Sparen in Zeiten der Inflation: Rücklagen mit der Steuererklärung

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Geldsorgen in der Inflation
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In Zeiten der Inflation sind zusätzliche Einnahmequellen für viele Privatpersonen und Unternehmen eine interessante Option. Eine Lösung für den Erhalt von mehr Geld könnte die Steuererklärung sein.

Finanzielle Sorgen infolge der Inflation

Von klassischen Serviceleistungen über Lebensmittel bis hin zu Heiz- und Gaspreisen: Aktuell bestehende hohe Ausgaben bereiten Millionen an Verbrauchern Sorgen. Drohende Nebenkostenabrechnungen zwingen Betroffene dazu, Rücklagen zu bilden. Allerdings mangelt es zumeist am nötigen Geld, um überhaupt Rücklagen bilden zu können.

Kein Geld zum Sparen

Aktuellen Spekulationen von Helmut Schleweis – dem Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands – zufolge ist davon auszugehen, dass perspektivisch bis zu 60 Prozent aller Haushalte aus Deutschland je Monat sämtliche zur Verfügung stehenden Einkünfte für die Lebenshaltung nutzen werden. Zum Sparen ist schlichtweg kein Geld übrig.

Finanzielle Rücklagen über die Steuererklärung

Dennoch gibt es eine Option, um unabhängig von politischen Entlastungspaketen und relativ zeitnah zusätzliche Zahlungen zu erhalten. Nach Informationen des Statistischen Bundesamts winkt durch die Abgabe der Steuererklärung eine Erstattung von durchschnittlich 1.072 Euro. Wie eine YouGov-Umfrage im Auftrag der Taxfix-Steuer-App bestätigt, möchten aktuell 54 Prozent aller Deutschen mithilfe der Steuererklärung finanzielle Rücklagen bilden.

Abgabefrist bis Ende Oktober

Wer generell zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, kann das Dokument bis zum 31. Oktober 2022 einreichen. Doch auch für viele andere Personen ist deren Abgabe lohnenswert. Deshalb ist es möglicherweise eine interessante Option, zusätzlich zur Steuererklärung für das vergangene Jahr ebenfalls Erklärungen für weitere Jahre zusätzlich einzureichen.

Gute Chancen für Arbeitnehmer

Diese Entscheidung ist beispielsweise für alle Deutsche lohnenswert, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt haben und die dennoch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. In aller Regel ist es bei einem Angestelltenverhältnis schließlich der Fall, dass Arbeitgeber anfallende Steuern schon vom Lohn abgezogen und ans Finanzamt entrichtet haben. Dadurch senkt sich die persönliche Steuerlast. Wer diese Ausgaben bislang nicht über eine Steuererklärung angegeben hat, hat gegenüber dem Fiskus möglicherweise zu viel Geld gezahlt.

Wann lohnt sich eine freiwillige Abgabe?

Unter nachfolgenden Umständen sind Aussichten auf den Erhalt einer Erstattung im Zuge der Steuererklärung recht wahrscheinlich. Beispielsweise steigen die Aussichten auf Erhalt einer Rücklage, wenn die Höhe des eigenen Gehalts stark schwankt und die Einkunftsart zu Verlusten führt. Übersteigen die Werbungskosten einen Pauschalbetrag von 1.000 Euro und bewegen sich die Sonderausgaben bei über 36 Euro pro Person, ist ebenfalls von einer Erstattung auszugehen. Zudem dürfen Betroffene auf Auszahlungen für Rücklagen hoffen, wenn Versicherungsbeiträge den individuellen Vorsorgepauschbetrag übersteigen oder außergewöhnliche Belastungen oberhalb zumutbarer Eigenleistungen entstanden.

Was tun, wenn dennoch eine Nachzahlung droht?

Fordert das Finanzamt nach Erhalt der Steuererklärung(en) dennoch eine Nachzahlung ein, können Betroffene die Erklärungen wieder zurückziehen. Für diesen Vorgang ist es erforderlich, binnen vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch beim Finanzamt einzulegen. Somit gilt die Steuererklärung als nie abgegeben. Antragsteller müssen dementsprechend gegenüber dem Finanzamt keine Zahlungen leisten.

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