Die Gründung einer Familie und die Erziehung von Kindern sind kostspielig. Junge Eltern sind daher über jede Möglichkeit dankbar, Geld einzusparen. Gut, dass der Staat die Familien unterstützt und zahlreiche Möglichkeiten bietet, Steuern zu sparen. Die jungen Eltern müssen die Möglichkeiten nur kennen und nutzen, um mehr Geld im Geldbeutel zu haben.
Jährliche Freibeträge für das Kind
Der Rahmen, in dem junge Eltern die Ausgaben für ihr Kind ganz einfach von der Steuer absetzen können, ist hoch gesteckt. Der Kinderfreibetrag für das Jahr 2018 beträgt immerhin fast 4.790 €. Hinzu kommt ein Freibetrag, der extra für Ausgaben in den Bereichen Ausbildung, Erziehung und Betreuung vorgesehen ist. Dieser Betrag umfasst immerhin noch einmal 1.320 € pro Kind sowie
Elternteil. Damit erhöht sich der Freibetrag für ein Kind und Elternpaar für das vergangene Jahr aus rund 7.430 €. Allerdings sollten Eltern darauf achten, dass der Freibetrag in der Regel nicht zusätzlich zum Kindergeld gewährt wird. Dieses wird mit dem Steuervorteil verrechnet.
Ausgaben für die Ausbildung und Betreuung des Kindes
Die Möglichkeiten, die Ausgaben, die für das Kind getätigt werden, von der Steuer abzusetzen, sind vielfältig. Vor allem im Bereich der Betreuung und Ausbildung können Eltern viele Ausgaben in der Steuererklärung angeben und auch neben den Freibeträgen von der Steuer absetzen. Auf diese Weise lassen sich ganz einfach die Kosten für die Betreuung des Kindes von der Steuer absetzen, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht beendet hat. Dies umfasst etwa Ausgaben für den Kindergarten sowie den Hort. Auch Ausgaben für Au-Pair sind davon abgedeckt.
Kosten für Privatschulden und Ausbildung im Ausland
Ebenfalls von dieser Regelung abgedeckt sind Ausgaben für Privatschulen für das Kind sowie einige bestimmte Schulen, die sich im europäischen Ausland befinden. Hierbei sind Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 € steuerlich absetzbar. Die Kosten für die Ausbildung des Kindes können auch dann steuerlich angegeben werden, wenn dieses deutlich älter ist als 14 Jahre. So werden etwa die Ausgaben für die Pflege- und Krankenversicherung vom Fiskus anerkannt, wenn das Kind eine Ausbildung macht oder sich im Studium befindet.
Ausgaben für bereits volljährige Kinder
Auch Ausgaben für Kinder, die bereits volljährig sind, können von der Steuer abgesetzt werden. So können Eltern etwa einen weiteren Jahresfreibetrag in Höhe von mehr als 920 € geltend machen, wenn das Kind volljährig ist, auswärts wohnhaft ist und sich in einer Ausbildung befindet. Diese Regelungen gelten, bis das Kind das 25. Lebensjahr erreicht hat. Für ältere Kinder kann ein Unterhalt bis zu einem Freibetrag von 9.000 € steuerlich abgesetzt werden, wobei dabei das Einkommen des Kindes angerechnet wird, sobald es mehr 624 € pro Jahr beträgt.
Ausgaben in die Steuererklärung des Kindes, nicht der Eltern
Nicht absetzbar hingegen sind die üblichen Kosten des Lebensunterhaltes für das Kind. Diese werden bereits pauschal durch die üblichen Freibeträge abgedeckt. Ebenso Kosten, die dem Kind selbst entstehen. So kann das Kind etwa die Ausgaben für das Semester oder Fachliteratur selbst in seiner jährlichen Steuererklärung angeben, wenn es studiert. In die Erklärung der Eltern gehören diese Angaben jedenfalls nicht mehr.
>>Dieser Text stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht.<<
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