Im Umgang mit Immobilien hat es sich bewährt, die Objekte zu Lebzeiten zu verschenken. Diese Strategie bietet gegenüber der Option Vorteile, die Immobilien erst nach dem Tod zu vererben. Ein großer Pluspunkt dieser Entscheidung ist beispielsweise, dass entsprechende Verhältnisse detailliert geklärt sind.
Warum es sich lohnt, Immobilien zu Lebzeiten zu verschenken
Auseinandersetzungen umgehen
Diese Entscheidung wirkt dem Risiko entgegen, dass sich Hinterbliebene nach dem Ableben der Immobilieneigentümer über Besitzverhältnisse der Liegenschaften streiten. Zudem sprechen noch weitere Gründe für eine Schenkung.
Individuelle Regelungen treffen
Im Rahmen der Schenkung können Schenkende beispielsweise festlegen, dass die Begünstigten auch die Pflege der schenkenden Person übernehmen. Automatisch befreit sich die schenkende Partei von etwaigen Belastungen, indem die Verantwortung für das Objekt an andere Personen übergeht. Zugleich könnte die Schenkung auch eine Art Sicherheit für die nächste Generation darstellen. Die Sicherheit besteht vor allem dann, wenn die Lebensplanung der Begünstigten auf einen späteren Lebensalltag in dem Objekt abzielt. Zudem besteht bei dieser Vorgehensweise die Möglichkeit, etwaig bestehende Ansprüche von Dritten – darunter Sozialleistungsträger oder Pflichtteilsberechtigte – zu minimieren oder komplett zu vermeiden.
Juristischen Beistand wählen
Wer die Schenkung einer Immobilie anstrebt, sollte sich frühzeitig an einen Notar oder eine Notarin wenden. Diese Juristen sind ebenfalls die richtigen Ansprechpartner, um über etwaige Risiken und Methoden zu beraten. In den Augen von Experten ist es bei der Schenkung unerlässlich, dass die Betroffenen sich genügend selbst absichern. Eine mögliche Option ist die Vereinbarung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts, das zusätzlich im Grundbuch eingetragen ist. Dieser Anspruch stellt sicher, dass die schenkende(n) Person(en) bis zu ihrem Ableben in der Immobilie leben dürfen. Optional könnte sich die schenkende Partei ebenfalls vertraglich vorbehalten, die Objekte unter bestimmten Umständen wieder einzufordern. Dieser Fall könnte beispielsweise eintreten, wenn beschenkte Personen die Objekte einfach ohne Zustimmung der eigentlichen Eigentümer veräußern oder vor dem Schenker versterben.
Sind Ausgleichsregelungen erforderlich?
Zudem ist es durch Hinzuziehung eines Notars oder einer Notarin möglich, Ausgleichsregelungen für all die Hinterbliebenen zu vereinbaren, welche bei der Schenkung der Immobilie nicht berücksichtigt wurden. Eine gängige Lösung sind Ausgleichszahlungen unter Geschwistern. Vorstellbar ist es ebenfalls, dass die geschenkte Immobilie nach dem Tod der schenkenden Person auf den Pflichtteil der beschenkten Person angerechnet werden.
Die Familie in die Pläne einweihen
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ebenfalls ratsam, das Thema vor Einleitung juristischer Schritte innerhalb der Familie zu besprechen. Sind alle Konditionen geklärt, sind Notare ebenso wichtige Ansprechpartner wie Steuerberater. Schließlich spielen steuerliche Fragen bei einer Immobilienschenkung oftmals eine wichtige Rolle. Die Höhe etwaiger steuerlicher Freibeträge richtet sich nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad.
Von Steuerfreibeträgen profitieren
Ehegatten sowie Lebenspartnern steht bei einer Immobilienschenkung ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro zu. Freibeträge in Höhe von 400.000 Euro gelten für jedes Kind von beiden Elternteilen. Alle zehn Jahre steht es Steuerpflichtigen frei, die Freibeträge erneut zu beanspruchen. Auf diese Weise ist eine steuerfreie Übertragung möglich.
Auswirkungen von Nießbrauch
Gut zu wissen: Nießbrauch wirkt sich negativ auf die steuerlichen Schenkungswerte aus. In dem Fall reduziert sich der Freibetrag um den Gegenwert des Nießbrauchs. Der Gegenwert des Nießbrauchs richtet sich nach dem Geschlecht bzw. Alter der schenkenden Person sowie deren wahrscheinlicher Lebenserwartung. Deshalb lohnt es sich, so zeitig wie möglich die Nachfolgeplanung zu starten – je zeitiger, desto besser.
Video-Tipp: Schenkung: Erbe zu Lebzeiten | Steuervorteile nutzen + Immobilien richtig vererben & schenken
Quelle: YouTube.com / Claus Roppel