Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Pendlerpauschale 2026: Berufspendler auf dem Arbeitsweg
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Ab 2026 ändert sich die Pendlerpauschale grundlegend: Erstmals erhalten alle Berufspendelnden einheitlich 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Diese Neuerung bringt besonders Beschäftigten mit kürzeren Arbeitswegen spürbare finanzielle Vorteile.

Pendlerpauschale: Wichtige Daten und Fakten im Überblick

Pendlerpauschale 2026: Das ändert sich konkret

Die Bundesregierung hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 eine weitreichende Reform beschlossen. Bisher galt eine zweistufige Regelung: Für die ersten 20 Kilometer wurden lediglich 30 Cent angesetzt, erst ab dem 21. Kilometer griffen die höheren 38 Cent nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

Das war ehrlich gesagt ziemlich unfair. Wer in der Stadt wohnt und nur acht Kilometer ins Büro fährt, wurde schlechter gestellt als Fernpendler. Wie wir bereits in unserem Überblick zur Pendlerpauschale dargestellt haben, sorgte diese Zweiklassen-Regelung seit Jahren für Kritik. Jetzt ist sie Geschichte.

Die neue Regelung ist simpel: 38 Cent pro Kilometer für alle, ab dem ersten Kilometer. Punkt. Schluss mit der komplizierten Staffelung.

Ein Rechenbeispiel macht das deutlich:

  • 2025: 15 km × 220 Arbeitstage × 0,30 Euro = 990 Euro
  • 2026: 15 km × 220 Arbeitstage × 0,38 Euro = 1.254 Euro
  • Ersparnis: 264 Euro zusätzliche Werbungskosten pro Jahr

Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bedeutet das etwa 79 Euro weniger Steuern. Klingt überschaubar? Für Familien mit mehreren Berufstätigen summiert sich das schnell auf mehrere hundert Euro.

Homeoffice und Steuern: So profitieren Unternehmen von der Heimarbeit

Wer profitiert am meisten von der neuen Pendlerpauschale?

Mal ehrlich: Die größten Gewinner sind Beschäftigte mit kurzen bis mittleren Arbeitswegen. Wer bisher unter der 20-Kilometer-Grenze lag, erhält eine Erhöhung um satte 27 Prozent.

Besonders profitieren:

  • Stadtbewohnende: Typische Arbeitswege von 5-15 Kilometern werden deutlich besser gefördert
  • Teilzeitbeschäftigte: Auch bei weniger Arbeitstagen lohnt sich die höhere Pauschale
  • Geringverdienende: Die Mobilitätsprämie bleibt dauerhaft bestehen
  • Homeoffice-Pendelnde: Wer nur noch drei Tage ins Büro fährt, profitiert trotzdem

Fernpendler ab 21 Kilometern spüren weniger Veränderung – für sie galt der höhere Satz bereits vorher.

Maximieren Sie Ihre Steuerersparnis 2026

Die neue Pendlerpauschale ist nur ein Baustein für optimale Steuereinsparungen. Ein qualifizierter Steuerberater findet weitere Potenziale in Ihrer individuellen Situation und sorgt dafür, dass Sie keine Abzugsmöglichkeiten übersehen.

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Pendlerpauschale 2026 Steuererklärung berechnen
Symbolbild: Die Pendlerpauschale 2026 in der Steuererklärung richtig ansetzen

Detaillierte Rechenbeispiele für verschiedene Pendler-Distanzen

Mal ehrlich: Zahlen sprechen klarer als Worte. Deshalb hier konkrete Berechnungen für typische Pendelstrecken.

15 Kilometer Arbeitsweg (Vollzeit)

Ein typischer Fall aus der Beratungspraxis: Maria wohnt in einem Vorort und fährt täglich 15 Kilometer ins Stadtzentrum. Sie arbeitet 220 Tage im Jahr.

