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Renten-Besteuerung auf Rekordhöhe

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Steuererklärung Rentner
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Trotz massiver Kritiken und dem Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit der Regelungen, steigt die steuerliche Belastung der Senioren weiterhin massiv, wie ein Vergleich mit den vergangenen Jahren zeigt. Die Belastung ist dabei mittlerweile auf einem Rekordhoch angelangt, in nur zehn Jahren ist sie um das Fünffache gewachsen, wie die Antwort auf eine Anfrage der linken Fraktion zeigt.

Renten Steuererklärung Rentner
Renten: Steuererklärung für Rentner | Foto:(c) blackstarvideo/pixabay.com

Renten: Steigende Anzahl steuerpflichtiger Rentner

Dass der Fiskus bei den Rentnern genauer hinschaut, ist nicht mehr neu. Jahr für Jahr überschreitet eine zunehmende Anzahl von Rentnern die Freigrenze von 9.138 € bei ihren monatlichen Einkommen und Bezügen und wird somit steuerpflichtig. Neu ist allerdings die steuerliche Belastung, unter welcher die Senioren zunehmend leiden. Auch diese steigt Jahr für Jahr an, wobei auch in diesem Fall die Mittelschicht besonders ins Visier des Fiskus gerät.

In zehn Jahren um das Fünffache angestiegen

Im Vergleich mit der Höhe der Steuer auf die Einkommen und Bezüge der Senioren zeigt sich, dass diese noch nie so viel von ihrer monatlichen Rente an die Finanzämter abführen mussten wie heute. In nur zehn Jahren ist die steuerliche Belastung um das Fünffache angestiegen. So wurden bei Bürgern, die neu in die Rente eingestiegen sind und die monatlichen Bezüge in Höhe von 1.500 € brutto erhielten, rund 80 € an Steuern abgezogen. Heute hingegen müssen die neuen Rentner mit denselben Bezügen bereits 430 €, fast ein Drittel ihrer Rente, an den Fiskus abführen.

Mehr als 50 Prozent Abzüge

Bei einer monatlichen Rente in Höhe von 1.700 € brutto wird das Drittel, das den Finanzämtern zugeführt werden muss, sogar bereits überschritten. In diesem Fall müssen die Senioren ab diesem Jahr knapp 760 € Steuern zahlen. Im Jahr 2010 waren es noch weniger als 300 € an steuerlichen Abzügen. Besonders bitter wird es für die neuen Senioren, die dieses Jahr in die Rente einsteigen, wenn sie mehr als 2.000 € brutto an Bezügen erhalten. Dann wird weit mehr als die Hälfte der Bezüge wieder an den Fiskus abgeführt, rund 1.330 €. Vor zehn Jahren hat der Fiskus in einem solchen Fall mit knapp 680 € ein wenig mehr als ein Viertel an Einkommenssteuer eingestrichen.

Bestürzung angesichts der Zahlen

Dies ergab eine Anfrage der Linksfraktion, welche sich angesichts der Zahlen bestürzt zeigt. Der Chef der Fraktion der Linken, Dietmar Bartsch, kritisierte die Höhe der Besteuerung der Senioren harsch. Bei dieser handele es sich faktisch um eine Kürzung der Rente, so der Politiker der Linken. Der Grund für die Entwicklung ist eine im Jahr 2005 beschlossene Regelung, welche vorsieht, dass der Anteil der Rente, der besteuert werden kann, um zwei Prozentpunkte pro Jahr steigt. Diese Entwicklung soll bis zum Jahr 2040 abgeschlossen sein. Vor dem Beschluss im Jahr 2005 galt lediglich ein steuerlicher Freibetrag von 50 Prozent.

Ausgaben steuerlich geltend machen

Allerdings haben die Senioren nach 2005 auch mehr Möglichkeiten, einen größeren Anteil ihrer Ausgaben steuerlich geltend zu machen und ihr Geld auf diese Weise vom Fiskus zurückzuholen. So können etwa Beiträge für die Pflege und die Krankenversicherung steuerlich geltend gemacht werden sowie weitere Ausgaben, auch alltägliche. Hierfür muss allerdings eine detaillierte Steuererklärung erstellt werden, was für viele der Rentner eine große Herausforderung darstellt, da sie damit nicht vertraut sind.

Foto:(c) blackstarvideo/pixabay.com

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