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Teilzeit und Minijob parallel ausüben: Was ist erlaubt, was nicht?

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Wer einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, möchte sich oftmals noch durch einen Minijob etwas Geld hinzu verdienen. Um beide Jobarten miteinander zu kombinieren, müssen Betroffene einige rechtliche Regelungen beachten.

Unterschiedliche Beweggründe

Den Vormittag im Büro verbringen und abends beim Kellnern das persönliche Einkommen aufstocken. Eine Mischung aus Teilzeitjob und Minijob ist für viele Deutsche ein willkommener Weg, um den Alltag besonders abwechslungsreich zu gestalten. Möchte der eine oder andere durch dieses Lebenskonzept Langeweile entrinnen, betrachten andere die Konstellation als zusätzliche lukrative Einnahmequelle. Doch dürfen Steuerzahler in Deutschland überhaupt einem Minijob nachgehen, wenn sie in Teilzeit arbeiten?

Ist eine Kombination aus Teilzeit und Minijob erlaubt?

Generell spricht nichts dagegen, einen Teilzeitjob und Minijob zu kombinieren. Aus arbeitsrechtlicher Sicht müssen sich Arbeitnehmer jedoch an bestimmte Pausen und Arbeitszeiten halten. Zusätzlich ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, falls Betroffene neben der Teilzeitarbeit einem weiteren Nebenjob nachgehen möchten. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber die Minijobs nur dann verweigern, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Diese Voraussetzungen wären beispielsweise erfüllt, wenn Angestellte den Minijob bei der Konkurrenz antreten.

Regelungen rund um die Arbeitszeit

Ganz gleich, ob Berufstätige in Vollzeit arbeiten oder den Job auf einen Nebenjob und eine Teilzeitstelle aufteilen: Im Normalfall sollte eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden. In Ausnahmefällen ist es zwar gestattet, die Arbeitszeit auf bis zu acht Stunden pro Tag zu erhöhen. Doch dann ist es erforderlich, die Arbeitsstunden an den anderen Tagen zu reduzieren. Einer Faustregel zufolge sollte die Arbeitszeit über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht den Durchschnittswert von acht Stunden überschreiten.

Regelungen des Arbeitsrechts berücksichtigen

Das bedeutet für eine Kombination aus Teilzeit und Minijob, dass die sich aus beiden Jobs ergebenden Arbeitsstunden addiert werden müssen. Nimmt der Teilzeitjob beispielsweise vier Stunden pro Tag in Anspruch, könnte der Minijob weitere vier Stunden umfassen. Wichtig ist es aber auch, sich an den im Arbeitsrecht vorgeschriebenen Pausenzeiten zu orientieren. Wer täglich sechs bis neun Stunden arbeitet, ist zur Einhaltung einer Pause von mindestens 30 Minuten verpflichtet. Wer die 9-Stunden-Grenze überschreitet, muss mindestens 45 Minuten pausieren. Genauso wichtig ist es, darauf zu achten, dass zwischen dem Arbeitsende des vergangenen Tages sowie dem Arbeitsbeginn des nächsten Tages eine Pause von mindestens elf Stunden eingehalten wird.

Steuern und Versicherungen: Worauf achten?

Sind Angestellte in einem Teilzeitjob sozialversicherungspflichtig, fallen für den Minijob weder Steuern noch Versicherungen an. Diese Regelung gilt allerdings auch nur dann, falls Berufstätige mit ihrem Minijob nicht mehr als 450 Euro je Monat oder 5.400 Euro im Jahr verdienen. Wird dieser Betrag überschritten, wird die Tätigkeit nicht mehr als geringfügige Beschäftigung eingestuft. Gehen Betroffene neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehreren Minijobs nach, ist nur der erste Job vollständig abgabenfrei.

Den Grundfreibetrag berücksichtigen

Für die Teilzeitstelle sind hingegen Sozialabgaben fällig. Berufstätige sind erst zur Steuerzahlung verpflichtet, wenn ihr Gehalt den Grundfreibetrag von aktuell 9.984 Euro überschreitet. Derzeitige Pläne der Bundesregierung sehen jedoch vor, die festgelegte Summe auf 10.347 Euro anzupassen – rückwirkend zum 1. Januar 2022.  

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