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Termine und Fristen im Steuerrecht

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Fristen im Steuerrecht
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Es gibt eine Vielzahl von Terminen und Fristen im Steuerrecht. Diese gelten teilweise für die Steuerpflichtigen und teilweise für die Finanzämter. Es ist wichtig, die geltenden Fristen einzuhalten, um Säumniszuschläge, Zwangsgelder oder sogar rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Um das gewährleisten zu können, sollten sich Steuerpflichtige mit den verschiedenen Fristarten auseinandersetzen und prüfen, welche Arten von Fristverlängerungen es gibt.

Die Termine und Fristen im Steuerrecht sollen sicherstellen, dass einerseits die Steuerpflichtigen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und andererseits die Finanzämter Steuerbescheide rechtzeitig erstellen. Für beide Seiten soll eine größtmögliche Transparenz gegeben sein, um finanzielle Flexibilität zu erhalten und die Zahlungsfähigkeit des Staates zu gewährleisten. Dieser Artikel erklärt, was Termine und Fristen im Steuerrecht eigentlich sind, was für unterschiedliche Arten von Fristen es gibt und was in Bezug auf Fristverlängerungen relevant ist.

Was sind eigentlich Fristen?

Unter Fristen im Steuerrecht versteht man klar definierte oder bestimmbare Zeiträume. Solche Fristen können eingehalten oder versäumt werden, wobei ein Versäumnis häufig mit einem Rechtsverlust einhergeht. Ein Beispiel hierfür wäre die Möglichkeit auf einen Einspruch im Rahmen eines Einspruchsverfahrens. Diese entfällt, wenn der Einspruch nicht rechtzeitig eingelegt wird. Des Weiteren kann es passieren, dass ein Finanzamt einen Verspätungszuschlag erhebt, wenn eine Steuererklärungsfrist nicht eingehalten wird.

Von Fristen sind jedoch nicht nur die Steuerschuldner betroffen, sondern auch das Finanzamt. So gibt es etwa laut § 254 Abgabenordnung (AO) eine Vollstreckungsschonfrist, durch die das Finanzamt bestimmte Handlungen nicht vornehmen darf. Hierdurch werden die Steuerpflichtigen geschützt. Ebenso ist es möglich, dass innerhalb von Festsetzungsfristen Steuerfestsetzungen erfolgen oder Korrekturen vorgenommen werden.

Die AO kennt hierbei zwei Arten von Fristen: die behördlichen Fristen und die gesetzlichen Fristen. Die behördlichen Fristen werden durch einen Verwaltungsakt in Kraft gesetzt, die gesetzlichen Fristen ergeben sich aus einem bestimmten Gesetz. Während die behördlichen Fristen verlängert werden können, sind gesetzliche Fristen bindend und dürfen nicht verlängert werden. Hiervon gibt es nur ganz wenige Ausnahmen.

Ereignisfristen und Tagesbeginnfristen

Zwei der wichtigsten Arten von Fristen im Steuerrecht sind Ereignisfristen und Tagesbeginnfristen. In den meisten steuerlich relevanten Fällen handelt es sich um Ereignisfristen, bei denen der Ereignistag nicht mitgerechnet wird. Die Tagesbeginnfristen kommen bei der Bestimmung des Lebensalters zum Einsatz, wobei jeder Tag, der bereits begonnen hat, mitgerechnet wird. Im Folgenden werden diese Fristarten detailliert vorgestellt:

Ereignisfristen

Zu den Ereignisfristen gehören ganz unterschiedliche Fristarten. Das sind unter anderem Tagesfristen, Wochenfristen, Monatsfristen und Jahresfristen. Die Tagesfristen prüfen auf den Tag genau, ob die Frist eingehalten wurde. Das ist beispielsweise bei Säumnisschonfristen relevant, nach denen ein Säumniszuschlag erhoben werden kann. Auch die Bekanntgabe von Verwaltungsakten per Brief ist von Tagesfristen abhängig.

Anders sieht es bei Wochenfristen aus. Hier endet die Frist mit dem gleichen Wochentag, an dem ein bestimmtes Ereignis stattgefunden hat. Hierzu gehört insbesondere die Vollstreckungsschonfrist. Bevor die Vollstreckung durchgeführt wird, muss der Schuldner eine Woche im Vorfeld gemahnt werden. Wurde die Vollstreckung beispielsweise an einem Dienstag angekündigt, endet die Wochenfrist ebenfalls an einem Dienstag.

Bei Monatsfristen endet die Frist am Ende eines Monats. Hierbei ist es unerheblich, ob der Tag, an dem ein bestimmtes Ereignis stattgefunden hat, in dem jeweiligen Monat überhaupt vorkommt. Ist beispielsweise am 31. August eine dreimonatige Einspruchsfrist ausgesprochen worden, so endet diese am 30. November, obwohl der Fristbeginn an einem 31 lag. Die Tatsache, dass der Tag, an dem die Frist beginnt, nicht mitgerechnet wird, führt allerdings zu keiner Fristverlängerung.

Zu den Jahresfristen gehören etwa die Verjährungsfristen. Hier endet die Frist an demselben Tag, der die Frist ausgelöst hat, nur ein Jahr später.

