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Steuerklassen im Überblick

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Welche Steuerklasse ist für wen geeignet?

Wer zwischen seinem Brutto- und Nettogehalt differenzieren möchte, sollte sich zunächst über eine geeignete Steuerklasse erkundigen. Diese Steuerklasse beeinflusst den Steuerabzug, welcher vom Bruttogehalt abgezogen wird. Zudem kann die Wahl der Steuerklasse das Nettoeinkommen positiv anpassen.

Weshalb gibt es verschiedene Steuerklassen?

Hierzulande haben Arbeitgeber die Pflicht, sogenannte Lohnsteuer vom Bruttoverdienst der Arbeitnehmer einzubehalten und daraufhin ans Finanzamt weiterzuleiten. Die Kategorisierung in verschiedene Steuerklassen soll die Tätigkeit der Arbeitgeber erleichtern, weil bei dieser Unterteilung bereits unterschiedliche Pauschalen der Lohnsteuervorauszahlung sowie Einkommens- und Freibeträge einbezogen werden. Eine wichtige Voraussetzung für eine Eingruppierung in eine Steuerklasse ist die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht der Steuerzahler. Diese Regelung betrifft laut Einkommenssteuergesetz alle Personen, die hierzulande ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz haben. Das deutsche Steuersystem ist in sechs verschiedene Steuerklassen unterteilt, deren Zuordnung vom Familienstand abhängt.

Steuerklasse 1

Der Steuerklasse 1 gehören ledige Arbeitnehmer, getrennt lebende oder geschiedene Partner an. Verwitwete Personen profitieren auch ein Jahr nach dem Tod des Partners von einem Anspruch auf Steuerklasse 3. Außerdem werden Steuerpflichtige der Steuerklasse 1 zugeordnet, deren Ehepartner nur als beschränkt steuerpflichtig gelten. Der Grundfreibetrag beläuft sich in dieser Steuerklasse auf 9.744 Euro. Wer sich unter dieser Einkommensgrenze bewegt, muss dementsprechend keine Steuern bezahlen.

Steuerklasse 2

Die Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende geeignet. Als alleinerziehend gilt, wer unverheiratet ist, mit mindestens einem Kind zusammenlebt und Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag hat. Mitglieder der Lohnsteuerklasse 2 haben Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser Betrag beläuft sich seit 2021 auf 4.008 Euro und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.

Steuerklasse 3

Eine Kombination der Steuerklassen 3 und 5 ist für Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen geeignet. Die Besserverdiener werden in Steuerklasse 3, weniger Verdienende in Steuerklasse 5 eingestuft. Diese Kombination lohnt sich, wenn die Gehälter ungefähr einem Verhältnis von 60 zu 40 entsprechen. Weil die Steuerabgaben in Klasse 3 am geringsten sind, steht ein höherer Nettobetrag zur Verfügung. Zudem wird der für zusammen veranlagte Ehepaare gültige doppelte Grundfreibetrag in Höhe von 19.488 Euro ausschließlich dem Steuerzahler aus Steuerklasse 3 angerechnet.

Steuerklasse 4

Für zahlreiche verheiratete Paare ist Steuerklasse 4 die Standardlösung. Dieser Kategorie gehören alle Ehepaare an, deren Verdienst ungefähr gleich hoch ist. Eingetragene Lebenspartner können ebenfalls dieser Steuerklasse beitreten. Seit 2010 ist die Steuerklasse 4 mit Faktor wählbar. Bei diesem Modell kommt der sogenannte Splitting-Vorteil zum Tragen. Damit am Jahresende keine hohe Steuernachzahlung entsteht, wird die Einkommenssituation beider Partner durch den Splitting-Vorteil gut nachvollziehbar abgebildet.

Steuerklasse 5

Um von der Zuordnung in die Steuerklassen 5 und 3 zu profitieren, muss sich der Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen für die Klasse 5 entscheiden. Aus steuerlicher Perspektive ist die Zuordnung nur wenig attraktiv, da der dieser Steuerklasse angehörige Partner wesentlich mehr Steuerabzüge bezahlen muss und zudem nicht vom Grundfreibetrag profitiert. Verdient eine Person allerdings wesentlich mehr Geld als die andere, erzielt diese Kombination jedoch einen höheren Nettobetrag.

Steuerklasse 6

Der Steuerklasse 6 gehören automatisch die Arbeitnehmer an, deren Nebenverdienst oder Zweitjob über 450 Euro einbringt. In dieser Lohnsteuerklasse sind die Abzüge am höchsten. Zudem wird kein Grundfreibetrag angeboten. Dementsprechend ist für Lohnsteuerklasse 6 nicht der Familienstand, sondern die Höhe der Einkünfte für die Abzüge ausschlaggebend.

Können Steuerzahler die Lohnsteuerklasse ändern?

Bei verändertem Familienstand wird die Steuerklasse automatisch angepasst. Nur Ehepaaren steht ein Wahlrecht der Steuerklassen zu. Ein Wechsel der Steuerklasse ist nur einmal pro Jahr möglich.

>>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<

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