Fast fünf Millionen steuerpflichtige Senioren

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Steuerpflichtige Rentner
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Im kommenden Jahr steigt die Zahl der Rentner, die in ihrem Ruhestand Abgaben an den Fiskus zahlen müssen, deutlich an und kratzt an der Marke der fünf Millionen. Was für die meisten Rentner ein Ärgernis sein dürfte, ist ein Segen für den bundesdeutschen Fiskus. Dieser rechnet im kommenden Jahr mit erheblichen Mehreinnahmen.

Steuererklärung in der Rentenzeit

Wer nach einem arbeitsreichen Leben das Alter für den Ruhestand erreicht hat, wünscht sich vor allem eins: Dass er die Früchte seines Lebens endlich ungestört genießen kann. Ganz gleich, ob sich dies in der wohlverdienten Ruhe im Alter äußert oder in den lang ersehnten Aktivitäten, für die er nun endlich Zeit hat. Ausgedehnte Reisen, Urlaube, die Familie besuchen, Sport, den Garten pflegen, Sport treiben und entspannt ein wenig den kulturellen Interessen frönen – die Liste der Aktivitäten für Senioren ist entsprechend lang. Allerdings kosten die Aktivitäten Geld. Geld, das viele Rentner ab kommendem Jahr weniger im Geldbeutel haben werden.

Anzahl steuerpflichtiger Senioren steigt um 48.000

Dafür können sie sich auf eine neue Beschäftigung einstellen: die Steuererklärung. Denn auch im Ruhestand hat der Fiskus ein Auge auf die meisten der bundesdeutschen Senioren. Und die Anzahl der Senioren, die sich im Visier des Fiskus befinden, steigt weiter an. Allein im kommenden Jahr erhöht sich die Anzahl der steuerpflichtigen Senioren um 48.000. Damit steigt die Zahl der Senioren, die im Alter eine Steuererklärung machen müssen, auf knapp fünf Millionen. Dies sind fast doppelt so viele wie im Jahr 2005.

Anstehende Erhöhung der Rente

Der Grund hierfür ist einerseits in der Erhöhung der Rente zu sehen, die im Juli nächsten Jahres kommen soll. Einerseits ein erfreuliches Ereignis, andererseits jedoch eben auch der Grund dafür, dass die Senioren künftig eine Steuererklärung erstellen müssen, da sie damit das steuerfreie Existenzminimum überschreiten. Der andere Grund für die steigende Zahl der steuerpflichtigen Senioren ist darin zu suchen, dass die Rente seit dem Jahr 2005 für jeden Jahrgang stärker besteuert wird.

Versteuerung bis 2040 zu 100 Prozent

Im Jahr 2005 war die Hälfte der Rente noch befreit von der Steuer. Nun, 13 Jahre später, müssen bereits drei Viertel der Rentenbezüge besteuert werden, da der Anteil der steuerpflichtigen Rente pro Jahr um zwei weitere Prozentpunkte ansteigt. Ab dem Jahr 2020 soll der Teil der steuerpflichtigen Rente zwar nur noch um ein Prozent pro Jahr steigen, dennoch muss sie ab dem Jahr 2040 zu 100 Prozent versteuert werden. Wer vorher in Rente geht, kann sich allerdings darüber freuen, dass der Rentenfreibetrag nicht angetastet wird. Das heißt, wer einmal in Rente ist, muss künftig nur den Anteil der Rente versteuern, der zum Renteneintritt versteuert wurde.

Weitere Einnahmen sind betroffen

Von der Steuer ist zudem nicht nur die gesetzliche Rente betroffen, sondern auch alle weiteren Rentenformen und Einnahmen. Wer seine Rente mit Nebentätigkeiten aufbessern möchte oder andere Kapitaleinkünfte bezieht, muss diese ebenfalls versteuern, wenn die Bezüge den Grundfreibetrag überschreiten. Die Höhe der Steuer kann allerdings beeinflusst und gesenkt werden, je nachdem, welche Ausgaben anfallen und ob diese vom Finanzamt anerkannt werden. So können etwa Beträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung in der Steuererklärung angegeben werden, auch Ausgaben für Spenden, die Kirchensteuer oder Aufwendungen für die Gesundheitskosten werden bei Senioren anerkannt.

Foto:(c) geralt / pixabay.com

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