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Kapitalertragsteuer für Rentner: Worauf achten?

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Kapitalertragssteuer Rentner
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Seit 2009 gilt hierzulande eine Kapitalertragsteuer, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen berechnet wird. Diese Steuer können Rentner in einigen Fällen umgehen.

Zusätzliche Steuern auf Kapitalvermögen

Bereits seit dem Jahr 2009 ist es in Deutschland üblich, auf Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Steuer zu erheben. Zu diesem Kapitalvermögen gehören unter anderem Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von ETFs, Investmentfonds, Aktien sowie Zinsen. Die ebenfalls als Abgeltungssteuer bekannte Zahlungsverpflichtung beläuft sich auf 25 Prozent. Weiterhin wird diese Steuer durch den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent ergänzt. Wer der Kirche angehört, muss zusätzlich die Kirchensteuer von acht oder neun Prozent – je nach Bundesland – bezahlen. Allerdings können die Rentner die Begleichung der Abgeltungssteuer in einigen Fällen umgehen.

Monetäre Einbehalte der depotführenden Bank

Die jeweilige depotführende Bank ist berechtigt, die Kapitalertragsteuer sowie den Soli-Zuschlag für Zinseinnahmen sowie Gewinne und Dividenden aus Wertpapierverkäufen einzubehalten. Somit entsteht ein Anteil von insgesamt 26,4 Prozent für alle Personen, die nicht der Kirche angehören. Zudem müssen Angehörige der Kirche mit einer Kapitalertragsteuer in Höhe von ungefähr 28 Prozent rechnen.

Grundfreibeträge berücksichtigen

Generell sind Rentner ebenso wie alle anderen Steuerzahler zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Eine Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2022 beläuft sich der Grundfreibetrag bei Alleinstehenden auf 10.347 Euro sowie bei steuerlich gemeinsam veranlagten Paaren auf 20.694 Euro. Für das folgende Jahr erhöht sich der Grundfreibetrag auf 10.632 Euro für alleinstehende Personen sowie 21.264 Euro für verheiratete Paare. Bereits jetzt geht die Regierung von einer weiteren Erhöhung aus.

Wofür gilt der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die Rente, Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung sowie etwaiges Arbeitseinkommen gültig. Übersteigen alle zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag nicht, müssen Rentner auch keine Steuererklärung abgeben. Zudem sind die Steuerzahler nicht zur Entrichtung der Abgeltungssteuer auf aus Kapitaleinkünften erhaltenen Einkünften verpflichtet. In dem Fall steht es betroffenen Rentnern ebenfalls frei, einen Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu stellen. Diese Bescheinigung führt dazu, dass Banken die Kapitalertragsteuer nicht einbehalten dürfen. In diesem Fall zahlt die Bank die Kapitalerträge aus und führt die Steuern nicht ab. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist über einen Zeitraum von drei Jahren gültig.

Vorteile sogenannter Altersentlastungsbeträge

Die Vorzüge eines sogenannten Altersentlastungsbetrags bestehen für all die Personen, die ihr 64. Lebensjahr vollendet haben und zusätzlich zur Rente weitere Einkünfte erhalten. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags richtet sich nach dem Jahr, in dem Betroffene ihren 64. Geburtstag gefeiert haben. Der Höchstsatz von 40 Prozent gilt für alle Personen, die bereits vor 2005 ihr 64. Lebensjahr vollendet haben. Generell gilt: Der Altersentlastungsbetrag verringert sich umso mehr, je später die Personen geboren sind. Wer beispielsweise im Jahr 2023 das 64. Lebensjahr vollendet, erhält einen Altersentlastungsbetrag von 13,6 Prozent. Zudem ist die Summe auf maximal 646 Euro limitiert. Das Einkommen verringert sich, indem der Fiskus den Betrag vom zu versteuernden Einkommen abzieht.

Freistellungsaufträge stellen

Bewegt sich das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag, sollten Betroffene gegenüber der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Während Alleinstehende von einem Freibetrag von 801 Euro profitieren, ist für gemeinsam veranlagte Ehepaare ein Freibetrag von 1.602 Euro gültig. Der Freibetrag erhöht sich ab 2023 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehepaare. Die Kapitalertragsteuer wird ausschließlich auf die Summe berechnet, welche den Freibetrag übersteigt.

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