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Maklerprovision: Gebührenteilung als Sparmodell?

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Wer eine Immobilie veräußern möchte, kann den Verkauf entweder selbst organisieren oder einen Immobilienmakler beauftragen. Doch dieser Service kostet Geld. Je nach Bundesland und individueller Vereinbarung stellen die Dienstleister für ihren Service bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises in Rechnung.

Ein neu eingeführtes Gesetz

Bislang war es zumeist üblich, dass Käufer der Objekte die Summe partiell oder komplett tragen mussten – völlig unerheblich davon, ob sie Makler beauftragt hatten oder nicht. Doch seit der Einführung des neuen Maklergesetzes werden Käufer vermehrt entlastet. Seitdem müssen Käufer nur noch höchstens die Hälfte der Provision entrichten. Der restliche Anteil wird durch Verkäufer übernommen. Ein Novum ist es seit der Einführung des Gesetzes ebenfalls, dass die Makleraufträge in Textform abgeschlossen werden.

Ungleiche Verhältnisse zwischen einzelnen Bundesländern

Nunmehr führte das Institut der deutschen Wirtschaft eine Studie durch, der zufolge Käufer seit der Einführung des Gesetzes tatsächlich viel Geld sparen. Während die Kaufinteressenten im Jahr 2020 im landesweiten Durchschnitt fünf Prozent an die Immobilienspezialisten bezahlten, hat sich dieser Anteil nun auf 3,5 Prozent reduziert. In Bundesländern wie Berlin oder Brandenburg ist die finanzielle Entlastung besonders hoch, weil die Käufer in diesen Regionen bislang die komplette Maklerprovision in Höhe von sieben Prozent entrichten mussten.

Abhängig vom jeweiligen Gebiet, haben sich die Anteile nun auf 3,3 und vier Prozent reduziert. In Städten wie Hamburg oder Frankfurt am Main ist die Entlastung mit -2,6 Prozent sowie -2,3 Prozent ebenfalls besonders hoch. In anderen deutschen Großstädten wie Köln, München oder Düsseldorf ist das Einsparpotential mit einem Prozent wesentlich knapper.

Immobilienmakler sind für Käufer und Verkäufer tätig

Wie der IVD – der Immobilienverband Deutschland – bestätigt, präferieren die meisten Verkäufer das Modell der Doppeltätigkeit. Dementsprechend wird der beauftragte Immobilienmakler schließlich auch für Kaufinteressenten tätig. Erfolgt ein erfolgreicher Kaufvertragsabschluss, entrichten Käufer sowie Verkäufer die Provision in gleicher Höhe. Eine Vertreterin des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland aus Berlin bestätigt ebenfalls, dass sich eine Unterteilung der Bezahlpflicht für beide Parteien wesentlich fairer anfühlt. Verkäufer können dadurch allerdings höhere Kaufpreise einfordern, weil Käufern mehr Geld für den Immobilienerwerb zur Verfügung steht. Deshalb ist es für Käufer letztendlich ausschlaggebend, ob die Gesamtsumme dem Budget entspricht oder nicht.

Große Herausforderungen für Verkäufer

Seit der Einführung des Gesetzes hat sich die Anzahl an Verkäufen ohne Immobilienmakler deutlich erhöht. Verkauften Immobilienbesitzer vor dem Gesetz etwa 35 Prozent aller Objekte privat, hat sich dieser Anteil nun auf 43 Prozent erhöht. Zumeist starten die Verkäufer die Projekte auf eigene Faust, welche aus einer großen Vielfalt an Kaufinteressenten wählen können. Doch häufig ist der Verkauf schwieriger als gedacht. Eine große Herausforderung ist es beispielsweise, den Verkaufspreis realistisch einzuschätzen. Hat das Objekt einen hohen ideellen Wert, wird die Verkaufssumme oft überschätzt. Makler nehmen zudem die Funktion eines Vermittlers ein, um dadurch eine vernünftige Preisfindung zu gewährleisten.

Die Höhe der Maklergebühr ist individuell verhandelbar

Gute Makler übernehmen zudem mehrere praktische Funktionen. Sie gehen auf Anfragen von Interessenten ein oder veröffentlichen Verkaufsanzeigen. Im Gegenzug sind die Häuser und Wohnungen den Immobilienspezialisten fremd. Sind sie nicht mit allen damit verbundenen Problemen vertraut, übernehmen sie für etwaig auftretende Mängel auch keine Haftung. Aus Sicherheitsgründen sind Kaufinteressenten deshalb gut beraten, sich beim Grundbuch- oder Katasteramt stets über die jeweilige Immobilie zu informieren und einen Blick auf den Bebauungsplan der Kommune zu werfen. Gut zu wissen: Eine Maklerprovision ist übrigens auch keine gesetzlich festgelegte Gebühr, sondern auch individuell verhandelbar. Vor der Entrichtung der Maklergebühr ist deshalb möglicherweise ein Gespräch sinnvoll.

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