Minijobs sind eine beliebte Form der Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt. Sie bieten flexible Möglichkeiten, Geld zu verdienen, ohne sich in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begeben zu müssen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte über Minijobs – von rechtlichen Grundlagen über steuerliche Aspekte bis hin zu praktischen Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Definition: Was sind Minijobs?
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen zwei grundlegende Varianten unterschieden werden. Die Kernmerkmale eines Minijobs sind:
- 520-Euro-Minijob: Das monatliche Arbeitsentgelt darf die Grenze von 520 Euro nicht überschreiten. Diese Verdienstgrenze (vormals 450 Euro) wurde zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben und ist zum 1. Januar 2025 unverändert geblieben.
- Kurzfristiger Minijob: Die Beschäftigung ist auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt. Diese zeitliche Begrenzung ist unabhängig vom Verdienst.
Bei beiden Formen gilt das Besondere: Während der Arbeitgeber pauschale Abgaben zu entrichten hat, fallen für Minijobber keine regulären Sozialversicherungsbeiträge an – ausgenommen sind hier lediglich die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge, von denen man sich jedoch befreien lassen kann.
Aktuelle Regelungen für Minijobs 2025
Zum 1. Oktober 2022 wurden die Minijob-Regelungen durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn grundlegend reformiert. Die wichtigsten Änderungen, die auch 2025 gelten:
- Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und beträgt 520 Euro (basierend auf einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde, Stand: April 2025)
- Bei Mindestlohnerhöhungen steigt die Verdienstgrenze automatisch mit
- Die Möglichkeit des gelegentlichen unvorhersehbaren Überschreitens der Verdienstgrenze wurde erweitert
Für Arbeitgeber bedeutet dies: Sie müssen die Arbeitszeit ihrer Minijobber bei Mindestlohnerhöhungen entsprechend anpassen, um die Verdienstgrenze einzuhalten.
Entwicklung der Minijob-Verdienstgrenze und des Mindestlohns
Entwicklung der Minijob-Verdienstgrenze und des Mindestlohns
Betrag in Euro
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Jahr
2013
2015
2017
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Okt 2022: Anhebung
Minijob-Grenze (€)
Mindestlohn (€)
Entwicklung von Minijob-Grenze und Mindestlohn in Deutschland (2013-2025)
Die Grafik zeigt deutlich den Sprung der Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro im Oktober 2022, der mit der gleichzeitigen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro einherging. Seitdem bleibt die Verdienstgrenze stabil, während der Mindestlohn auf mittlerweile 12,82 Euro (Stand April 2025) gestiegen ist.
Abgaben bei einem Minijob im Überblick
Abgabenart | Arbeitgeber zahlt | Arbeitnehmer zahlt |
---|---|---|
Pauschale Krankenversicherung | 13% | 0% |
Pauschale Rentenversicherung | 15% | 3,7%* |
Einkommensteuer pauschal | 2% | 0% |
Umlagen (U1, U2, Insolvenz) | ca. 1,39% | 0% |
Gesamtbelastung | ca. 31,39% | 3,7%* |
* Der Arbeitnehmer kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (Opt-out).
Vor- und Nachteile eines Minijobs
Der Minijob als Beschäftigungsform bringt sowohl Vorteile als auch bedeutende Nachteile mit sich. Ein realistischer Blick auf beide Seiten ist wichtig für eine fundierte Entscheidung.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Flexibilität: Ideal für Studierende, Rentner oder als Nebenverdienst
- Unbürokratische Abrechnung: Das verdiente Geld fließt in der Regel brutto für netto
- Einstiegsmöglichkeit: Gute Option für den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben
Nachteile für Arbeitnehmer:
- Geringe soziale Absicherung: Kaum Aufbau von Ansprüchen in den Sozialversicherungen
- Karrierelimitation: Oft wenig Perspektiven für berufliche Weiterentwicklung
- Altersarmut-Risiko: Bei langfristiger ausschließlicher Minijob-Tätigkeit droht Altersarmut
Der Anspruch auf Rente bei Minijob ist gering
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der aktuelle Beitragssatz für Minijobber beträgt 3,7% des Verdienstes, während der Arbeitgeber 15% des Verdienstes als pauschalen Rentenbeitrag leistet. Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro führt dies zu folgenden Rentenansprüchen:
- Jährlicher Rentenanspruch: ca. 5,40 Euro
- Bei 5 Jahren Minijob-Tätigkeit: ca. 27 Euro monatliche Rente
Diese geringen Beträge verdeutlichen: Wer ausschließlich in Minijobs arbeitet, riskiert erhebliche Altersarmut. Es besteht zwar die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, jedoch ist dies aus Vorsorgeperspektive nicht empfehlenswert.
Kranken- und Pflegeversicherung
Ein zentraler Nachteil des Minijobs: Er bietet keinen eigenständigen Krankenversicherungsschutz. Trotz der pauschalen Beiträge, die der Arbeitgeber zur Krankenversicherung abführt (13%), erwirbt der Minijobber daraus keinen Versicherungsanspruch.
