252 Euro mehr steuerfrei: Der Grundfreibetrag 2026 bringt Millionen Steuerpflichtigen spürbare Entlastung. Von 12.096 auf 12.348 Euro – was bedeutet das konkret für Ihr Netto?
Kennen Sie das Gefühl, wenn am Ende des Monats weniger vom Gehalt übrig bleibt als erhofft? Dann haben Sie 2026 Grund zur Freude. Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro. Zusammen mit der Anpassung des gesamten Einkommensteuertarifs sorgt das für messbare Entlastungen bei praktisch allen Einkommensgruppen.
Warum diese Erhöhung wichtiger ist, als sie auf den ersten Blick erscheint? Ganz einfach: Sie schützt vor der schleichenden Steuererhöhung durch Inflation. Ohne diese Anpassung würden Sie trotz nominell gleichem Einkommen real mehr Steuern zahlen – ein Effekt, den Fachleute „kalte Progression“ nennen.
Was der Grundfreibetrag konkret bedeutet
Der Grundfreibetrag ist Ihr steuerlicher Schutzschild. Er garantiert, dass das Existenzminimum von der Einkommensteuer verschont bleibt. Bis zu 12.348 Euro Jahreseinkommen bleiben 2026 komplett steuerfrei – das entspricht gut 1.029 Euro monatlich.
Die Logik dahinter ist simpel: Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen diese Grenze überschreitet, wird Einkommensteuer fällig. Und auch dann nur auf den Betrag oberhalb der 12.348 Euro. § 32a Abs. 1 EStG regelt diese Grundregel des deutschen Steuerrechts seit Jahrzehnten.
Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag: 24.696 Euro stehen 2026 steuerfrei zur Verfügung. Das ist eine Steigerung um 504 Euro gegenüber 2025, als noch 24.192 Euro galten.
Steuerliche Änderungen im Jahr 2025: Was Unternehmen und Privatpersonen wissen müssen
So viel mehr haben Sie konkret im Portemonnaie
Die Zahlen vom Bundesfinanzministerium sprechen eine klare Sprache. Bei einem Single mit 30.000 Euro Bruttojahreseinkommen sinkt die Lohnsteuer um 74 Euro jährlich. Das klingt wenig? Sind trotzdem über 6 Euro mehr pro Monat – genug für den einen oder anderen Kaffee extra.
Richtig interessant wird es bei mittleren Einkommen: Wer 60.000 Euro verdient, spart 136 Euro Lohnsteuer pro Jahr. Das entspricht einem ordentlichen Wochenendeinkauf oder dem Tankfüllung mehr im Jahr.
Die Entlastung funktioniert übrigens nicht nur über den höheren Grundfreibetrag. Auch der restliche Einkommensteuertarif wurde angepasst. Die 42%-Zone beginnt 2026 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro – 1.398 Euro mehr als 2025.
Familienbonus: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen ebenfalls
Familien profitieren doppelt: Das Kindergeld klettert um 4 Euro auf 259 Euro monatlich pro Kind. Parallel dazu steigt der Kinderfreibetrag von 6.672 auf 6.828 Euro – das sind 156 Euro mehr pro Kind und Jahr.
Hier wird es interessant für die Steueroptimierung. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist: Das ausgezahlte Kindergeld oder die steuerliche Berücksichtigung über den Kinderfreibetrag. Diese sogenannte „Günstigerprüfung“ nach § 31 EStG erfolgt ohne Ihr Zutun.
Faustregel: Je höher das Familieneinkommen, desto wahrscheinlicher wirkt sich der Kinderfreibetrag günstiger aus als das Kindergeld.
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Drei Fallbeispiele aus der Praxis
Zahlen sind das eine – was bedeutet das konkret für echte Menschen? Hier drei typische Fälle aus der Beratungspraxis:
Fall 1: Singles mit mittlerem Einkommen
Sarah, 32, Marketingmanagerin aus Hamburg, verdient 35.000 Euro brutto. 2025 zahlte sie 3.126 Euro Lohnsteuer. 2026 sind es nur noch 3.040 Euro – eine Ersparnis von 86 Euro. Nicht die Welt, aber immerhin ein netter Restaurantbesuch mehr im Jahr.
Interessanter wird es, wenn Sarah klug plant: Mit den gesparten 86 Euro plus einem kleinen Eigenanteil könnte sie beispielsweise eine Riester-Rente abschließen und so weitere Steuervorteile nutzen. Mal ehrlich: Solche Kettenreaktionen übersehen viele.
