7 Tipps zum Steuern sparen am Jahresende

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Steuern sparen zum Jahresende
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Im Jahr 2022 erreichte die Steuer- und Abgabenlast hierzulande hohe Dimensionen, wie vorläufige Analysen des Bundesfinanzministeriums bestätigen. Der Staat kassiert von seinen Bürgern so viel Geld, wie es zum letzten Mal nach der Wiedervereinigung der Fall war. Dennoch gibt es einige legale Tricks, mit denen Steuerzahler noch in diesem Jahr ihre Steuerlast reduzieren können.

  1. Werbungskosten

    Der Staat räumt automatisch den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag ein, der sich ab 2022 von bislang 1.000 auf 1.200 Euro erhöht hat. Bis zu diesem Betrag dürfen Arbeitnehmer sämtliche Kosten pauschal absetzen, welche durch Arbeit entstanden sind – also die Werbungskosten. Hierzu gehören beispielsweise technische Geräte wie Computer oder Büromaterialien. Übersteigen die Kosten die 1.200-Euro-Grenze, ist das steuerliche Sparpotential noch höher. Deshalb ist es möglicherweise sinnvoll, sich noch in diesem Jahr für die eine oder andere Anschaffung zu entscheiden. In dem Fall ist jedoch ein Nachweis gegenüber dem Fiskus erforderlich.

  2. Inflationsausgleichsprämie

    Hierzulande bewegt sich die Teuerungsrate mittlerweile auf über zehn Prozent. Die Kosten für nahezu alle Posten haben sich verteuert, beispielsweise für Benzin und Diesel, Lebensmittel oder Energie. Aus dem Grund gewährt der Staat eine Prämie als finanziellen Ausgleich für die Inflation. Arbeitgeber sind berechtigt, ihren Mitarbeitern einen Bonus von maximal 3.000 Euro auszuzahlen. Auf diesen Betrag fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. Eine Auszahlung der Prämie ist bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Für die Prämie spielt es keine Rolle, ob Arbeitgeber die Summe auf einmal oder in mehreren Raten auszahlen. Sowohl Auszahlungen als auch Sachzuwendungen sind möglich.

  3. Arbeitszimmer

    Haben Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsplatz, können im Homeoffice tätige Steuerzahler jährlich bis zu 1.250 Euro von der Steuer absetzen. Posten wie eine anteilige Wohnungsmiete, Kosten für Strom, Heizung und Wasser oder Abschreibungen sind steuerlich absetzbar. Die gleichen Ansprüche bestehen für Einrichtungsgegenstände für das Arbeitszimmer. Eine Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das Mobiliar auch eindeutig einem Arbeitszimmer zugeordnet werden kann.

  4. Homeoffice

    Muss ein Arbeitnehmer coronabedingt im eigenen Zuhause arbeiten, darf dieser pro Tag zusätzlich fünf Euro an Werbungskosten absetzen. Allerdings sind die steuerlichen Vergünstigungen für Homeoffice pro Jahr auf maximal 600 Euro begrenzt. Damit sich die Arbeit in den eigenen vier Wänden steuerlich positiv auswirkt, sollten die kompletten Werbungskosten bereits erwähnten Betrag von 1.200 Euro überschreiten.

  5. Handwerkerkosten

    Mit Handwerkerkosten können Steuerpflichtige hierzulande ebenfalls bares Geld sparen. Für diesen Fall akzeptiert der Fiskus Zahlungen von maximal 6.000 Euro pro Jahr. Von diesen Beträgen sind bis zu 20 Prozent von der Steuer absetzbar. Allerdings akzeptiert das Finanzamt ausschließlich Rechnungen für Arbeits- und Fahrtkosten sowie Maschinenmieten. Diese Kosten sollten sich eindeutig aus den Rechnungen ergeben. Ebenso wichtig ist es, dass die Rechnungen durch EC-Kartenzahlungen oder Banküberweisungen beglichen wurden. Gut zu wissen: Der Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten ist übrigens unerheblich. Wesentlich entscheidender ist das Datum der Rechnungsstellung und der Begleichung der Summe.

  6. Betreuungskosten

    Eltern dürfen für jedes Kind bis zu 14 Jahren Betreuungskosten von maximal 6.000 Euro gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Hierbei können Steuerzahler bis zu zwei Drittel der Kosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten mit zusätzlich maximal 600 Euro unterstützen, ohne dass für diesen Betrag Steuern anfallen. Das Finanzamt akzeptiert die steuerfreie Zahlung ebenfalls, falls keine Kindern, sondern pflegebedürftige Personen betreut werden.

  7. Spenden

    Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bei Nachweis eines Kontobelegs bis zu maximal 300 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar. Für höhere Beträge ist eine Spendenquittung erforderlich, die Steuerzahler dem Finanzamt auf Verlangen vorlegen müssen.

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