Parteien wie die Union drängen auf eine erhöhte Steuerpauschale für Pendler. Diese Maßnahme sei nach Aussagen der Politiker als Ausgleich für den steigenden CO2-Preis erforderlich, der Kraftstoffpreise massiv in die Höhe treiben dürfte. Doch erhöht sich der Benzinpreis um zehn Cent, müsste sich die Pendlerpauschale ebenfalls um einen Cent erhöhen. Deshalb stellt sich die Frage, für wen die Pendlerpauschale überhaupt gültig ist.
Gültigkeitsbereich der Pendlerpauschale
All die Berufstätigen profitieren von der Pendlerpauschale, die regelmäßig ihren Arbeitsweg zurücklegen. Hierbei ist es unerheblich, ob sie die Strecke mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß bewältigen. Die einzige Ausnahme ist das Flugzeug. Weil die Pendlerpauschale in der Steuererklärung den Werbungskosten angehört, ist deren Einbeziehung nur förderlich, falls die Aufwendungen für den Job die 1.000-Euro-Grenze übersteigen. Diesen Betrag akzeptiert das Finanzamt generell pauschal, ohne hierfür spezielle Angaben machen zu müssen.
Aktuelle Höhe der Pauschale
Der offiziell als Entfernungspauschale genannte Betrag wurde erst in diesem Jahr erhöht. Bis dahin war es üblich, je Arbeitstag pro Kilometer der einfachen Wegstrecke jeweils pauschal 30 Cent anzusetzen. Doch seit Anfang 2021 sind die Pauschalbeträge gestaffelt. Für die ersten 20 Kilometer fallen weiterhin die jeweils 30 Cent an. Ab dem 21. Kilometer dürfen Steuerzahler 35 Cent je Kilometer ansetzen. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Pauschale ab dem 21. Kilometer erneut angepasst – auf 38 Cent je Entfernungskilometer.
Was sollen Steuerzahler absetzen?
Generell fällt die Pendlerpauschale je vollem Kilometer nur für die einfache Wegstrecke an. In aller Regel ist die kürzeste Strecke von Belang. Es sei denn, Betroffene können nachweisen, dass ein anderer Weg schneller gewesen ist. Der Fiskus berechnet die Pendlerpauschale für die Tage, an denen die Arbeitsstelle auch tatsächlich aufgesucht wurde. Dieser Anteil beläuft sich bei einer klassischen 5-Tage-Woche auf 220 bis 230 Fahrten pro Jahr. Bei einer 6-Tage-Woche erhöht sich der Anteil auf bis zu 280 Fahrten. Die Höchstgrenze je Kalenderjahr ist bei 4.500 Euro erreicht. Sind die Kosten allerdings wesentlich höher, sollten Autofahrer ein Fahrtenbuch führen. Bahnfahrern ist es gestattet, ihr Jahresabo hingegen vollständig abzusetzen.
Homeoffice vs. Pendlerpauschale
Bedingt durch die Corona-Pandemie, führte der Staat die neue Homeoffice-Pauschale ein. Diese Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag und gilt damit für ein Maximum von 600 Euro je Jahr. Wer die Homeoffice-Pauschale nutzt, kann jedoch für den gleichen Zeitraum nicht zugleich die Pendlerpauschale berechnen. Denn entweder gehen Berufstätige ihrer Arbeit zu Hause oder auf dem Arbeitsweg nach.
Reisekosten vs. Pendlerpauschale
Sind Betroffene an unterschiedlichen Orten beruflich tätig, wird die Pendlerpauschale jeweils für die erste Tätigkeitsstätte berechnet. Letztendlich legt jedoch der Arbeitgeber fest, welche Tätigkeitsstätte in der Steuererklärung erwähnt wird. Für Fahrten zu anderen Arbeitsorten steht es Steuerzahlern jedoch frei, die jeweiligen Hin- und Rückfahrten als Dienstreise abzurechnen. Hierfür gilt für Autofahrten ein Pauschalbetrag von 30 Cent pro Kilometer. Wer zusätzlich länger als acht Stunden von zu Hause abwesend ist, profitiert zusätzlich von einer Verpflegungspauschale.
>> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<