Kürzlich warb der griechische Ministerpräsident Mitsotakis mit besonders niedrigen Steuersätzen, um Rentnern aus dem Ausland einen Zuzug nach Griechenland zu versüßen. Diese Maßnahme soll ebenfalls der griechischen Volkswirtschaft zugutekommen.
Pensionäre bezahlen in Griechenland nur sieben Prozent an Einkommenssteuer
Avanciert Griechenland zum neuen Steuerparadies? Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis möchte zunehmend steuerliche Anreize schaffen, damit sich Rentner für einen Lebensabend im sonnigen Süden entscheiden. Wer Griechenland als neuen Hauptwohnsitz auswählt, entrichtet auf seine Rente – ganz unabhängig von der Höhe der Bezüge – nur sieben Prozent an Einkommenssteuer. Diese Regelung ist Teil eines Gesetzesentwurfs, der vom griechischen Kabinett gebilligt wurde.
Voraussetzungen zum Erhalt der steuerlichen Vorteile
Diese Vergünstigungen sollen allerdings nicht nur auf Renten angewendet werden. Der Steuersatz in Höhe von sieben Prozent ist zudem für alle Einkommen aus dem Ausland gültig, die Rentner als Pensionen oder anderweitige Einnahmen erhalten. Dazu nahm Alex Patelis als ökonomischer Chefberater des Ministerpräsidenten Stellung. Diese Aussichten klingen vielversprechend für alle Pensionäre, die hohe Renten erhalten und zudem Kapitalerträge erwirtschaften oder Mieteinnahmen erzielen möchten. Bedingung für den Erhalt dieser finanziellen Bedingungen ist allerdings die Tatsache, dass Rentner ihre Steuerdomizile nach Griechenland verlagern. Zudem müssen Rentner mindestens 183 Tages des Jahres in Griechenland verbringen. Außerdem dürfen Pensionäre in insgesamt fünf der vergangenen sechs Jahre nicht steuerpflichtig gewesen sein.
Eine Bereicherung für die griechische Volkswirtschaft
Trotz des geringen Steuersatzes soll die Steuerregelung für die griechische Volkswirtschaft und Athens Finanzminister lohnenswert sein. Die meisten Pensionäre würden große Anteile ihrer Einkünfte in Griechenland ausgeben, indem sie beispielsweise eine Wohnung anmieten, ein Haus oder Auto kaufen und somit die Wirtschaft anregen würden. Die Rede ist von der Seniorenwirtschaft, der sogenannten Silver Economy. Einer Schätzung der Euromonitor-Marktforschung zufolge beläuft sich die derzeitige Kaufkraft über 60-jähriger auf ungefähr 13,5 Billionen Euro pro Jahr.
Das Doppelbesteuerungsabkommen als Basis
Eine Besteuerung ausländischer Renten sowie sonstiger Einkommen basiert in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem jeweiligen Herkunftsstaat sowie Griechenland. Dieser Hinweis erscheint für deutsche Interessenten besonders wichtig. Schließlich liegt es Bundesfinanzminister Olaf Scholz von der SPD am Herzen, dass deutsche Rentner nicht “kampflos” ins Steuerparadies nach Griechenland entlassen werden. Wie der Berliner Steuerberater Patrick Straßer betont, sollten im Ausland lebende Pensionäre mit regelmäßigen Einkünften aus Gewerbebetrieben oder Vermietung in Deutschland zumindest beschränkt steuerpflichtig sein.
Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen
Diese eingeschränkte Steuerpflicht hat allerdings auch ihre Schattenseiten, wie Patrick Straßer betont. Schließlich gehen zahlreiche Beträge bei der beschränkten Steuerpflicht verloren, welche die Steuerbelastung reduzieren könnten. Diese Beträge schließen unter anderem Sonderausgaben, den Grundfreibetrag, weitere außergewöhnliche Belastungen oder sogar das Ehegattensplitting ein. Sicherlich sind es verheißungsvolle Aussichten, das Rentenalter im sonnigen Griechenland zu verbringen. Allerdings sollten die finanziellen Vorteile bei Weitem nicht der einzige Grund sein, um diesen Schritt zu gehen. Deshalb ist es wichtig, Vor- und Nachteile im Vorfeld genau gegeneinander abzuwägen. Im Zweifelsfall kann es ebenfalls hilfreich sein, einen Steuerberater zu befragen. Im Gegensatz zu Griechenland verliert Portugal als Steuerparadies übrigens zunehmend an Bedeutung. Erst vor wenigen Monaten beschloss die portugiesische Regierung die Einführung einer Steuer auf Renten von ausländischen Einwohnern.
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>>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<