Keine Vorteile durch Homeoffice-Pauschale: Tipps, um Steuern zu sparen

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Homeoffice Pauschale steuern
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Seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice für Millionen an Berufstätigen der neue Business-Alltag. Problematisch ist allerdings, dass die meisten Steuerzahler damit verbundene Kosten bislang nicht absetzen konnten. Die neue Homeoffice-Pauschale soll diesen Prozess vereinfachen. Doch die Realität sieht anders aus. Wer keine steuerrechtlichen Kniffe anwendet, geht letztendlich vermutlich leer aus.

Wer konnte Homeoffice bislang steuerlich absetzen?

Bislang konnten Ausgaben für häusliche Arbeitszimmer nur unter bestimmten Regelungen steuerlich geltend gemacht werden. Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs mit dem Aktenzeichen X R 32/11 konnten finanzielle Aufwendungen bislang nicht für “in die häusliche Sphäre eingebundene Räume” geltend gemacht werden, welche “mit einem nicht unerheblichen Teil der Fläche ebenfalls privat genutzt werden”. Das bedeutet wiederum, dass das Finanzamt keine Räumlichkeiten als Arbeitszimmer akzeptiert, in denen sich beispielsweise einfach ein Laptop auf dem Küchentisch oder ein Schreibtisch im Durchgangszimmer befindet. Diese Regelung soll sich mit der Homeoffice-Pauschale jedoch ändern. Von der Pauschale sollen alle steuerpflichtigen Personen profitieren, die durch die krisenbedingten Umstände einen provisorischen Arbeitsplatz im eigenen Zuhause eingerichtet haben.

Unter welchen Umständen können Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden?

Einerseits muss das Arbeitszimmer in die häusliche Sphäre integriert sein und sich deshalb in räumlicher Nähe zum eigenen Haus befinden. Zudem ist es erforderlich, dass der Vorgesetzte das Homeoffice angeordnet hat. Die Zimmer dürfen zu maximal zehn Prozent privat genutzt werden. Deshalb könnte ein ausklappbares Sofa bereits ein Ausschlusskriterium sein.

Welche Anteile könnten durch die neue Homeoffice-Pauschale steuerlich abgesetzt werden?

Die neuen Pauschbeträge sind eine wichtige Grundlage dafür, um in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt fünf Euro pro Tag steuerlich abzusetzen. Eine Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer an diesen Tagen nicht im Büro gearbeitet haben. Pro Jahr dürfen Steuerzahler maximal 120 Tage geltend machen. Das bedeutet, dass jeder Steuerzahler höchstens 600 Euro von der Steuer absetzen darf.

Welche Kosten sind mit der Homeoffice-Pauschale abgegolten?

Nach Aussagen von Politikern ist es recht wahrscheinlich, dass durch die Pauschale Aufwendungen für Warmwasser, Müll, Telefonkosten, Internet, Strom und Heizkosten abgegolten sind. Dennoch raten Steuerspezialisten an, Telefonkosten in der Steuererklärung zusätzlich zu vermerken. Aktuell gilt die Regelung: Wer über den eigenen Internet- und Telefonanschluss dienstliche Aufgaben erledigt, kann diese Ausgaben zum Teil ebenfalls steuerlich absetzen. Arbeitnehmer dürfen höchstens 20 Prozent der aktuellen Monatsrechnung, jedoch maximal 240 Euro pro Jahr als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung erwähnen. Als Alternative dürfen Arbeitgeber angefallene Kosten ebenfalls pauschal steuerfrei erstatten.

Wie wird die Pendlerpauschale durch Homeoffice beeinflusst?

Pendler- sowie Homeofficepauschale dürfen nicht zusammen geltend gemacht werden. Arbeiten beschäftigte Personen am Arbeitsplatz, können sie nach wie vor die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer für den einfachen Weg geltend machen. Für alle anderen Tage können sie die Homeofficepauschale von fünf Euro berechnen. Aufgrund dessen werden nur die wenigsten Steuerzahler im erhofften Maße von der Homeoffice-Pauschale profitieren. Wer dennoch Steuern sparen möchte, sollte auf folgende Punkte achten.

Tipps, um Steuern zu sparen

Steuerexperten empfehlen, die Vorteile der Homeoffice- und Pendlerpauschale gegeneinander abzuwägen. Dennoch dürfen Steuerzahler nur die Angaben in der Einkommenssteuererklärung vermerken, die tatsächlich der Realität entsprechen. Es ist sinnvoll, bei der Berechnung der Werbungskosten einen Wert von rund 1.000 Euro anzupeilen. Zudem sollten Steuerpflichtige bemüht sein, weitere Kosten für die Telefonnutzung oder den Erwerb von Schutzmasken einzuplanen. Nach Möglichkeit sollte die Homeoffice-Pauschale ein separates Arbeitszimmer inkludieren. Zumeist ist das Absetzen von Arbeitszimmern ertragreicher als die Homeoffice-Pauschale.

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