Jahr Satz pro km Berechnung Werbungskosten
2025 0,30 € 15 km × 220 Tage × 0,30 € 990 €
2026 0,38 € 15 km × 220 Tage × 0,38 € 1.254 €
Mehrerlös 264 €

30 Kilometer Arbeitsweg (Vollzeit)

Thomas pendelt täglich 30 Kilometer. Für ihn wirkt sich die Reform gemischt aus: Die ersten 20 Kilometer werden besser, ab Kilometer 21 bleibt alles gleich.

  • 2025: (20 km × 0,30 €) + (10 km × 0,38 €) × 220 Tage = 2.156 Euro
  • 2026: 30 km × 220 Tage × 0,38 € = 2.508 Euro
  • Vorteil: 352 Euro zusätzlich

50 Kilometer Arbeitsweg (Fernpendler)

Fernpendler spüren die geringste Veränderung. Bei 50 Kilometern und 220 Arbeitstagen:

  • 2025: (20 km × 0,30 €) + (30 km × 0,38 €) × 220 Tage = 3.828 Euro
  • 2026: 50 km × 220 Tage × 0,38 € = 4.180 Euro
  • Vorteil: 352 Euro zusätzlich

Der Knackpunkt: Fernpendler profitieren absolut gesehen gleich stark wie mittlere Distanzen – prozentual aber weniger.

Umzugskosten steuerlich absetzen: So holen Sie sich bis zu 964 Euro vom Finanzamt zurück

Sonderfälle: Homeoffice, Teilzeit und flexible Arbeitsmodelle

Kennen Sie das? Moderne Arbeitsmodelle machen die Berechnung komplexer. Drei Tage im Büro, zwei Tage Homeoffice – was bedeutet das für die Pendlerpauschale?

Hybrid-Modell: 3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice

Michael arbeitet im Wechselmodell. 22 Kilometer Entfernung, etwa 130 Bürotage pro Jahr.

  • Pendlerpauschale: 22 km × 130 Tage × 0,38 € = 1.087 Euro
  • Homeoffice-Pauschale: 100 Homeoffice-Tage × 6 € = 600 Euro
  • Gesamt: 1.687 Euro Werbungskosten

Wichtig: Beide Pauschalen lassen sich parallel nutzen! Mehr dazu in unserem Artikel zu Homeoffice und steuerlichen Vorteilen.

Teilzeit mit 60 Prozent Arbeitszeit

Sabine arbeitet nur drei Tage pro Woche, 18 Kilometer Entfernung. Etwa 140 Arbeitstage pro Jahr.

Berechnung 2026: 18 km × 140 Tage × 0,38 € = 958 Euro

Auch bei Teilzeit lohnt sich die neue Regelung überproportional. Wer sich für weitere Steuerspar-Möglichkeiten bei Weiterbildungen interessiert, findet bei uns passende Tipps.

Mobilitätsprämie für Geringverdienende bleibt dauerhaft

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Mobilitätsprämie wird dauerhaft entfristet. Das Bundesfinanzministerium bestätigt diese Regelung.

Wer profitiert davon?

Beschäftigte mit so niedrigem Einkommen, dass sie keine Einkommensteuer zahlen. Diese Gruppe kann die Entfernungspauschale nicht als Werbungskosten nutzen – bekommt aber eine direkte Prämie vom Staat.

Berechnung der Mobilitätsprämie:

  • 14 Prozent der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer
  • Auszahlung als direkte Zahlung, auch ohne Steuerschuld

Beispiel: 35 Kilometer Arbeitsweg, 200 Arbeitstage

  • Berechnung: 15 km (ab km 21) × 200 Tage × 0,38 € = 1.140 Euro
  • Mobilitätsprämie: 1.140 € × 14 % = 160 Euro

Nach unserer Recherche bei steuerberaterscout.de wird diskutiert, ob diese Grenze ebenfalls auf den ersten Kilometer gesenkt wird. Beschlossen ist das aber noch nicht.

