Viele Deutsche nutzen die Option und verdienen sich mit einem Minijob den einen oder anderen Euro hinzu. Neben Schülern, Studenten, Hausfrauen oder Rentnern möchten Vollzeitbeschäftigte mit einem Minijob ihre Haushaltskasse aufwerten. Minijobber verdienen sich ihr Geld in vielen Branchen, darunter auch in Privathaushalten. Deren Arbeitgeber haben die Pflicht, die Minijobber bei der Minijob-Zentrale in Essen zu melden sowie monatliche Abgaben zu entrichten.
Daten und Fakten zum Minijob
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gilt als Minijob, wenn sich der Bruttoverdienst auf maximal 450 Euro pro Monat bzw. 5.400 Euro pro Jahr beläuft. Weil der Verdienst für Betroffene zumeist steuer- sowie sozialversicherungsfrei ist, müssen Minijobber keine Abgaben bezahlen. Arbeitgebern ist es gestattet, Sozialversicherungs-Beiträge sowie die Lohnsteuer pauschal zu berechnen und entrichten. Für Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn, der sich derzeit auf 9,60 Euro je Stunde beläuft. Obwohl Minijobber in allen Branchen tätig sind, kommt ein Großteil der Beschäftigten im Handel, in der Gastronomie sowie der Freizeitindustrie zum Einsatz. Viele Minijobber sind ebenfalls in Privathaushalten angestellt und verdienen ihr Geld dort unter anderem als Gärtner oder Haushaltshilfe.
Höhe der Pauschalabgabe
Im Regelfall müssen die Arbeitnehmer bei einem Minijob im Privathaushalt mit einer Pauschalabgabe von 14,99 Prozent des monatlich zu entrichtenden Entgelts rechnen. Beträgt der Verdienst eines Minijobbers beispielsweise 300 Euro, müssten die Arbeitgeber monatliche Abgaben von 44,97 Euro einberechnen.
Erwirtschaften sich Minijobber Rentenansprüche?
Da Minijobber in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, entstehen automatisch Rentenansprüche. Arbeitgeber entrichten Pauschalbeträge, durch welche Minijobber jedoch nur recht geringe Rentenansprüche erwerben. Auf Wunsch dürfen die Arbeitnehmer aber auch einen Eigenbetrag leisten, damit sie den kompletten Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. In diesem Fall ziehen Arbeitgeber den entsprechenden Eigenanteil vom Arbeitslohn ab, um die Geldsumme zusammen mit dem Pauschalbeitrag an die Minijob-Zentrale zu überweisen. Allerdings kann ein Minijobber auch den Antrag stellen und keinen Eigenbeitrag bezahlen.
Weshalb ist eine Anmeldung der Minijobber erforderlich?
Privathaushalte sind verpflichtet, ihre Unterstützung gegenüber der Minijob-Zentrale im Rahmen eines Haushalts-Checkverfahrens anzumelden. Für diese Anmeldung gibt es ein Formular, das Arbeitgeber einfach ausfüllen können. Die Minijob-Zentrale übernimmt außerdem alle üblichen Arbeitgeberpflichten. Zusätzlich gelten die Minijobber als unfallversichert, falls sie sich während der Arbeit verletzen oder anderweitig einen Unfall erleiden. In dieser Situation müssen private Arbeitgeber nicht für etwaig erforderliche Behandlungskosten aufkommen. Des Weiteren sind Privatpersonen berechtigt, maximal 20 Prozent aller finanziellen Aufwendungen für die Beschäftigung der Haushaltshilfe pro Jahr steuerlich abzusetzen. Der Maximalbetrag pro Jahr beträgt 510 Euro. Hierbei ist es wichtig, entsprechende Kosten in der zum Formular gehörigen Anlage ab der vierten Zeile unter “haushaltsnahe Aufwendungen” einzugeben.
Profitiert ein Minijobber von steuerfreien Gehaltextras?
Steuerfreie Gehaltextras sind für Minijobber von Vorteil, um ein monatliches Limit von 450 Euro zu erhöhen. Dennoch geht in dieser Situation nicht dessen Status als Minijobber verloren. Der Gruppe steuerfreier Gehaltextras gehören unter anderem Sonn- und Feiertagszuschläge, Warengutscheine oder Zuschläge zur Nachtarbeit an. Weitere Gehaltextras sind ebenfalls Jobtickets oder Zuwendungen für die betriebliche Altersvorsorge.