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Neue Regelung: Höhere Preise für Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern

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Höhere Kosten und dennoch weniger böse Überraschungen: Ab sofort gelten für Internet-Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern wie den USA oder China neue Regeln. Für Produkte mit einem Preis von weniger als 22 Euro müssen Käufer zukünftig ebenfalls Umsatzsteuer bezahlen. Nach Aussagen der EU-Kommission aus Brüssel soll sich allerdings die Transparenz für Käufer verbessern, da versteckte Zusatzkosten entfallen.

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online kaufen steuern | Foto:(c) Mediamodifier/ pixabay.com

Mehrwertsteuer-Zahlungen für alle Waren

Diese neuen Regeln besagen für deutsche Kunden, dass sie in Zukunft auch für Waren mit einem Wert von weniger als 22 Euro weitere 19 Prozent an Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Die Höhe der Mehrwertsteuer reduziert sich für Lebensmittel oder Bücher auf sieben Prozent. Der gesondert erhobene Zoll wird nach wie vor für Waren ab 150 Euro berechnet.

Verbraucher vor bösen Überraschungen schützen

Die neuen Richtlinien sehen ebenfalls vor, Käufer zukünftig besser vor bösen Überraschungen zu schützen. Wer die Produkte bislang aus Drittstaaten orderte, musste zum Teil auch Extrakosten für die Anmeldung beim Zoll durch die Transportfirmen bezahlen. Diese Kosten sollen aber entfallen, so dass der angegebene Preis auch der Endpreis sein wird. Zur Erleichterung des Verkaufs in andere Mitgliedstaaten sind Registrierungen in einem Portal möglich, das eine Erfassung sowie Abrechnung der Umsatzsteuer erleichtert.

Unterstützung eines fairen Wettbewerbs

Mit diesen Regelungen möchte die EU vermeiden, dass in Nicht-EU-Staaten agierende Händler die Konkurrenz auch zukünftig durch günstige Preise unterbieten können. Bislang mussten in der EU ansässige Händler auf sämtliche Produkte die Mehrwertsteuer abführen, während für Importe aus Drittstaaten eine Freigrenze von 22 Euro festgelegt wurde. Die neuen Vorschläge sollen die Grundlage für einen fairen Wettbewerb bilden.

Freigrenzen als Ursache für Steuerbetrug

In jüngster Vergangenheit wurde die Freigrenze auch fälschlicherweise für Steuerbetrug verwendet. Dies führte dazu, dass Händler die Pakete mit einem Preis von weniger als 22 Euro kennzeichneten, obwohl die Ware wesentlich wertvoller war. Hierbei wurde die Umsatzsteuer nicht automatisch abgeführt. Nur über Kontrollen konnte der Zoll diesen Betrug in Zaum halten. Der damit verbundene finanzielle Schaden für EU-Staatskassen beläuft sich laut Schätzungen der EU-Kommission auf etwa sieben Milliarden Euro pro Jahr. Um dieses Risiko einzudämmen, bedarf es schlichtweg mehr Kontrollen.

Steuerzahlungen am Lieferort

Mit den neuen Richtlinien möchte die EU außerdem absichern, dass Steuern am Lieferort der Produkte gezahlt werden müssen. Deshalb ist ab sofort ein EU-weiter Schwellenwert von 10.000 Euro gültig, ab welchem Händler zur Abführung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind. Bis zum jetzigen Zeitpunkt galten für jedes EU-Land separate Schwellenwerte. In Zukunft wird die Steuer allerdings nur noch mit einem Finanzamt abgerechnet und danach auf die EU-Staaten verteilt, in denen die Händler ihren Umsatz gemacht haben.

Entlastung im internationalen Preiskampf

In den Augen des Branchenverbands für Online- und Versandhandel bevh sind die neuen Maßnahmen “ein Schritt nach vorn”. Käufer profitieren von “einer konkreten Vergleichbarkeit” bei Preisen. Zudem könnten national agierende Händler im internationalen Preiskampf etwas entlastet werden. Diesem Standpunkt pflichten andere Steuerexperten zwar bei. Aber dennoch ist es recht umständlich und kompliziert, gültige Mehrwertsteuersätze für vereinzelte Erzeugnisse zu ermitteln. Eine wichtige Basis wäre gewiss eine einheitliche Datenbank. Dennoch spricht sich der Handelsverband gegen EU-weit einheitliche Mehrwertsteuersätze aus.

Foto:(c) Mediamodifier/ pixabay.com

> Der Text ist keine Steuerberatng und kann diese nicht ersetzen<

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