Fall 2: Alleinerziehende Familie
Michael, 29, alleinerziehender Vater zweier Kinder, arbeitet als Softwareentwickler für 45.000 Euro brutto. Hier addiert sich die Entlastung:
- Weniger Lohnsteuer durch höheren Grundfreibetrag
- Zusätzlich 8 Euro monatlich mehr Kindergeld (2 x 4 Euro)
- Plus mögliche Steuervorteile durch höhere Kinderfreibeträge
Gesamtentlastung: deutlich über 200 Euro jährlich. Das sind über 15 Euro monatlich – bei knappem Budget ein spürbarer Unterschied.
Entlastungsbetrag: So umgehen Alleinerziehende die Steuerfalle
Fall 3: Gut verdienende Doppelverdiener
Das Ehepaar Müller (beide 40) bringt es gemeinsam auf 80.000 Euro. Hier greift besonders die Verschiebung der 42%-Zone. Ihre Entlastung? Etwa 320 Euro weniger Lohnsteuer plus höhere Kinderfreibeträge, falls Nachwuchs da ist.
Der Punkt ist: Ab diesem Einkommensniveau lohnt sich professionelle Steuerberatung richtig. Die gesparte Lohnsteuer finanziert locker die Beratungskosten – und oft kommen weitere Optimierungsmöglichkeiten dazu.

Kalte Progression: Warum diese Anpassung so wichtig ist
Mal ehrlich: Haben Sie schon mal von „kalter Progression“ gehört? Falls nicht, sind Sie in guter Gesellschaft. Das Phänomen betrifft trotzdem praktisch alle Arbeitnehmenden.
So funktioniert’s: Die Inflation treibt Löhne nach oben. Nominell verdienen Sie mehr, können sich aber nicht mehr leisten als vorher. Problem: Der Staat kassiert trotzdem mehr Steuern, weil Sie in höhere Steuersätze rutschen. Fiese Sache.
Die Anpassung des Grundfreibetrags und der Tarifgrenzen wirkt genau dem entgegen. Ohne diese regelmäßigen Korrekturen wäre die kalte Progression eine versteckte Steuererhöhung für Millionen Beschäftigte.
Das Bundesfinanzministerium beziffert den Effekt präzise: Die Tarifanpassungen 2026 entlasten die Steuerpflichtigen um etwa 3,2 Milliarden Euro. Das ist echtes Geld, das ansonsten stillschweigend in den Staatstöpfen verschwunden wäre.
Vergleichstabelle: Steuerbelastung 2025 vs. 2026
| Bruttoeinkommen | Lohnsteuer 2025 | Lohnsteuer 2026 | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 1.656 € | 1.598 € | 58 € |
| 30.000 € | 2.480 € | 2.406 € | 74 € |
| 45.000 € | 6.789 € | 6.673 € | 116 € |
| 60.000 € | 9.945 € | 9.809 € | 136 € |
| 80.000 € | 16.854 € | 16.638 € | 216 € |
*Berechnung für passende Steuerklasse I, ledige Person ohne Kinder. Quelle: BMF*
Was passiert mit Soli und Kirchensteuer?
Der Solidaritätszuschlag ist seit 2021 für die allermeisten Steuerpflichtigen Geschichte. Nur wer richtig gut verdient, zahlt noch Soli. Die gute Nachricht: Durch die Tarifverschiebungen rutschen 2026 sogar einige Gutverdienende aus der Soli-Pflicht raus.
Die Freigrenze liegt bei 17.543 Euro Lohnsteuer (bei Zusammenveranlagung 35.086 Euro). Erst darüber wird der 5,5%ige Zuschlag fällig – und auch dann nur auf den übersteigenden Betrag.
Die Kirchensteuer profitiert indirekt mit: Weniger Lohnsteuer bedeutet automatisch weniger Kirchensteuer, falls Sie Mitglied sind. Bei 8% Kirchensteuersatz (Bayern/Baden-Württemberg) oder 9% (restliche Bundesländer) addiert sich das durchaus.
Besondere Regelungen für Familien
Verheiratete Paare haben einen entscheidenden Vorteil: Sie können wählen zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung. Das Finanzamt rechnet automatisch die günstigere Variante. Meist ist das die Zusammenveranlagung – besonders wenn einer deutlich mehr verdient als der andere.
