Oktober 2022: Änderungen für Verbraucher

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Oktober 2022: Änderungen für Verbraucher
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Der Oktober 2022 hält für Verbraucher in Deutschland viele Änderungen bereit, die sich zum Teil maßgeblich auf die eigenen Finanzen auswirken.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Seit Oktober hat sich der Mindestlohn erneut erhöht. Im Januar stieg der Mindestlohn von 9,60 auf 9,82 Euro an. Ab Juli erhöhte sich der Mindestlohn auf 10,45 Euro und ab Oktober nun auf 12 Euro.

 

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/12-euro-mindestlohn-2006858)

Gasumlage entfällt

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im folgenden Herbst und Winter räumte die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass Gasimporteure für die Beschaffung von Ersatzgas einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich erhalten. Diese zusätzlichen Kosten sollten für einen begrenzten Zeitraum auf Verbraucher umgelegt werden. Vertreter der Politik und Wirtschaft äußerten sich über einen längeren Zeitraum kritisch über diese Regelung. Deshalb beschloss die Regierungskoalition mittlerweile, diese Gasumlage ab Oktober 2022 doch nicht zu erheben.

Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Aufgrund der hohen Gaspreise möchte Deutschlands Bundesregierung die Bürger bei der Bezahlung der Mehrwertsteuer entlasten. Deshalb beläuft sich die Mehrwertsteuer für den Gasverbrauch ab Oktober auf sieben und nicht auf 19 Prozent. Diese Regelung gilt vorerst bis März 2024. Diese Maßnahme gehört zum dritten Entlastungspaket, das der Gesetzgeber allerdings noch verabschieden muss. Die gleiche Regelung gilt für alle Verbraucher, die mit Fernwärme heizen.

Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber

Ab Oktober erhöht sich die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro. Das Limit orientiert sich an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden sowie einem Mindestlohn von zwölf Euro. Zudem darf ab diesem Monat die Minijob-Grenze binnen eines Jahres nur noch in maximal zwei Monaten überschritten werden. In einem Kalendermonat ist es Minijobbern gestattet, ihre Minijob-Grenze zu verdoppeln und somit ein Maximum von 1.040 Euro zu verdienen. Für Minijobber gelten ab Oktober 2022 ebenfalls neue Verdienstgrenzen. Die Verdienstgrenze wurde von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben.

Steuererklärung 2021 wird fällig

Im Normalfall müssen zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtete Personen das Dokument für das Vorjahr bis Ende Juli abgeben. Diese Regelung gilt für alle Steuerzahler, die das Dokument nicht über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Bedingt durch die Corona-Pandemie verschob sich die Frist jedoch um drei Monate. Der neue Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist somit der 31. Oktober 2022. Für alle Personen, die von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützt werden, gilt der 31. August 2023 als Stichtag. Möchten Steuerzahler ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, sollte das Finanzamt die Steuererklärung für das Jahr 2018 bis Ende Dezember 2022 erhalten.

Einführung des neuen Corona-Infektionsschutzgesetzes

Das seit Oktober 2022 gültige Corona-Infektionsschutzgesetz gilt bis zum 7. April 2023. Das Gesetz schließt bestimmte Maßnahmen wie eine Masken- und Testnachweispflicht für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sowie eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen ein. Die Regelung gilt ebenfalls für Geimpfte. Für Kinder genügt eine OP-Maske. In Flugzeugen entfällt die Maskenpflicht komplett. Den Ländern steht es zudem frei, Regelungen zu erlassen, die über diese Maßnahmen hinausgehen. Diese Maßnahmen sollen angeordnet werden, um das Gesundheitssystem oder anderweitige kritische Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Zusätzlich steht es den Bundesländern frei, eine Maskenpflicht für den öffentlichen Personennahverkehr oder für die Öffentlichkeit zugängliche Innenräume vorzuschreiben. Diese Regelung könnte ebenfalls Restaurants sowie sportliche und kulturelle Veranstaltungen betreffen.

Zeitumstellung

Auch wenn die EU eine Abschaffung der Zeitumstellung plant, muss auch im Herbst 2022 wieder an der Uhr gedreht werden. Am letzten Oktober-Wochenende wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt – in der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober.

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