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Rückkaufswert der Lebensversicherung: So viel Geld ist die Police jetzt wert

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In Zeiten von Niedrigzinsen sind Lebensversicherungen alles andere als lukrativ. Deshalb erscheint es vielen Versicherungsnehmern plausibel, den Rückkaufwert der entsprechenden Verträge jetzt zu ermitteln und diese eventuell zu kündigen. Doch in diesem Fall drohen finanzielle Verluste.

Der Rückkaufswert: Eine Definition

Als Rückkaufswert wird der Betrag bezeichnet, den Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung ihrer Lebensversicherung erhalten. Der Rückkaufswert bezeichnet den Wert des Vertrags zum gegebenen Zeitpunkt. Bei einem Rückkauf erwerben Versicherungsgesellschaften das Recht auf künftige aus dem Vertrag erhältliche Leistungen zurück.

Die Höhe des Rückkaufswerts

Seit Juli 2018 sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, in ihren alljährlichen Kundeninformationen auf den aktuellen Rückkaufswert hinzuweisen. Diese Informationen werden ebenfalls als Standmitteilungen bezeichnet. Wer über eine Kündigung des Versicherungsvertrags nachdenkt, sollte zuerst die eigenen Unterlagen überprüfen. Generell gilt die Faustregel: Je länger Versicherungsnehmer in eine Police eingezahlt haben, desto höher ist der Rückkaufswert. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss bezahlen Versicherungsnehmer überwiegend mit der Vereinbarung verbundene Abschlusskosten. In dieser Zeit sammelt sich nicht viel Kapital an.

Indikatoren für einen positiven Rückkaufswert

Im Gegenzug bewegt sich der Rückkaufswert zumeist über den eingezahlten Beträgen, wenn die Police bereits seit längerer Zeit läuft. Doch auch bei einer Versicherung mit längerer Laufzeit sind finanzielle Verluste im Falle einer Kündigung nicht ausgeschlossen. Wann sich ein positiver Rückkaufswert einstellt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtige

Komponenten sind beispielsweise die Höhe des mit Vertrag verbundenen Garantiezinses, die Höhe laufender Kosten und der Zeitpunkt, ab wann die Versicherung Überschüsse erwirtschaftet.

Details zur Berechnung des Rückkaufswertes

Der Rückkaufswert für ab 2008 abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen wird anders als bei älteren Vereinbarungen berechnet. Gemäß § 169 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz sollte der Rückkaufswert bei einem jüngeren Versicherungsvertrag zumindest das sogenannte Deckungskapital abdecken. Diese Summe bezieht sich auf alle eingezahlten Beträge abzüglich aller Kosten, zu denen Zinserträge und Überschüsse addiert werden müssen. Aus diesem Kapital zahlt die Police im Nachhinein die Renten aus, die sich ergeben, wenn der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit andauern würde. Bei frühzeitiger Kündigung dürfen Versicherungsunternehmen einen auf das Deckungskapital berechneten Stornoabschlag einrechnen. Allerdings muss diese Abschlagssumme im Vorfeld vertraglich vereinbart worden sein.

Regelungen für ältere Lebensversicherungen

Für von 1994 bis 2007 abgeschlossene Lebensversicherungen sowie den damit verbundenen Rückkaufswert gibt es mehrere Urteile durch den Bundesgerichtshof. Demzufolge muss der Rückkaufswert mindestens die Hälfte aller Beiträge abzüglich der Verwaltungskosten betragen. Die Versicherung ist nicht berechnet, Stornogebühren oder Abschlusskosten in Rechnung zu stellen. Zu fondsgebundenen Lebensversicherungen existiert ein Urteil des BGH, dem zufolge sich der Rückkaufswert bei einem von 1994 bis 2007 abgeschlossenen Altvertrag auf mindestens 50 Prozent des Fondsguthabens belaufen muss. Die Versicherungsgesellschaften dürfen zwar Verwaltungskosten, allerdings keine Abschlusskosten in Rechnung stellen. Für ab 2008 abgeschlossene Verträge orientiert sich der Rückkaufswert am auf die Police bezogenen Zeitwert.

Details zur steuerrechtlichen Behandlung

Eine etwaige Steuerpflicht hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Bei einem vor 2005 abgeschlossenen Vertrag ist der Ertrag nach der Kündigung steuerfrei, falls Versicherungsnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise die Bedingungen, dass die Vereinbarungen mindestens für zwölf Jahre bestanden und Versicherungsnehmer mindestens für fünf Jahre regelmäßig Beiträge eingezahlt haben. Bei einem ab 2005 vereinbarten Vertrag sind Erträge steuerpflichtig. Allerdings winken in diesem Fall Rabatte. Bei Einhaltung sogenannter 12/60- bzw. 12/62-Regeln bleiben die Erträge hälftig steuerfrei. Der Ertrag ergibt sich aus einer Berechnung des Rückkaufswerts abzüglich eingezahlter Beträge.

Ist eine Kündigung von Lebensversicherungen sinnvoll?

Inhaber einer Versicherung sollten sich genau überlegen, ob sie die Police kündigen oder nicht. Zumeist drohen Versicherungsnehmern finanzielle Verluste – insbesondere bei hohen Abschluss- und Verwaltungskosten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich deshalb vor einer Kündigung unabhängig beraten lassen.

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