Der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 Euro wirkt dann besonders stark. Ein Alleinverdiener-Ehepaar mit 50.000 Euro Jahreseinkommen profitiert maximal: Die ersten 24.696 Euro bleiben komplett steuerfrei, nur die restlichen 25.304 Euro werden versteuert.
Stellen Sie sich vor: Ein typischer Fall aus der Beratungspraxis bei steuerberaterscout.de war ein Ehepaar, bei dem die Frau nach der Elternzeit zunächst in Teilzeit zurückkehrte. Durch geschickte Steuerklassenwahl und Ausnutzung der Freibeträge sparten sie im ersten Jahr über 800 Euro Steuern.
Steueränderungen 2024: Was bedeutet der höhere Grundfreibetrag für Sie?
Weitere Entlastungen 2026: Das Gesamtpaket
Der höhere Grundfreibetrag ist nur ein Baustein der Entlastungen. Parallel dazu greifen weitere Maßnahmen, die in unserem Überblick zu den steuerlichen Änderungen ausführlich erklärt werden:
Pendlerpauschale steigt: Ab 2026 gilt einheitlich 38 Cent pro Kilometer – und das schon ab dem ersten Kilometer. Bisher waren es nur 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Wer täglich 15 Kilometer zur Arbeit fährt, spart bei 220 Arbeitstagen etwa 264 Euro jährlich.
Energiekosten sinken: Die Stromsteuer für Unternehmen wird auf das EU-Minimum reduziert. Das betrifft zwar nicht direkt die Einkommensteuer, entlastet aber indirekt alle, weil Produktionskosten sinken können.
Gastronomie wird günstiger: Die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt von 19 auf 7 Prozent. Ihr Restaurantbesuch wird dadurch merklich preiswerter – rechnerisch eine indirekte Entlastung aller, die gern auswärts essen.
Ehrenamtspauschalen steigen kräftig
Wer sich ehrenamtlich engagiert, wird steuerlich besser gestellt. Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich. Das sind 120 beziehungsweise 300 Euro mehr steuerfrei.
Diese Pauschalen sind steuerlich hochattraktiv: Sie werden zusätzlich zum normalen Einkommen gewährt und mindern die Steuerlast Euro für Euro. Mehr zu den Möglichkeiten der Steueroptimierung durch Spenden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
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Stolperfallen und häufige Missverständnisse
Trotz der positiven Entwicklung gibt es einige Punkte, die Verwirrung stiften können:
Verwechslung mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Grundfreibetrag hat nichts mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag (1.200 Euro für Werbungskosten) zu tun. Beide wirken parallel.
Brutto ist nicht zu versteuerndes Einkommen: Ihr Bruttolohn ist nicht identisch mit dem zu versteuernden Einkommen. Abzüge für Sozialversicherung, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen reduzieren die Basis für die Steuerberechnung erheblich.
Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz: Viele denken, sie zahlen pauschal 42% Steuern, sobald sie in diese Zone kommen. Stimmt nicht! Der Spitzensteuersatz gilt nur für den Teil des Einkommens oberhalb der Grenze.
Was Sie jetzt tun sollten
Die neuen Freibeträge wirken automatisch – Sie müssen nichts unternehmen. Trotzdem lohnt es sich, aktiv zu werden:
1. Überprüfen Sie Ihre Lohnsteuerklasse: Besonders Verheiratete sollten prüfen, ob die gewählte Kombination optimal ist.
2. Planen Sie Sonderausgaben: Mit der Steuerersparnis könnten Sie beispielsweise zusätzlich in die Altersvorsorge einzahlen und so weitere Steuervorteile nutzen.
3. Denken Sie an die Steuererklärung: Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind – oft gibt’s Geld zurück.
Die Experten von steuerberaterscout.de empfehlen: Nutzen Sie die gesparten Steuern als Startkapital für weitere Optimierungen. Oft ergeben sich überraschende Sparmöglichkeiten.
Der Blick nach vorn: Was kommt nach 2026?
Die Anhebung des Grundfreibetrags ist kein einmaliger Akt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 entschieden: Der steuerfreie Grundbetrag muss dem Existenzminimum entsprechen und regelmäßig angepasst werden (BVerfGE 87, 153).
Alle zwei Jahre legt die Bundesregierung einen Existenzminimumbericht vor. Dieser bildet die Basis für künftige Anpassungen. Experten rechnen damit, dass der Grundfreibetrag mittelfristig weiter steigen wird – schon allein wegen der anhaltenden Inflation.