Steueroptimierung für Ihre Situation

Jeder Steuerfall ist einzigartig. Die optimale Kombination aus Pendlerpauschale, Homeoffice-Regelung und anderen Abzugsmöglichkeiten hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Ein erfahrener Steuerberater entwickelt die passende Strategie für Sie.

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Auswirkungen auf Selbstständige: Betriebsausgaben statt Werbungskosten

Selbstständige und Freiberufliche können die Entfernungspauschale ebenfalls nutzen – allerdings als Betriebsausgaben, nicht als Werbungskosten. Der Effekt bleibt derselbe: weniger Steuern.

Wichtige Unterschiede für Selbstständige:

  • Keine „erste Tätigkeitsstätte“: Maßgeblich ist der Ort, an dem überwiegend gearbeitet wird
  • Kundenfahrten: Gelten als Betriebsfahrten mit 0,30 € pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
  • Firmenwagen: Bei Privatnutzung keine zusätzliche Entfernungspauschale

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Steuerberater mit Kanzlei in der Innenstadt wohnt 25 Kilometer entfernt. Er fährt an 200 Tagen zur Kanzlei.

Berechnung 2026: 25 km × 200 Tage × 0,38 € = 1.900 Euro Betriebsausgaben

Diese Regelung gilt nach § 9 EStG entsprechend für Betriebsausgaben.

Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Kosten oft günstiger

Stellen Sie sich vor: Sie fahren täglich 40 Kilometer mit der Bahn zur Arbeit. Die Pauschale würde 40 km × 220 Tage × 0,38 € = 3.344 Euro betragen. Ihr Jahresticket kostet aber 4.200 Euro.

In diesem Fall können Sie die höheren tatsächlichen Kosten ansetzen. Die 4.500-Euro-Grenze für öffentliche Verkehrsmittel entfällt dann.

Wichtiger Punkt: Diese Wahlmöglichkeit bestand schon vorher – durch die höhere Pauschale wird sie aber seltener relevant.

Deutschlandticket und Jobtickets

Das Deutschlandticket für 58 Euro monatlich (Stand 2025) kostet jährlich 696 Euro. Bei kurzen Strecken ist die Pauschale inzwischen oft höher:

  • Deutschlandticket: 696 Euro pro Jahr
  • Pauschale bei 10 km: 10 km × 220 Tage × 0,38 € = 836 Euro
  • Vorteil: 140 Euro mehr durch Pauschale

Das zeigt: Die Reform macht öffentliche Verkehrsmittel steuerlich attraktiver.

Was Sie bei der Umsetzung beachten müssen

Kennen Sie das Gefühl, wenn neue Steuerregeln kommen? Erst mal Verwirrung, dann die Frage: Was muss ich konkret tun?

Für Arbeitnehmende: Diese Schritte sind wichtig

  1. Entfernung prüfen: Messen Sie die kürzeste Straßenverbindung zur Arbeit
  2. Arbeitstage dokumentieren: Führen Sie Buch über Homeoffice-Tage
  3. Belege sammeln: Bei öffentlichen Verkehrsmitteln alle Tickets aufheben
  4. Lohnsteuerfreibetrag: Bei hohen Fahrtkosten bereits während des Jahres nutzen

Höchstbeträge nicht vergessen

Die Entfernungspauschale ist bei öffentlichen Verkehrsmitteln auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Diese Grenze greift bei:

  • Bus, Bahn, Straßenbahn
  • Fahrgemeinschaften als Beifahrer
  • Fahrradnutzung

Ausnahme: Eigener PKW oder Motorrad – dann keine Begrenzung.

Dokumentationspflichten

Das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Folgende Unterlagen sollten Sie parat haben:

  • Routenausdruck für die Entfernung
  • Nachweis der Arbeitstage (besonders bei Teilzeit/Homeoffice)
  • Tickets bei öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Arbeitgeberbescheinigung bei Unklarheiten

Tipp: Eine einfache Excel-Tabelle mit „Datum | Ort (Büro/Homeoffice)“ reicht meist als Nachweis.

