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Überstunden auszahlen lassen – Eine gute Entscheidung?

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Überstunden auszahlen lassen
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Überstunden auszahlen lassen oder nicht? Diese Frage stellen sich Arbeitnehmer, die oftmals mehr Stunden arbeiten als vertraglich vereinbart.

Überstunden auszahlen lassen – das sollten Sie beachten:

Festlegungen im Arbeitsvertrag

In vielen Arbeitsverträgen bestehen eindeutige Regelungen zu der Frage, ob zusätzlich geleistete Überstunden ausgezahlt werden oder Anspruch auf mehr Freizeit besteht. Nach aktueller Rechtsprechung gelten Regelungen als unzulässig, denen zufolge eine bestimmte Anzahl an Überstunden automatisch durch die Gehälter abgegolten sind. Diese Regelung ist nur dann gültig, falls der Anteil zu leistender Überstunden auf eine bestimmte Anzahl limitiert ist.

Fehlende Regelung im Arbeitsvertrag: Was tun?

Arbeitnehmer haben gute Chancen auf eine Auszahlung der Überstunden, wenn im Arbeitsvertrag nicht von einem Freizeitausgleich oder einer Abgeltung des Gehalts von einer geringen Zahl an Überstunden die Rede ist. Diese Regelung gilt vor allem für all die Personen, die keine leitende Position einnehmen oder in einem sehr gut bezahlten Job arbeiten. Das Gehalt dieser Personen richtet sich zumeist nicht nach der Anzahl der Arbeitsstunden, sondern durch die Arbeit erzielten Ergebnissen. Zusätzlich müssen Ärzte, Rechtsanwälte und Geschäftsführer von einer Überstundenvergütung absehen. Auf einen finanziellen Ausgleich der Überstunden dürfen außerdem nicht die Berufstätigen bestehen, die eine deutlich herausgehobene Vergütung erhalten. Diese Regelung trifft auf Personen zu, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen liegt.

Überstunden auszahlen lassen: Auf Konditionen der Branche achten

Gelten all diese Vorgaben für Arbeitnehmer nicht, haben sie Anspruch darauf, sich ihre Überstunden auszahlen zu lassen. Die Chancen erhöhen sich noch einmal zusätzlich, wenn eine Bezahlung von Überstunden in der entsprechenden Branche üblich ist.

Gehälter für Überstunden

Für die Höhe der Gehälter von Überstunden gibt es keine pauschalen Konditionen. Grundlegende Komponente ist beispielsweise der persönliche Stundenverdienst. Diesen Stundenlohn können Arbeitnehmer über ihr eigenes Bruttogehalt ermitteln. So ergibt sich aus einem Bruttogehalt von 3.000 Euro sowie einer 40-Stunden-Arbeitswoche beispielsweise ein Stundenlohn von 17,32 Euro. Basis dieser Berechnung ist die Annahme, dass ein Monat durchschnittlich 4,33 Wochen andauert. In dem Fall würden Arbeitgeber für zehn Überstunden je Monat weitere 173,20 Euro brutto erhalten.

Details zur Versteuerung von Überstunden

Weil Überstunden ein Teil des Arbeitslohns sind, wird die Geldsumme ebenso wie das restliche Gehalt versteuert. Je nach Höhe des Verdienstes sollten Steuerzahler darauf achten, dass sie nach der Auszahlung der Überstunden nicht zu viel Steuern bezahlen und sich das Nettogehalt letztendlich sogar reduziert. Bei diesem Prinzip ist von kalter Progression die Rede. Diese Form der Progression tritt ein, falls Arbeitnehmer brutto viel Geld verdienen und deshalb einen höheren Steuersatz entrichten müssen. Dadurch verringert sich schlimmstenfalls das Nettogehalt. In dieser Situation sind Angestellte gut beraten, wenn sie für die Ableistung der Überstunden auf einen Freizeitausgleich bestehen. Jedoch sind Arbeitgeber nicht zur Zustimmung eines Freizeitausgleichs verpflichtet.

Sind Arbeitgeber zur Leistung von Überstunden verpflichtet?

Arbeitgeber haben nicht das Recht, ihre Arbeitnehmer dazu zu zwingen, eine unbegrenzte Anzahl an Überstunden zu leisten. Ein anderer Fall liegt jedoch vor, wenn Angestellte in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag einer Durchführung von Überstunden explizit zugestimmt haben. Diese Leistung der Überstunden wäre dann erforderlich, wenn es betrieblich notwendig ist oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung existiert. Im Arbeitszeitgesetz ist eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden verankert. Das bedeutet, dass in einem 40-Stunden-Job pro Woche höchstens acht Überstunden erlaubt sind. Ausnahmen bestehen ausschließlich in Notsituationen, beispielsweise einem Stromausfall oder einer Naturkatastrophe.

Von Überstunden ausgenommen sind:

  • Schwangere und stillende Mütter
  • Teilzeitkräfte (wenn Tarifvertrag nichts anderes vorsieht)
  • Minderjährige
  • Schwerbehinderte

Droht ein Verfall von Überstunden?

Falls nicht anderweitig vertraglich geregelt, verfallen Überstunden nach spätestens drei Jahren. Arbeitsrechtlich besteht das Recht auf Inanspruchnahme der Überstunden für mindestens drei Monate. Demzufolge können Arbeitnehmer auch mindestens drei Monate darauf bestehen, eine Vergütung für die Überstunden zu erhalten.

Video-Tipp: Überstunden – So vermeiden Sie finanzielle Einbußen

Quelle: Youtube.com / Fernsehanwalt

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