Interessant wird die Entwicklung des gesamten Steuertarifs. Diskussionen über eine grundlegende Steuerreform gibt es schon länger. Ob sich politisch jedoch größere Änderungen durchsetzen lassen, bleibt abzuwarten.
Internationale Perspektive
Deutschland liegt mit seinem Grundfreibetrag im europäischen Mittelfeld. Österreich gewährt beispielsweise 11.000 Euro steuerfrei, Frankreich dagegen deutlich weniger. Die Schweiz kennt zwar niedrigere Steuersätze, dafür aber auch geringere Freibeträge.
Entscheidend ist immer die Gesamtbetrachtung: Steuern, Sozialabgaben, staatliche Leistungen und Lebenshaltungskosten müssen zusammen betrachtet werden.
Grundfreibetrag 2026 und die kalte Progression
Warum wird der Grundfreibetrag eigentlich regelmäßig angehoben? Die Antwort liegt in einem Phänomen, das Steuerexperten als „kalte Progression“ bezeichnen. Steigen die Löhne nur, um die Inflation auszugleichen, rutschen Arbeitnehmende trotzdem in höhere Steuerstufen – obwohl ihre Kaufkraft gleich bleibt. Im Ergebnis zahlen Sie real mehr Steuern, ohne reicher geworden zu sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb bereits 1992 (BVerfGE 87, 153) festgelegt, dass das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den Grundfreibetrag regelmäßig an die Lebenshaltungskosten anzupassen. Für 2026 liegt das sächliche Existenzminimum laut aktuellem Existenzminimumbericht bei exakt 12.348 Euro – und genau auf diesen Betrag wurde der Grundfreibetrag angehoben.
Was viele nicht wissen: Neben dem Grundfreibetrag wird auch der gesamte Einkommensteuertarif nach rechts verschoben. Das bedeutet, dass die Progressionszonen – also die Bereiche, in denen der Steuersatz ansteigt – bei höheren Einkommen beginnen. Konkret startet die 42-Prozent-Zone erst ab 69.879 Euro statt bisher 68.481 Euro. Dieser Effekt bringt gerade Besserverdienenden eine zusätzliche Entlastung von mehreren hundert Euro jährlich.
Praktische Tipps: Grundfreibetrag 2026 optimal nutzen
Der höhere Grundfreibetrag wirkt automatisch über die Lohnsteuertabelle – Sie müssen nichts aktiv tun. Trotzdem gibt es Stellschrauben, mit denen Sie Ihre Steuerbelastung weiter senken können:
Freibeträge eintragen lassen: Wer regelmäßige Werbungskosten über 1.230 Euro hat – etwa durch lange Pendelstrecken oder ein häusliches Arbeitszimmer – kann sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So profitieren Sie schon monatlich und nicht erst bei der Steuererklärung.
Ehepartner optimal veranlagen: Für Verheiratete mit unterschiedlich hohem Einkommen lohnt sich oft die Zusammenveranlagung. Durch den doppelten Grundfreibetrag von 24.696 Euro und den Splittingvorteil können Paare mehrere tausend Euro sparen.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Kirchensteuer, Spenden, Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen senken Ihr zu versteuerndes Einkommen zusätzlich. In Kombination mit dem höheren Grundfreibetrag ergibt sich ein spürbarer Effekt.
Altersvorsorge nicht vergessen: Beiträge zur Rürup-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge reduzieren Ihre Steuerlast erheblich. Gerade im Zusammenspiel mit dem angehobenen Grundfreibetrag entstehen attraktive Gestaltungsmöglichkeiten.
Und jetzt?
252 Euro mehr Grundfreibetrag klingen zunächst bescheiden. In der Summe mit allen anderen Tarifanpassungen ergibt sich aber eine spürbare Entlastung für praktisch alle Einkommensgruppen. Besonders Familien profitieren durch die parallele Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Der Knackpunkt: Diese automatischen Entlastungen sind nur der erste Schritt. Wer seine Steueroptimierung strategisch angeht, kann deutlich mehr sparen. Gerade bei komplexeren Einkommensverhältnissen oder besonderen Lebensumständen lohnt sich professionelle Beratung.
Nehmen Sie die gesparten Steuern nicht als Selbstverständlichkeit hin. Nutzen Sie sie als Startkapital für weitere steuerliche Optimierungen. Ihre finanzielle Zukunft wird es Ihnen danken.
Die steuerlichen Änderungen 2026 sind mehr als nur technische Anpassungen – sie sind eine Chance, Ihre persönliche Steuerstrategie zu überdenken und zu verbessern. Packen Sie es an!


