Hilfen im Haushalt steuerlich geltend machen

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Haushaltshilfe für Hilfsbedürftige
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Mit steigendem Alter gehen die meisten Arbeiten im Haushalt nicht mehr allzu leicht von der Hand. Eine Hilfe von außerhalb wird manchmal notwendig, um die anfallenden Tätigkeiten im Haus und im Garten erledigen zu können. Doch die meisten Haushaltshilfen kosten natürlich Geld. Hier unterstützt der Fiskus die hilfsbedürftigen Menschen. Selbst bei ungewöhnlichen Lösungen.

Haushaltshilfe für Hilfsbedürftige
Haushaltshilfen fürn bedürftige Menschen | Foto: (c) pascalhelmer/ pixabay.com

Mit den Jahren steigt die Anstrengung

Auch wenn die Arbeiten im Haushalt nicht unbedingt zu den Lieblingsbeschäftigungen gehören, gehen sie doch in der Regel leicht von der Hand. Tätigkeiten im Garten machen vielen Menschen auch Spaß, obwohl die Arbeit körperlich zumeist anstrengender ist. Auch leidenschaftliche Handwerker sind gern im eigenen Haus oder der Wohnung zugange. Doch bei aller Freude; wenn die Jahre zunehmen, werden auch die sonst mit viel Freude vorgenommenen Tätigkeiten anstrengender.

Handwerker und Haushaltshilfen

Damit der Garten nicht verwildert und der Haushalt sauber bleibt, muss irgendwann Hilfe geholt werden, um die anstehenden Aufgaben noch bewältigen zu können. Handwerker und Gärtner kümmern sich gern um alle Arbeiten am und um das Haus, Haushaltshilfen kümmern sich darum, dass der Wohnraum sauber bleibt. Damit die Belastung nicht allzu groß wird, unterstützt der Fiskus die Bewohner finanziell.

Kosten für Material werden nicht anerkannt

Allerdings nicht vollumfänglich. So werden für Handwerker etwa Ausgaben für Lohn, Verbrauchsmittel und die Anfahrt steuerlich anerkannt, ebenso wie die Mehrwertsteuer. Hierfür gibt es einen Steuerbonus von 20 Prozent. Ausgaben für das Material werden hingegen nicht vom Fiskus anerkannt. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass die einzelnen Posten in den Belegen und Rechnungen gesondert aufgeführt werden.

Über Minijobzentrale engagieren

Idealerweise werden solche Hilfen als Minijobber angestellt, um Steuern zu sparen, da die Kosten hierfür ganz einfach in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Wer die Hilfen über eine Minijob-Zentrale engagiert, hält zudem den Aufwand für die Bürokratie gering. Hierfür reicht es aus, das entsprechende Formular auszufüllen, das die meisten Zentralen auf ihren Webseiten zur Verfügung stellen. Den Rest übernimmt die jeweilige Stelle selbst.

20 Prozent Steuerermäßigung

Auch bei solchen Ausgaben für Minijobber gibt es eine Ermäßigung von 20 Prozent, wobei die Ausgaben pro Jahr bei 2.550 € gedeckelt sind. Damit sind jährliche Einsparungen von mehr als 500 € möglich. Zumal die Steuern, die auf den Stundenlohn gerade einmal 14,7 Prozent betragen, also weniger als die Steuerermäßigung von 20 Prozent. Diese Möglichkeiten gelten selbst dann, wenn die Hausbewohner ungewöhnliche Wege gehen, um keine Fremden in die eigenen vier Wände oder auf das Grundstück zu lassen.

Auch Familienmitglieder als Minijobber anerkannt

Wer erwachsene Familienmitglieder mit haushaltsnahen Aufgaben betraut wie etwa den Rasen zu mähen oder die Wohnung sauber zu halten, kann damit ein Arbeitsverhältnis eingehen, das steuerlich anerkannt wird, wenn die Familienmitglieder als Minijobber eingestellt und entsprechend bezahlt werden. Dementsprechend ist die Bedingung hierfür, dass ein angemessener Stundenlohn vereinbart wurde, der auch regelmäßig und zuverlässig ausgezahlt wird und die Rechnungen ordnungsgemäß vorgenommen werden.

Haushaltsscheckverfahren beachten

Die Hausbewohner können in der Steuererklärung die Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der gesamten Kosten geltend machen. Voraussetzung hierfür ist allerdings das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der Abrechnung des Lohnes des Minijobbers. Der auf Basis des Minijobs angestellte Familienangehörige erhält hingegen Ansprüche auf die gesetzliche Rentenversicherung, wenn auch nur geringe. Zudem ist er unfall- und krankenversichert.

>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

Foto: (c) pascalhelmer/ pixabay.com

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