Häufige Fehler bei der Pendlerpauschale vermeiden

In der Beratungspraxis sehen wir immer wieder dieselben Missverständnisse. Diese fünf Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden:

Fehler 1: Hin- und Rückweg zusammenrechnen

Falsch: 15 km × 2 (hin und zurück) × 220 Tage × 0,38 € = 2.508 €
Richtig: 15 km × 220 Tage × 0,38 € = 1.254 €

Die Pauschale gilt nur für die einfache Strecke!

Fehler 2: Alle Kalendertage ansetzen

Falsch: 365 Tage im Jahr × 0,38 €
Richtig: Nur tatsächliche Arbeitstage (minus Urlaub, Krankheit, Feiertage)

Fehler 3: Tatsächlich gefahrene Strecke statt kürzester Weg

Maßgeblich ist die kürzeste zumutbare Straßenverbindung – nicht der Umweg über die Kita.

Fehler 4: Homeoffice-Tage mitrechnen

An Homeoffice-Tagen greift die Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag), nicht die Entfernungspauschale.

Fehler 5: Höchstbeträge übersehen

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die 4.500-€-Grenze. Darüber hinaus nur mit Nachweis tatsächlicher Kosten.

Praktische Tipps für die Steuererklärung 2026

Stellen Sie sich vor, es ist März 2027 und Sie sitzen vor Ihrer Steuererklärung. Mit diesen Tipps wird alles einfacher:

Lohnsteuerfreibetrag schon 2026 beantragen

Warum bis zur Steuererklärung warten? Bei hohen Fahrtkosten können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Das erhöht Ihr Nettogehalt bereits während des Jahres.

Rechenbeispiel: 1.500 Euro Fahrtkosten minus 1.230 Euro Pauschbetrag = 270 Euro zusätzlicher Freibetrag. Bei 25 % Grenzsteuersatz bedeutet das monatlich etwa 5-6 Euro mehr netto.

Kombination mit anderen Werbungskosten

Die Entfernungspauschale ist nur ein Baustein. Sammeln Sie weitere Werbungskosten:

  • Fortbildungskosten
  • Fachbücher und Fachliteratur
  • Arbeitskleidung
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Bewerbungskosten

Software-Tools nutzen

Moderne Steuererklärungs-Software berechnet die Pendlerpauschale automatisch. Geben Sie einfach Ihre Adresse und die Arbeitsadresse ein – den Rest erledigt das Programm.

Und jetzt? Ihre nächsten Schritte

Die neue Pendlerpauschale ist eine gute Nachricht für fast alle Berufstätigen. Besonders Beschäftigte mit kurzen bis mittleren Arbeitswegen profitieren deutlich.

Das sollten Sie als nächstes tun:

  1. Entfernung ermitteln: Messen Sie Ihren Arbeitsweg mit einem Routenplaner
  2. Ersparnis berechnen: Nutzen Sie unsere Beispiele für Ihre Situation
  3. Dokumentation starten: Führen Sie ab sofort Buch über Ihre Arbeitstage
  4. Steuerberatung prüfen: Bei komplexeren Situationen lohnt sich professionelle Hilfe

Alle steuerlichen Änderungen seit 2025 im Blick zu behalten, ist dabei der erste Schritt. Die Pendlerpauschale 2026 ist nur ein Baustein Ihrer Steuerstrategie. Ein erfahrener Steuerberater findet weitere Optimierungsmöglichkeiten und sorgt dafür, dass Sie keine Abzugsmöglichkeiten übersehen.

Das Magazin von steuerberaterscout.de hat sich die neuen Regelungen genau angeschaut. Unser Fazit: Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit bei den Fahrtkosten.

Wichtig: Die neuen Sätze gelten ab 1. Januar 2026. Für das Steuerjahr 2025 bleiben die alten Regelungen bestehen.

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