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Heiraten und Steuern sparen: Geht die Rechnung auf?

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Verheiratete oder verpartnerte Paare sind im Regelfall gemeinsam steuerlich veranlagt. Dementsprechend geben beide Partner eine gemeinsame Steuererklärung ab. Daraus ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen, das aus beiden Einkommen besteht. Diese Strategie spart nicht nur Zeit. Steuereinsparungen winken ebenfalls durch die Methode, wie die Einkommensteuer berechnet wird. Diese Rechenmethoden werden als Splittingbesteuerung oder Ehegattensplitting bezeichnet.

Separat oder zusammen steuerlich veranlagen?

Alternativ steht es verpartnerten oder verheirateten Paaren frei, eine separate steuerliche Veranlagung vorzunehmen. In dem Fall würden beide Partner jeweils eine separate Steuererklärung abgeben. Allerdings sind Paare in diesem Fall verpflichtet, den Wunsch auf eine Einzelveranlagung dem Finanzamt gegenüber schriftlich mitzuteilen. Bei diesem Steuermodell profitieren Steuerzahler jedoch nicht vom sogenannten Splittingtarif.

Was ist Ehegattensplitting?

Die Einkommensteuer wird bei allen verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern nach dem Splittingverfahren berechnet, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben. Dieses Prinzip funktioniert für verheiratete oder verpartnerte Paare wie folgt: Für die Berechnung der Steuer addiert das Finanzamt die Jahreseinkünfte beider Partner. Aus steuerlicher Perspektive wird das Ehepaar dadurch wie eine steuerpflichtige Person betrachtet. Im  nächsten Schritt halbieren die Finanzexperten das errechnete gemeinsame Einkommen und ermitteln anhand dessen die Einkommensteuer. Die Höhe der Einkommensteuer wird wiederum verdoppelt. Das Resultat ist die durch ein Paar zu zahlende Einkommensteuer.

Oftmals steuerliche Vorteile durch Ehegattensplitting

Im Regelfall entrichten Paare durch Ehegattensplitting weniger Steuern, als wenn beide Partner die Einkommensteuer separat berechnen lassen würden. Gut zu wissen: Wer kurze Zeit nach der Eheschließung die Steuererklärung abgibt und vom Ehegattensplitting profitieren möchte, setzt auf Seite 1 des sogenannten Mantelbogens bei “Zusammenveranlagung” in Häkchen. Dieser Mantelbogen gilt als Hauptformular der Steuererklärung.

Bei welchen Personen ist die Ersparnis durch Ehegattensplitting besonders hoch?

In besonderer Weise profitieren die Ehepaare vom Ehegattensplitting, von denen die eine Person besonders viel und die andere eher wenig verdient. Ein Beispiel ist ein Paar (Stand 2020), bei dem ein Partner in Vollzeit ein jährliches Einkommen von 45.000 Euro und die andere Person ein Einkommen von 15.000 Euro je Jahr verdient. Mit Abzug des Solis und der Kirchensteuer bezahlt der eine Partner 10.244 Euro und die andere Person jährlich 1.085 Euro an Einkommensteuer. Für das gemeinsame Einkommen von insgesamt 60.000 Euro pro Jahr müsste das Paar insgesamt 955 Euro weniger an Steuern bezahlen – vorausgesetzt, die Partner geben die Steuererklärung zusammen ab und das Finanzamt wendet den Splittingtarif an.

Rechenbeispiele geben Aufschluss

In einem weiteren Beispiel (mit Stand 2020) arbeiten die konfessionslosen Partner in Vollzeit Eine Person hat ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro, die andere von 25.000 Euro pro Jahr. Würden beide Personen ihre Steuererklärung selbst machen, zahlt der eine insgesamt 6.767 Euro, der andere 3.714 Euro an Steuern. In dem Fall würde sich die Ersparnis beim Ehegattensplitting auf 107 Euro belaufen.

Wie wird der Splittingvorteil berechnet?

Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können die zu entrichtende Einkommensteuer ganz einfach der Splittingtabelle des Bundesfinanzministeriums entnehmen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, die zu versteuernde Summe genau zu ermitteln. Für die Zusammenveranlagung ist die Einkommensteuer-Splittingtabelle ausschlaggebend. Bei einer Einzelveranlagung erfolgt die Berechnung auf Grundlage der Einkommensteuer-Grundtabelle. Diese Tabelle ist beispielsweise unter www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml zugänglich.

Wer anhand dessen den Splittingvorteil berechnen möchte, sollte anfangs die Werte für beide Partner ablesen und anschließend mit dem aus der Splittingtabelle sichtbaren Wert vergleichen.  

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