Minijobber müssen sich daher anderweitig krankenversichern. Möglichkeiten sind:
- Familienversicherung: Kostenloser Mitschutz über versicherte Ehepartner oder Eltern
- Studentische Versicherung: Für eingeschriebene Studierende
- Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Mit einkommensabhängigen Beiträgen
- Private Krankenversicherung: Mit risiko- und leistungsabhängigen Beiträgen
Für Empfänger von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I, die einen Minijob ausüben, übernehmen die Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen die Krankenversicherungsbeiträge.
Der Minijob und das Arbeitsrecht
Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind überrascht: Minijobber haben nahezu die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie regulär Beschäftigte. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz stehen Minijobbern folgende Rechte zu:
Wichtige arbeitsrechtliche Ansprüche für Minijobber:
- Kündigungsschutz nach gleichen Regeln wie bei Vollzeitbeschäftigten
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen
- Bezahlter Erholungsurlaub
- Anspruch auf Einhaltung des Mindestlohns (12,82 Euro/Stunde, Stand April 2025)
- Mutterschutz und Elternzeit
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
In der Praxis werden diese Rechte leider oft nicht gewährt. Studien zeigen, dass mehr als die Hälfte aller Minijobber ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche nicht vollständig durchsetzen können.
Urlaubsanspruch
Auch beim Urlaubsanspruch gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz: Minijobber haben – anteilig zu ihrer Arbeitszeit – denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Die Berechnung erfolgt nach dieser Formel:
Urlaubstage = (Arbeitstage pro Woche × gesetzlicher Mindesturlaub) ÷ reguläre Arbeitstage pro Woche
Bei einem gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen (entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche) ergibt sich:
- Bei 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage pro Jahr
- Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: 8 Urlaubstage pro Jahr
- Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 12 Urlaubstage pro Jahr
Beispiel: Eine Minijobberin arbeitet montags und mittwochs jeweils 5 Stunden. Der tarifliche Urlaubsanspruch im Unternehmen beträgt 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Ihr Anspruch: 2 × 30 ÷ 5 = 12 Urlaubstage.
Minijob als Nebenbeschäftigung
Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bietet die Möglichkeit, steuerbegünstigt hinzuzuverdienen. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Die Zustimmung des Hauptarbeitgebers ist in der Regel erforderlich (prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag)
- Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt abgabenprivilegiert
- Bei mehreren Minijobs ist die Gesamtverdienstgrenze von 520 Euro zu beachten
Wichtig: Wird die 520-Euro-Grenze bei mehreren Minijobs überschritten, werden alle Jobs zusammen sozialversicherungspflichtig – mit Ausnahme des zeitlich ersten Minijobs.
Anforderungen für die Aufnahme eines Minijobs
Um einen Minijob aufnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Persönliche Voraussetzungen:
- Mindestalter in der Regel 15 Jahre (mit Einschränkungen für unter 18-Jährige)
- Bei Nicht-EU-Bürgern: gültige Arbeitserlaubnis
- Formale Anforderungen:
- Steueridentifikationsnummer
- Sozialversicherungsnummer
- Krankenversicherungsnachweis
- Personalausweis oder Reisepass
Im Gegensatz zu regulären Beschäftigungsverhältnissen ist für Minijobs kein schriftlicher Arbeitsvertrag gesetzlich vorgeschrieben – aus Beweisgründen jedoch dringend empfehlenswert. Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale.
Möglichkeiten, wie man als Arbeitgeber/Arbeitnehmer von einem Minijob profitieren kann
Ein Minijob kann für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses vorteilhaft sein, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.
Vorteile für Arbeitgeber:
- Flexibilität in der Personalplanung: Schnelle Reaktion auf Auftragsspitzen möglich
- Kalkulierbare Kosten: Pauschale Abgaben von etwa 30% des Verdienstes
- Geringer Verwaltungsaufwand: Zentrale Abwicklung über die Minijob-Zentrale
- Fachkräftepotenzial: Möglichkeit, Fachkräfte zu gewinnen, die nur eingeschränkt verfügbar sind (z.B. Rentner, Studierende)
Strategien für Arbeitnehmer:
- Ausbildung und Studium: Praktische Erfahrung sammeln bei flexibler Zeiteinteilung
- Kompetenzerhalt im Ruhestand: Aktiv bleiben und Wissen weitergeben
- Qualifizierter Wiedereinstieg: Nach Familienphase schrittweise zurück ins Berufsleben
- Rente aufbessern: Zusatzeinkommen im Alter
Tipps für Minijobber:
- Rentenversicherungspflicht nutzen: Trotz geringer Beiträge entstehen vollwertige Versicherungszeiten
- Schriftlichen Arbeitsvertrag vereinbaren: Alle Rechte und Pflichten dokumentieren
- Arbeitszeiten protokollieren: Hilft bei Streitigkeiten über geleistete Stunden
- Arbeitsrechtliche Ansprüche kennen: Urlaub, Lohnfortzahlung und Feiertage sind keine Kulanz, sondern Recht
- Steuerlichen Status optimieren: Bei verheirateten Paaren die Steuerklassenwahl beachten
Der Minijob kann ein sinnvolles Beschäftigungsmodell sein – wenn beide Seiten fair und informiert damit umgehen. Als temporäre Lösung oder Ergänzung bietet er Flexibilität, sollte aber nicht dauerhaft die Haupteinnahmequelle sein, wenn eine umfassendere soziale Absicherung gewünscht ist.