenannte Zusammenveranlagung gilt für diesen Zeitraum ebenfalls. Nach der Scheidung werden die Ehepartner der Steuerklasse I zugeordnet. Wechsel in andere Steuerklassen sind in dieser Situation sogar ausgeschlossen. Dieser Anspruch ändert sich jedoch bei einer erneuten Hochzeit oder bei Anspruch auf das Sorgerecht von mindestens einem Kind.
Steuerklassen-Wechsel bei einer Gehaltserhöhung oder bei Arbeitslosigkeit
Verdient ein Ehepartner ein wesentlich höheres Einkommen als die andere Person, lohnt sich in aller Regel ein Wechsel von Steuerklasse IV in Steuerklasse III. In diesem Fall wechselt der andere Ehepartner automatisch in Steuerklasse V. Erwartet ein Ehepartner während eines Jahres Lohnersatzleistungen durch den Verlust eines Jobs ist ein Wechsel möglicherweise auch eine gute Entscheidung. Erwarten Steuerzahler ein Kind sollten Betroffene einen frühzeitigen Wechsel der Steuerklasse anstreben. Hierfür ist das Elterngeld verantwortlich. Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des Nettogehalts, das die Eltern vor der Geburt verdienen. Der Elternteil, der das Elterngeld bezieht, sollte dementsprechend in die günstigere Steuerklasse III wechseln.
Die Steuerklasse ändern: So funktioniert’s!
Ein Wechsel der Steuerklasse ist relativ unkompliziert. Es genügt, ein entsprechendes Formular auszufüllen und anschließend beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierfür ist es notwendig, die Steuernummer, Steuer-ID, Name und Anschrift des Antragstellers sowie des eventuellen Ehepartners anzugeben. Zugleich ist es erforderlich, wichtige Versicherungsdaten, den voraussichtlichen Jahresbruttolohn sowie die bisherige Steuerklassenkombination anzugeben. Ein Wechsel der Steuerklasse ist pro Jahr maximal zweimal möglich. Den Antrag für Wechsel der Steuerklasse erhalten Steuerzahler vom Finanzamt.
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Steuerstatistik: So viele Menschen zahlen Spitzensteuersatz
Zwar betreffen Steuern vor allem die eigene Person, aber auch gerade ein Vergleich mit den übrigen Bundesbürgern ist lohnenswert, um die eigene Steuerlast besser einordnen zu können. Da kommt es gerade passend, dass eine neue Prognose veröffentlicht wurde, nach der sich erkennen lässt, wie viele Menschen in Deutschland im Jahr 2020 den Spitzensteuersatz zahlen könnten.

Spitzensteuersatz in Deutschland | Foto: (c) martaposemuckel/pixabay.com Rund 4,4 Millionen Deutsche zahlen Spitzensteuersatz
Laut einer Prognose des Bundesfinanzministeriums werden in diesem Jahr rund 4,4 Millionen Deutsche den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Der Spitzensteuersatz greift in Deutschland ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.074,01 Euro bei der Veranlagung als alleinstehende Person und beläuft sich auf 42 Prozent.
Laut FAZ kommen rund 1,8 Millionen der Personen, die in diesem Jahr aller Voraussicht nach den Spitzensteuersatz zahlen müssen, auf ein Einkommen von weniger als 70.000 Euro pro Jahr. Dementsprechend verbleiben ca. 2,6 Millionen Menschen, deren Einkommen in diesem Jahr bei über 70.000 Euro liegen soll.
Immer mehr Menschen zahlen Spitzensteuersatz
Wie sich weiter aus den Daten ergibt, zahlen in Deutschland immer mehr Menschen den Spitzensteuersatz. Zum Vergleich: im Jahr 2019 lag die Zahl derjenigen, die den Spitzensteuersatz zahlen mussten, noch bei etwa 4,2 Millionen Deutschen. Allein in einem Jahr ergibt sich damit ein Anstieg um rund fünf Prozent.
Noch deutlicher wird der Anstieg mit einem Blick auf das Jahr 2015: damals waren nur rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland von der Spitzensteuerlast betroffen. Somit ergibt sich innerhalb von fünf Jahren ein Anstieg von knapp einer Million Menschen, die nun den Spitzensteuersatz zahlen müssen.
Interessante Rechnung zeigt problematische Aspekte
Wie sich einem weiteren interessanten Beitrag der FAZ („So ungerecht sind die Steuern“) entnehmen lässt, gibt es Rechnungen, die aufzeigen, wo genau der Schuh beim aktuellen Steuersystem drückt. So wird deutlich, dass bei einem Alleinstehenden kein Unterschied beim Nettolohn besteht, egal ob er 14.400 Euro brutto pro Jahr verdient, oder aber 17.800 Euro.
Ein Lohnanstieg von rund 24 Prozent hat für einen Alleinstehenden im Endeffekt also keinen Vorteil bezüglich seines Nettolohns. Auch für Familien schlägt ein Plus beim Netto erst bei einem höheren Verdienst zu Buche: erst ab 35.600 Euro brutto pro Jahr steigt bei einer vierköpfigen Familie (Eltern, zwei Kinder) der Nettolohn an.
Entlastung von Seiten der Politik gefordert
Dass die steigenden Zahlen polarisieren und insbesondere für politische Debatten sorgen, ist nicht verwunderlich. Immerhin ist der Verdienst eines Singles in Höhe von 57.054,01 Euro in einigen Branchen und in Verbindung mit diversen Tätigkeiten schnell erreicht. Insbesondere Facharbeiter können vergleichsweise schnell die Schwelle zum Spitzensteuersatz überschreiten.
Aus diesem Grund wird innerhalb der Politik an mehreren Stellen eine Veränderung der bisherigen Situation gefordert. Hierbei werden diverse Alternativen vorgeschlagen, unter anderem höhere Freibeträge oder ein Eingreifen des Spitzensteuersatzes ab einem höheren Betrag. Beide Ideen wurden auch vom Linken-Fraktionsvorsitzenden Dietmar Bartsch eingebracht.
Steuerdiskussionen als emotionale Debatte
Das Thema der Steuern ist natürlich ein emotionales, schließlich sind hiervon alle Menschen innerhalb der Bundesrepublik in irgendeiner Art und Weise betroffen. Aus diesem Grund sind verschiedene Vorschläge und Wege als gangbar einzustufen, je nachdem, welcher Argumentation gefolgt werden soll.
Zumindest scheint es aber einen Konsens zu geben, dass die bisherige Situation nicht befriedigend ist. Immerhin wird die Bezeichnung Spitzensteuersatz konterkariert, wenn dieser immer mehr Menschen trifft und somit gerade nicht nur die Spitzenverdiener des Landes umfasst.
Foto: (c) martaposemuckel/pixabay.com
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