Steuern, Porto, Pflegebeiträge: Das ändert sich ab 2022

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steuerliche Änderungen 2022
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Neues Jahr, neue Gesetze: Für Steuerzahler, Versicherungsnehmer und viele andere Personengruppen treten ab Januar 2022 viele Änderungen in Kraft. Durch einige Regelungen werden Deutsche stärker zur Kasse gebeten. Andere Regelungen bringen hingegen mehr Geld ein. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor.

Steigende CO2-Preise

Ab dem 1. Januar 2022 erhöht sich die CO2-Abgabe von 25 auf 30 Euro je Tonne an CO2. Das bedeutet – umgerechnet auf jeden Liter an Benzin – einen weiteren Aufschlag von 8,4 Cent. Die Dieselpreise erhöhen sich durchschnittlich um 9,5 Cent. Die Kosten für Heizöl steigen um 1,6 Cent pro Liter an. Ziel der CO2-Abgabe ist es, Industrie sowie Verbraucher zum Energiesparen anzuregen. Die Ausnahmen werden für den Ausbau erneuerbarer Energien genutzt.

Sinkende EEG-Umlage

In Zeiten steigender Energiepreise kommt es gerade recht, dass sich die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom reduziert. Die Umlage reduziert sich um 43 Prozent auf jeweils 3,7 Cent je Kilowattstunde und erreicht dadurch den niedrigsten Wert seit den letzten zehn Jahren. Bereits jetzt ergriffen einige Unternehmen dadurch die Initiative und senkten die Preise im Zuge der Grundversorgung um mehr als zwei Prozent. Von dieser Maßnahme profitieren Millionen an Haushalten.

Höhe der Pflegekosten

Für Betroffene wird stationäre Pflege ab 2022 etwas günstiger. Ab dann zahlt die Pflegeversicherung einen jährlich steigenden Zuschuss zum Eigenanteil. In der ambulanten Pflege steigen die Sachleistungsbezüge an. Diese Beitragserhöhungen beziehen sich auf die Pflegegrade 2 bis 5. In Kurzzeitpflege befindliche Personen erhalten ab Januar einen um zehn Prozent erhöhten Leistungsbetrag von 1.774 Euro.

Höhere Portokosten

Zum 1. Januar 2022 erhöht die Post ebenfalls ihre Preise. Während sich das Porto für Postkarten von 60 auf 70 Cent erhöht, steigen die Preise von Standardbriefen von 80 auf 85 Cent an. Neue Preise für Kompaktbriefe belaufen sich auf 1 Euro, für Großbriefe auf 1,60 Euro. Höhere Gebühren gelten ebenfalls für Maxibriefe, Einwurf-Einschreiben, normale Einschreiben sowie Bücher- und Warensendungen. Nachsendeaufträge für zwölf Monate werden ebenfalls teurer und können zukünftig nur noch online beauftragt werden.

Ansteigender Grundfreibetrag

Alljährlich steigt der Teil des Einkommens, auf den keine Steuern berechnet werden. Dieser Grundfreibetrag beträgt ab 2.022 insgesamt 9.984 Euro für Alleinstehende oder 19.968 Euro für Verheiratete.

Höherer Mindestlohn

Ab Januar 2022 steigt der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro an. Ab Juli folgt eine weitere Erhöhung auf mindestens 10,45 Euro. Die neue Ampelkoalition hatte sich zwar auf einen Mindestlohn von 12 Euro im Koalitionsvertrag verständigt. Doch diese Erhöhung ist noch längst nicht beschlossen. Auszubildende profitieren ab 2022 von einer gesetzlich festgelegten Mindest-Ausbildungsvergütung von monatlich 585 Euro. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung im Jahr 2022 beginnt. Dieses Gehalt erhöht sich im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent sowie im vierten Jahr um 40 Prozent.

Verbot von Kükentöten

Auf diese Entscheidung haben nicht nur Tierschützer für lange Zeit gewartet. Ab Januar 2022 dürfen keine Hühnerküken mehr getötet werden. Bislang wurden pro Jahr in etwa 45 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen umgebracht, da die Tiere wirtschaftlich eher wenig nützlich sind.

Erschwerte Bedingungen für E-Auto-Förderung01

Bislang musste ein Plug-in-Hybrid mindestens 40 Kilometer rein elektrisch unterwegs sein, damit deren Besitzer die sogenannte Innovationsprämie erhalten. Ab Januar 2022 sind nunmehr mindestens 60 Kilometer erforderlich, um den Bonus von maximal 6.750 Euro ausgezahlt zu bekommen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Plug-in-Hybride höchstens 50 Gramm an CO2 je Kilometer ausstoßen dürfen.

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