Schenkungssteuer umgehen: Methoden im Überblick

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Schenkungssteuer umgehen
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Bei einer großen Schenkung werden im Regelfall Steuern fällig. Diese Steuerzahlungen können Betroffene jedoch zum Teil legal vermeiden.

Schenkung zur Meldung beim Finanzamt verpflichtet

Vielen Menschen ist es wichtig, den eigenen Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln. Eine Option sind Schenkungen, für die jedoch Steuern anfallen. Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Schenkungssteuer legal zu umgehen. Um es vorab zu betonen: Eine Auszahlung von Geldgeschenken in bar ist keine legale Option, um eine Zahlung der Schenkungssteuer zu vermeiden. Schließlich sind Barzahlungen gegenüber dem Finanzamt ebenfalls meldepflichtig. Schenker und Beschenkte sind gemäß § 30 Abs. 1 ErbStG dazu verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber Schenkungen schriftlich anzumelden. Die Frist beläuft sich auf drei Monate. Stattdessen sind nachfolgende Methoden dafür geeignet, die Verpflichtung zur Zahlung der Schenkungssteuer zu umgehen.

Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.

Nutzung von Freibeträgen

Wer größere Geldbeträge verschenken möchte, sollte nicht zu spät damit beginnen. Bei der Schenkungssteuer ist es gestattet, den Freibetrag im Zehn-Jahres-Rhythmus erneut einzusetzen. Mit dieser Strategie ist es möglich, ein größeres Vermögen über einen längeren Zeitraum steuerfrei zu verteilen. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis, das zwischen Schenker und Beschenktem besteht. Besonders hohe finanzielle Vorteile dürfen sich Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner erhoffen.

Vorteile einer Adoption

Über eine Adoption können Betroffene ebenfalls die Zahlung der Schenkungssteuer umgehen. Rechtlicher Hintergrund ist die Tatsache, dass nicht verwandte Beschenkte nur einen Freibetrag von maximal 20.000 Euro haben. Ein Adoptivkind ist einem leiblichen Kind juristisch gleichgestellt. Für diese Personengruppen gilt ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Einer Adoption steht auch im Erwachsenenalter nichts im Wege. Allerdings ist im Erwachsenenalter eine plausible Erklärung erforderlich, um zu veranschaulichen, dass seit längerer Zeit eine tiefe Bindung zwischen den betroffenen Personen besteht. Es ist kein akzeptables Motiv, über die Adoption einfach die Schenkungssteuer zu umgehen.

Folgen einer Kettenschenkung

Eine weitere Option zur Vermeidung der Schenkungssteuer ist eine Kettenschenkung. Mit dieser Kettenschenkung umgehen Betroffene, den Teil der Summe versteuern zu lassen, die über den Freibetrag hinausgeht. Das Prinzip einer Kettenschenkung funktioniert, indem beispielsweise das leibliche Kind oder ein Adoptivkind vom Steuer-Freibetrag von 400.000 Euro profitiert. Ist diese Person verheiratet, könnten Ehepartner wiederum auf einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro bestehen. Damit der Fiskus die Vorgehensweise als zwei separate Schenkungen betrachtet, darf keine vertragliche Vereinbarung zu der Frage bestehen, dass das Geld eine bestimmte Person erhält. Damit eine Kettenschenkung anerkannt wird, sollte die zuerst beschenkte Person frei über das komplette Vermögen bestimmen.

Wirkung einer Hochzeit auf die Schenkungssteuer

Verheiratete Personen können sich bis zu einer halben Million Euro schenken lassen, ohne hierfür Steuern zu zahlen. Die gleiche Regelung gilt für eingetragene Lebenspartner. Bislang nicht verheiratete Paare haben einen Anspruch darauf, den Freibetrag der Schenkungssteuer über eine Hochzeit aufzustocken. Zugleich profitieren Kinder sogenannter Patchwork-Familien von der Regelung, weil Stiefkinder ebenso wie leibliche Kinder behandelt werden.

Finanzielle Vorteile bei Gelegenheitsgeschenken

Gelegentliche Geschenke sind eine weitere bewährte Methode, um eine Zahlung der Schenkungssteuer zu vermeiden. Beispielsweise werden höhere Geldsummen zu Ereignissen wie dem Studienabschluss oder Hochzeiten akzeptiert. Mit diesen Strategien können Betroffene ihr Vermögen schrittweise verschenken, ohne in einen Konflikt mit dem Finanzamt zu geraten.

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