Mit jeder Steigerung der Renten überschreiten mehr und mehr Senioren die wichtige Grenze ihrer Freibeträge. Damit werden sie auch im Alter wieder steuerpflichtig und müssen dem Fiskus Rechenschaft über ihr Einkommen ablegen sowie Steuern zahlen. Was nicht gerecht ist, finden viele, die überlegen, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Zu Recht, wie Experten finden.
Jegliches Einkommen über Freibetrag versteuern
Die Faustregel scheint einfach. Alle Bürger, deren Einkommen über dem Freibetrag von 9.168 € liegt, sind steuerpflichtig, auch Rentner. Dabei ist es gleich, um was für eine Art Einkommen es sich handelt oder wie es sich zusammensetzt. Der Fiskus schaut sowohl auf die gesetzliche Rente als auch auf die Einnahmen, die aus privater Vorsorge generiert werden, wie etwa Mieteinnahmen, Zinsen oder Dividenden. Die Rentner stellen damit einen wichtigen Teil der Einnahmen, die in das Steuersäckel fließen. Allein im Jahr 2018 konnte das Finanzministerium 33 Milliarden Euro verzeichnen, die aus der Einkommenssteuer der Senioren generiert wurden.
Regelung muss bis zum Jahr 2040 abgeschlossen sein
Kritik an der Einkommenssteuer auf Renten wird immer wieder laut. Experten monieren unter anderem, dass die Übergangsregelung, die bis zum Jahr 2040 abgeschlossen sein soll, bis zur vollständigen Freistellung der Beiträge und der Vollversteuerung der Renten verfassungswidrig sei, da sie die von den höchsten Richtern untersagte Doppelbesteuerung nicht verhindere. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Bürger, die neu in Rente gehen, ihre Bezüge im Alter komplett versteuern. Mit der Regelung werden die Arbeitnehmer zwar schrittweise entlastet werden. Dies allerdings auf Kosten späterer Lebensjahre. Denn als Rentenempfänger werden sie mit dieser Regelung aufgrund der entstehenden Doppelbesteuerung stärker belastet.
Doppelbesteuerung wurde untersagt
Genau dies allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht vor nahezu zwei Jahrzehnten untersagt. Vor allem die schrittweise Umsetzung der Regelung sowie die unterschiedlich schnell verlaufende Anhebung der Einkommenssteuer auf die Rente und die Absenkung der Steuersätze werden zu Punkten, die zunehmend von Experten kritisiert werden. Diese Punkte führen dazu, dass Bürger als Arbeitnehmer einerseits Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen leisten und andererseits als Senioren Teile ihrer monatlichen Bezüge versteuern müssen.
Rückendeckung von Parteien und Bund der Steuerzahler
Sowohl von einigen Parteien als auch von Interessenvertretern wie dem Bund der Steuerzahler (BdSt) können sich Arbeitnehmer und Rentner Hilfe und Rückendeckung erhoffen. Diese fordern massive Änderungen der derzeit geltenden Regelungen. So sollten die Finanzämter die Steuerbescheide für die Rentner mit einem Vermerk der Vorläufigkeit versehen. Der Grund ist, dass der Bundesfinanzhof derzeit klären muss, ob die kritisierte Übergangsregelung auch auf Dauer besteht. Bis zum Ende des Verfahrens können die steuerpflichtigen Rentner mit dem Vermerk der Vorläufigkeit auf dem Steuerbescheid in Ruhe abwarten.
Starke Vereinfachungen gefordert
Bis dahin fordert der BdSt starke Vereinfachungen. Die gesetzliche Rentenversicherung soll nach dem Willen des BdSt nur die Nettorente auszahlen und die Steuern direkt einbehalten. Als Grund für diese Forderung nennt der Bund die Unerfahrenheit vieler Rentner, die als Ex-Arbeitnehmer gar nicht damit vertraut seien, Steuererklärungen zu erstellen, die so in die Tiefe gehen.
Prüfung der alten Steuerdaten
Nicht zuletzt wird kritisiert, dass die Besteuerungsdaten bereits im Jahr 2005 festgelegt worden seien. Seitdem wurde keinerlei Prüfung der Daten mehr vorgenommen. Damit steige jedoch die Gefahr der Doppelbeteuerung, die vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde. Aufgrund der Tatsache, dass in den nächsten Jahren eine steigende Zahl von Bürgern ins Rentenalter eintreten, wären immer mehr Bürger davon betroffen. Eine Prüfung der veralteten Steuerdaten sei daher dringend notwendig.
Foto:(c) blackstarvideo/pixabay.com
>> Der Text stellt keine Steuererkläung dar und ersetzt sie nicht<<