Es ist alles andere als selten, dass in einem Depot gelagerte Gelder im Laufe der Zeit in Vergessenheit geraten oder kein Kontakt mehr zwischen Banken und ihren Kunden besteht. Versterben die Kontoinhaber, sind Hinterbliebene oftmals nur ungenügend über deren finanzielle Verhältnisse informiert.
Fehlende Informationen
Die Zahlen sprechen für sich: Hierzulande sollen sich zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf sogenannten nachrichtenlosen oder herrenlosen Konten befinden. Hierbei ist von Vermögen die Rede, das einer bestimmten Person gehört, von dem jedoch vermutlich niemand etwas weiß. Bei diesen Depots ging der Kontakt zwischen Banken sowie Kontoinhabern im Laufe der Zeit verloren. Zumeist führt der Tod der Kundin oder des Kunden zu diesem Informationsverlust. Erschwerend kommt hinzu, dass Erben zumeist auch nichts von dem Geld wissen.
Ein nachrichtenloses Konto finden: Tipps für Erben
Häufig existieren Hinweise darüber, dass Konten existieren. Mögliche Dokumente sind ein alter Kontoauszug oder Unterlagen, welche auf das Konto hinweisen. Weil immer mehr Menschen ihre Konten über das Internet führen, sind zumeist Recherchen über den Computer der verstorbenen Person erforderlich. Mögliche Indizien sind Mailverkehr, schwer deutbare SMS von Unternehmen des Offshore-Bereichs oder digitale Funde im Tablet, PC oder Smartphone. Aus Sicherheitsgründen sind potentielle Erben gut beraten, alle aufschlussreichen Daten zusammenzutragen und abzusichern.
Kontaktadressen für Erben
Hegen Hinterbliebene einen berechtigten Verdacht, können sie sich einfach an die jeweilige Sparkasse oder Bank wenden. Weitere wichtige Ansprechpartner sind Dachverbände. Außerdem leiten private Banken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken Nachforschungsverfahren ein. Die Situation ist komplizierter, wenn die Konten bei öffentlichen Banken wie der Deutschen Kreditbank oder Landesbausparkassen geführt werden. Weil der Bundesverband öffentlicher Banken keine Nachforschungsverfahren durchführt, müssen Erben im Zweifelsfall jede Bank separat kontaktieren.
Regelungen bei Schließfächern
Das Nachforschungsverfahren schließt ebenfalls eine Suche nach Schließfächern ein. Befindet sich ein Schließfachschüssel im Nachlass des Verstorbenen, wird bei dem Verfahren ebenfalls die Existenz des Schließfachs beleuchtet.
Erforderliche Unterlagen
Interessierte Personen müssen nachweisen, dass sie auch tatsächlich erbberechtigt sind. Als Nachweis ist eine Kopie des Erbscheins ausreichend. Wenden sich Hinterbliebene an ein Finanzinstitut oder einen Verband, sollten sie die Kopie zusammen mit einem Nachweis über die letzte Anschrift der verstorbenen Person sowie der eigenen Adresse einreichen. Daraufhin dauern die Verfahren zumeist über mehrere Wochen an. Ist das Kreditinstitut erfolgreich, sucht dieses automatisch den Kontakt zu den Hinterbliebenen. Eine Wartezeit von etwa einem halben Jahr ist realistisch.
Was tun für eine Suche im Ausland?
Auf der Suche nach Finanz-Depots im Ausland müssen Angehörige noch mehr Wartezeit einplanen. Ein großes Problem in dieser Situation ist, dass die Suchverfahren von Land zu Land deutlich voneinander abweichen. Ein Beispiel ist Österreich, in dem die Banken nur Auskunft geben, falls die Anfrage vor Gericht gestellt wird. Noch komplizierter ist die Suche nach einem Erbe außerhalb von Europa.
Was tun, wenn niemand das Geld einfordert?
Gut zu wissen: Kontoinhaber oder deren Erben behalten stets ihren zivilrechtlichen Anspruch auf das Geld. Die Banken lagern das Vermögen so lange, bis sich Betroffene melden. Nach 30 Jahren sind Finanzinstitute dazu berechtigt, ihre Verpflichtung gegenüber ihrer Klientel gewinnbringend auszubuchen. Diese Ausbuchung ändert jedoch nichts am rechtlichen Anspruch der Kunden auf eine Auszahlung des Guthabens. Die Finanzinstitute müssen somit noch viele Jahrzehnte nach den Kontobewegungen das Guthaben auszahlen, dürfen jedoch regelmäßig Kontoführungsgebühren abziehen.