Welche steuerlichen Regeln gelten für die Zweitwohnung?

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Müssen in Deutschland tätige Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen an ihrem Arbeitsort eine Zweitwohnung anmieten, dürfen sie die dadurch entstehende Kosten für die Wohnobjekte steuerlich absetzen. In der Einkommenssteuererklärung werden maximal 1.000 Euro pro Monat bei doppelter Haushaltsführung akzeptiert.

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Zweitwohnung Versteuerung | Foto: (c) Free-Photos/ pixabay.com

Hohe Mieten in deutschen Großstädten

Zu diesem Thema äußert sich ebenfalls Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler, die auf das hohe Mietniveau in vielen deutschen Städten verweist. In großen Metropolen wie München oder Frankfurt am Main ist ein Mietpreis von 1.000 Euro schnell erreicht. Deshalb spielt es eine große Rolle, welche Kosten durch diesen Betrag abgedeckt sind und welche Beträge zusätzlich abgesetzt werden können. Zu diesem Thema äußerte sich nunmehr das Bundesfinanzministerium, das ein neues Verwaltungsschreiben publizierte. Über dieses Schreiben sollten sich Steuerzahler mit einer Zweitwohnung am Arbeitsort informieren.

Einrichtungskosten werden gesondert betrachtet

Kosten für eine Einrichtung dieser Wohnungen werden dementsprechend nicht in dem Monatsbetrag von 1.000 Euro berücksichtigt, sondern können gesondert steuerlich abgesetzt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass von notwendigen Möbeln sowie Ausstattungsgegenständen die Rede ist. Bei finanziellen Ausgaben von bis zu 5.000 Euro geht der Staat davon aus, dass die Aufwendungen tatsächlich erforderlich sind, betont Klocke.

Abschreibungen für teure Möbel

Finanzielle Aufwendungen für die Möbel können Steuerzahler dementsprechend bei der Steuer angeben. Beliefen sich die Kosten für die Einrichtungsgegenstände auf nicht mehr als 800 Euro netto, werden Ausgaben unmittelbar berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum für teureres Mobiliar erstreckt sich hingegen über mehrere Jahre.

Kosten für Pkw-Stellplätze gesondert absetzen

Einen anderen Standpunkt vertritt die Finanzverwaltung über finanzielle Aufwendungen, die für separat angemietete Stellplätze am Arbeitsort anfallen. Aus steuerlicher Sicht muss die Miete für die Pkw-Stellplätze in den Maximalbetrag von 1.000 Euro einbezogen werden. Im Gegenzug liegt ein rechtskräftiges Urteil des Saarländischen Finanzgerichts mit dem Aktenzeichen 2 K 1251/17 vor. Diesem Urteil zufolge können Steuerzahler die Kosten für die Parkplätze extra absetzen, falls der Höchstbetrag von 1.000 Euro bereits durch finanzielle Aufwendungen für die Wohnungsmiete erreicht ist. Von dieser Regelung würden dementsprechend Steuerzahler profitieren.

Bei steuerlichen Nachteilen Einspruch einlegen

Entsteht den Steuerzahlern durch die neue Verwaltungsanweisung ein Nachteil, dürfen sie gegen den Einkommenssteuerbescheid Einspruch einlegen. Zudem dürfen Betroffene einfordern, dass die Aufwendungen für den Pkw-Stellplatz ebenfalls in der Kalkulation berücksichtigt werden. In diesem Fall wird betroffenen Steuerzahlern angeraten, sich auf das Aktenzeichen des Urteils aus dem Saarland zu berufen.

Wie viele Deutsche haben einen Zweitwohnsitz?

Schätzungen zufolge unterhalten über zwei Millionen Haushalte in Deutschland einen Zweitwohnsitz. Allerdings gibt es keine eindeutigen belastbaren Zahlen, da längst nicht alle Objekte in Zweitwohnungsstatistiken auftauchen. In bestimmten Stadtteilen deutscher Großstädte lebt sogar jeder vierte Haushalt multilokal. Dieser Anteil nimmt stetig zu. Ergänzend zu klassischen Zweitwohnungsmodellen gibt es außerdem Tausende an Berufstätigen, die für ihre Projekte zumeist für mehrere Monate zwischen mehreren Wohnsitzen pendeln. Dabei hat sich insbesondere der Anteil an hochqualifizierten Angestellten mit mehreren Lebensmittelpunkten deutlich erhöht. Die hohen Zahlen kommen außerdem durch Personen zustande, die in ihrer Heimat keinen Job bekommen und deshalb in anderen Regionen beruflich tätig sind.

>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<

Foto: (c) Free-Photos/ pixabay.com

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