Hauptsteuern für den Mittelstand

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Der Mittelstand ist eine der wichtigsten Säulen für den Wohlstand in der BRD. Allein auf ihre Gewinne müssen die mittelständischen Unternehmen rund 30 Prozent Steuern zahlen. Hinzu kommen zahlreiche weitere Steuern, die der Mittelstand einkalkulieren muss. Die folgenden sind nur die wichtigsten Steuern, die mittelständische Unternehmen neben den Steuern auf die Gewinne zahlen müssen.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beträgt in der BRD in der Regel 19 % und gilt hierzulande für nahezu alle Unternehmen. Lediglich auf Bücher oder Lebensmittel gilt eine Umsatzsteuer von 7 %. Unternehmen haben jedoch auch die Möglichkeit, die Umsatzsteuer in einer Voranmeldung beim Fiskus anzumelden und diese etwa beim Kauf von Rohstoffen gegenüber dem Finanzamt abzuziehen. Je nach Höhe der im Jahr zuvor gezahlten Umsatzsteuer sind monatliche, quartalsweise oder jährliche Voranmeldungen und Prüfungen möglich. In solchen Prüfungen ermitteln die Beamten anhand der angegebenen Zahlen, ob für den Unternehmer eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung der gezahlten Steuern ansteht.

Einfuhrumsatzsteuer

Zahlreiche Unternehmen in der BRD müssen ihre Rohstoffe und andere Grundwaren aus dem Ausland importieren, um ihre Produkte erfolgreich herstellen zu können. In diesem Fall muss bei der Einfuhr der Waren die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden, zumindest wenn das Unternehmen die Ware aus einem Land außerhalb der EU importiert und bei der Ausfuhr keine Steuer fällig wurde. Diese Einfuhrumsatzsteuer orientiert sich an der in der BRD geltenden Umsatzsteuer, so dass die Steuer je nach eingeführtem Produkt 7 % oder 19 % beträgt. Wie viel Geld der Importeur der Ware schlussendlich zahlen muss, hängt jedoch noch vom Zollwert der Ware ab, von den Beförderungskosten sowie den gezahlten Zöllen.

Gewerbesteuer

Mit der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag einer Firma besteuert. Diese Gewerbesteuer ist in vielen Fällen deckungsgleich mit dem Gewinn des Betriebes. Nach dem Abzug der Ausschüttungen für die Gesellschafter oder weiterer Faktoren wie die Zahlungen der Renten kann die Gewerbesteuer allerdings auch geringer ausfallen als der Gewinn. Da es sich bei der Gewerbesteuer um eine kommunale Steuer handelt, fällt diese von Region zu Region unterschiedlich hoch aus. Dies liegt vor allem am Hebesatz, der von jeder Kommune individuell festgelegt werden kann. Dieser Hebesatz wird für die Berechnung der Gewerbesteuer mit dem Gewerbesteuermessbetrag multipliziert, der stets 3,5 % des Gewerbeertrags beträgt. Die Gewerbesteuer wird jeweils zur Mitte des Quartals in Vorleistung von den Unternehmen gezahlt.

Lohnsteuer

Die meisten Unternehmen beschäftigen in der BRD Arbeitnehmer, für die Lohnsteuer anfällt. Für die Abfuhr der Lohnsteuer ist der Arbeitgeber zuständig. Er behält die vorgeschriebene Lohnsteuer ein und führt es als Erfüllungsgehilfe des Finanzamts an den zuständigen Fiskus ab. Wird dies versäumt, so wird das Unternehmen für die fehlenden Zahlungen der Steuer haftbar gemacht. Ebenso wenn ein Arbeitnehmer aufgrund falscher Angaben des Arbeitgebers nach der Erklärung der Einkommenssteuer zu viel Geld zurückerstattet erhält. In diesem Fall muss der Arbeitgeber für die zu viel gezahlte Summe aufkommen.

Kapitalertragssteuer

Einige Unternehmen in der BRD erzielen auch mit Geldanlagen nicht unerhebliche Gewinne. In diesem Fall gilt für die Unternehmen dasselbe wie für private Anleger; sie müssen auf die erhaltenen Renditen und Zinsen eine Steuer auf den Kapitalertrag zahlen. Sowohl für private Anleger als auch für Unternehmen beträgt die Steuer 25 %. Hinzu kommt der Soli von 5,5 %. Einzig Körperschaften können andere Regeln für sich in Anspruch nehmen.

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