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Homeoffice und Steuern: So profitieren Unternehmen von der Heimarbeit

Inhalt:

Ein mit Laptop, Schreibtischlampe und Pflanze eingerichtetes Home-Office mit Blick auf die Skyline einer Stadt bei Sonnenaufgang, mit einem markanten Wolkenkratzer für effektive Heimarbeit.
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Die Corona-Pandemie hat das Homeoffice salonfähig gemacht. Viele Unternehmen haben erkannt, dass die Arbeit von zu Hause aus nicht nur praktisch, sondern auch steuerlich vorteilhaft sein kann. Wir zeigen Ihnen, wie sich das Homeoffice auf die Steuern Ihres Unternehmens auswirkt und wie Sie durch kluges Steuern sparen Geld zurückholen können.

Betriebsausgaben im Homeoffice richtig absetzen

Arbeitsmittel, die Ihre Mitarbeiter im Homeoffice nutzen, können Sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Computer, Laptops und Tablets
  • Bildschirme und Drucker
  • Büromöbel wie Schreibtisch und Bürostuhl
  • Büromaterial wie Papier und Stifte
  • Kommunikationsgeräte wie Headset und Webcam

Wichtig ist, dass diese Arbeitsmittel mindestens zu 90 % beruflich genutzt werden. Achten Sie also darauf, dass Ihre Mitarbeiter eine entsprechende Nutzungsvereinbarung unterschreiben. So stellen Sie sicher, dass das Finanzamt die Ausgaben auch anerkennt.

Steuerliche Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers

Richtet Ihr Mitarbeiter im Homeoffice ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer ein, können Sie als Unternehmen zusätzlich Steuern sparen. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

In diesem Fall können Sie die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu zählen anteilig Miete, Strom, Heizung, Reinigung und Renovierung. Pro Quadratmeter können Sie jährlich bis zu 1.250 Euro absetzen.

Homeoffice-Pauschale für Mitarbeiter

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es die sogenannte Homeoffice-Pauschale. Mitarbeiter können für jeden Tag, an dem sie ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, 5 Euro als Werbungskosten geltend machen – maximal 600 Euro pro Jahr.

Als Unternehmen sollten Sie Ihre Mitarbeiter auf diese Möglichkeit hinweisen. Denn je mehr Steuern Ihre Mitarbeiter sparen, desto zufriedener und motivierter sind sie im Job. Zugleich entlasten Sie Ihre Personalabteilung, da die Homeoffice-Pauschale direkt über die Steuererklärung des Mitarbeiters läuft.

Fazit: Homeoffice clever nutzen und Steuern sparen

Das Homeoffice bietet für Unternehmen nicht nur praktische, sondern auch steuerliche Vorteile. Durch das Absetzen von Betriebsausgaben für Arbeitsmittel und das häusliche Arbeitszimmer können Sie Ihre Steuerlast senken. Gleichzeitig fördern Sie die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter, indem Sie ihnen die Homeoffice-Pauschale ermöglichen.

Wichtig ist, dass Sie die steuerlichen Regelungen kennen und konsequent anwenden. Holen Sie sich am besten Rat von einem erfahrenen Steuerberater. Er hilft Ihnen dabei, das Homeoffice optimal für Ihr Unternehmen zu nutzen und maximal Steuern zu sparen.

FAQ

Welche Voraussetzungen gelten für das häusliche Arbeitszimmer?

Das häusliche Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden oder es darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Außerdem muss es sich um einen abgetrennten Raum handeln, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale für Mitarbeiter?

Mitarbeiter können für jeden Tag im Homeoffice 5 Euro als Werbungskosten geltend machen, maximal 600 Euro pro Jahr. Die Pauschale wird direkt über die Steuererklärung des Mitarbeiters abgerechnet.

Welche Arbeitsmittel kann ich als Betriebsausgaben absetzen?

Sie können Arbeitsmittel wie Computer, Bildschirme, Büromöbel, Kommunikationsgeräte und Büromaterial als Betriebsausgaben absetzen, wenn diese mindestens zu 90% beruflich genutzt werden. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter dafür eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben.

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