Es dauert nicht mehr lange, bis das Jahr 2020 der Vergangenheit angehört. Vor dem Jahreswechsel ist ein Kassensturz lohnenswert, da sich die Haushaltskasse dadurch auffüllen lässt.
Ausgaben und Einnahmen mit Bedacht planen
Privatpersonen sind gut beraten, ihre Einnahmen und Ausgaben bis zum Jahresende zu überprüfen. Im Regelfall entscheidet das Zahlungsdatum darüber, inwiefern Ausgaben in diesem oder dem nächsten Jahr berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang betont Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, dass bedachte Entscheidungen zur Jahreswende ein erhebliches steuerliches Einsparpotential bieten.
Optimierung der Werbungskosten
Die Corona-Pandemie wirkt(e) sich auf das Budget vieler Arbeitnehmer überraschend aus. Sind die täglichen Fahrten zum und vom Arbeitsplatz durch Homeoffice-Regelungen entfallen, reduzieren sich automatisch die Werbungskosten. Ein ähnlicher Effekt tritt bei Kurzarbeit ein. Durch geschickte Investitionen können Werbungskosten allerdings minimiert werden. Eine gute Option sind Weiterbildungsmaßnahmen, die beispielsweise als Online-Seminare zur Verfügung stehen. Alternativ können Steuerzahler finanzielle Aufwendungen für Regale für das Arbeitszimmer, Schreibtische oder Geräte wie Laptops gegenüber dem Finanzamt absetzen.
Produkte bis zu einem Maximum von 800 Euro netto reduzieren die Steuerlast sofort. Übersteigen Wirtschaftsgüter diesen Wert, werden die Investitionen über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Weiterbildungsmaßnahmen gibt es kein finanzielles Limit. Deren Kosten können Steuerzahler absetzen, sobald diese bezahlt wurden. Wurde der jährliche Arbeitnehmerpauschalbetrag von 1.000 Euro schon durch anderweitige Werbungskosten überschritten, ist es lohnenswert, diese Aufwendungen für das Folgejahr vorzuziehen und sich dadurch eine Steuerersparnis für 2020 zu sichern.
Bündelung von Gesundheitskosten
Wie der Bund der Steuerzahler erklärt, müssen für krankheitsbedingte Kosten sowie weitere außergewöhnliche Belastungen zumutbare Grenzen überschritten werden, um einen steuerlichen Vorteil daraus zu ziehen. Diese Belastungsgrenze hängt von individuellen Faktoren wie der Höhe der Einkünfte, der Anzahl der Kinder und dem Familienstand ab. Aufgrund der Eigenbelastung ist es empfehlenswert, die außergewöhnlichen Belastungen nach Möglichkeit auf ein Jahr zu beschränken. Sind für 2020 beispielsweise relativ hohe Krankheitskosten entstanden, sollte überprüft werden, inwiefern finanzielle Aufwendungen für das Folgejahr vorgezogen werden können. Für die Berechnung der Kosten ist es unerheblich, ob sich die Krankheitskosten auf eine Brille, kostenintensive Zahnbehandlungen oder Medikamentenbestellungen beziehen. Gab es in diesem Jahr noch keine größeren außergewöhnlichen Belastungen, sollten die finanziellen Aufwendungen auf 2021 verlegt werden.
Vorverlegung von Ausgaben
Wer schon jetzt weiß, dass für 2021 relativ niedrige Einkünfte folgen werden, sollte steuermindernde Ausgaben nach Möglichkeit für 2020 berücksichtigen. Diese Empfehlung trifft beispielsweise auf all die Personen zu, die für 2021 Arbeitslosigkeit befürchten oder einen Wechsel in die Rente bzw. Elternzeit planen.
Beantragung einer Verlustbescheinigung
Aus steuerlicher Perspektive sind Verluste bei Geldanlagen durchaus lohnenswert. Besitzen Geldanleger ihre Konten bei verschiedenen Geldinstituten, können angefallene Verluste über das Geldinstitut bescheinigt werden. Diese Verlustbescheinigung räumt die Möglichkeit ein, bei anderen Finanzinstituten erzielte Kapitalverluste mit einem positiven Kapitalertrag über die Einkommenssteuererklärung zu verrechnen. Diese Regelung ist ebenfalls für Ehepaare gültig, die bei unterschiedlichen Banken Geldanlagen besitzen und gemeinsam veranlagt sind. Nach einem Antrag der steuerpflichtigen Personen stellen die Banken eine Verlustbescheinigung aus, bei denen die Verluste verzeichnet wurden. Wer eine entsprechende Bescheinigung für das Jahr 2020 erhalten möchte, muss den dazugehörigen Antrag bis zum 15. Dezember dieses Jahres stellen.
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>> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<