Tagesbeginnfristen

Tagesbeginnfristen spielen bei der Berechnung des Lebensalters eine Rolle. Hierbei wird der Tag, an dem die Frist beginnt, nicht mitgerechnet. Das betrifft insbesondere die Volljährigkeit und Handlungsfähigkeit eines Kindes. Wurde dieses am 01.01.2023 geboren, so wird es mit Vollendung des 18 Lebensjahres volljährig. Die Frist endet hierbei aber nicht am 1.1.2041, sondern am 31.12.2040. Solche Tagesbeginnfristen haben unter anderem bei Rentenansprüchen oder beim Veräußerungsfreibetrag eine große Bedeutung.

Bei Fristende gelten besondere Regelungen

In bestimmten Situationen gelten für ein Fristende besondere Regelungen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Fristende auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt. In dieser Situation verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des folgenden Werktages. Ähnliche Bestimmungen gelten für die Monatsregelung oder die Zwei-Wochen-Regelung. Hiervon sind unter anderem Verwaltungsakte, Erklärungsfristen und Festsetzungsfristen betroffen.

Hierbei sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. So gibt es in bestimmten Bundesländern Feiertage, die in anderen nicht gelten. Die Fristverlängerung bis zum nächsten Werktag tritt somit nur in Kraft, wenn es in dem jeweiligen Bundesland tatsächlich einen Feiertag gibt. Ebenso wird die postalische Zustellung bei der Bestimmung des Fristendes berücksichtigt. Dauert es etwa länger als drei Tage, bis ein Brief zugestellt wird, so beginnt die Frist mit dem Tag des Einwurfs.

Hinweis: Diese Regelung ist speziell für Unternehmen interessant. Wird ein Brief beispielsweise an einem Samstag eingeworfen, an dem niemand im Unternehmen arbeitet, so beginnt die Frist erst mit dem nächsten Werktag.

Das gibt es zu Fristverlängerungen zu wissen

Bei behördlichen Fristen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen. Das ist insbesondere bei Abgabefristen von Steuererklärungen von Relevanz, wobei diese zu den gesetzlichen Fristen gehört. Hierbei ist zu beachten, dass durch eine Verlängerung die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erfolgt.

Fristverlängerungen sind hauptsächlich bei Steuerpflichtigen möglich, die eine Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Entsprechende Regelungen sind das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ sowie das „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenden Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019“.

Die Pandemie machte es nötig, besondere Regelungen für die Abgabe von Steuererklärungen zu schaffen. So wurden vornehmlich Erklärungsfristen verlängert, sodass die Steuerpflichtigen mehr Zeit hatten, um sich steuerlich zu erklären. Hierbei muss allerdings unterschieden werden, ob man sich steuerlich beraten lässt oder nicht. Trotzdem gelten Abgabepflichten, sodass ein Verspätungszuschlag erhoben werden kann, wenn die Steuererklärungen mit erheblicher Verspätung abgegeben werden.

Eine weitere Neuerung ist, dass Fristen rückwirkend verlängert werden können. Auf diese Weise ist es möglich, Verspätungszuschlägen zu entgehen, die das Finanzamt unter normalen Bedingungen festsetzen würde.

In einigen Fällen hat das Finanzamt zudem die Möglichkeit, Vorabanforderungen von Steuererklärungen vorzunehmen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Steuerpflichtige im vorherigen Besteuerungszeitraum ihre Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben haben oder die Vorauszahlungen für einen bestimmten Besteuerungszeitraum verringert wurden. Auch wenn eine Außenprüfung vorgesehen ist oder innerhalb eines Besteuerungszeitraums ein Betrieb eröffnet wurde, sind solche Vorabanforderungen möglich.

Für die Fristberechnung wird aktuell ein vereinfachtes Prüfungsschema genutzt. Hierbei werden unter anderem die Fristart, der Fristbeginn, die Fristdauer und das Fristende bestimmt. Auf diese Weise können Verwaltungsakte leichter durchgeführt werden.

Das versteht man im Steuerrecht unter einem Termin

Es gibt nicht nur Fristen im Steuerrecht, sondern auch Termine. Hiermit ist je nach Fall ein Zeitpunkt, ein Tag, ein Monat oder ein Jahr gemeint, bis zu dem eine Handlung durchgeführt oder eine Wirkung eingetreten sein muss. Beispielsweise kann eine Finanzbehörde einen Termin vorgeben, zu dem ein Steuerpflichtiger erscheinen und eine Auskunft abgeben muss.

Die Fristen im Steuerrecht unterscheiden sich hierbei deutlich von Terminen. Abgabefristen, Einspruchsfristen und Zahlungsfristen sind keine Termine. Entsprechend fällt das Fristende auf den Ablauf des nächsten folgenden Werktages, wenn eine Frist auf einen Sonntag oder einen Feiertag fällt. Das ist bei Terminen nicht der Fall. Diese müssen auch dann eingehalten werden, wenn sie an einem Sonntag oder einem Feiertag liegen.

Fazit: Termine und Fristen im Steuerrecht

Termine und Fristen im Steuerrecht haben in ganz unterschiedlichen Situationen Relevanz. Es ist wichtig, sie einzuhalten, um Säumniszuschläge oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wer sich in Bezug auf Termine und Fristen unsicher ist, kann sich professionelle Unterstützung von einem Steuerberater holen. Dieser hilft zudem bei der Beantragung von Fristverlängerungen und ähnlichen Aufgaben.

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