Die Luftverkehrssteuer wird das Fliegen deutlich teurer machen. Noch stärker als bislang erwartet. Die Koalition hat ihre bisherigen Pläne für die Einführung einer Luftverkehrssteuer überarbeitet und die Höhe der Steuer stark angehoben. Auf Reisende und Bürger, die aus beruflichen Gründen viel mit dem Flugzeug unterwegs sein müssen, kommt eine höhere finanzielle Belastung zu.
Flugscham und Flugsteuer
Klimaschutzaktivisten haben das Fliegen schon längst ins Visier genommen und konfrontieren ihre Gegner mit dem hohen Ausstoß von Treibhausgasen, der bei jedem Flug entsteht. Dafür haben sie eigens einen neuen Begriff entwickelt. Vielflieger sollen endlich eine Flugscham entwickeln, die sie mit dem Kauf eines jeden neuen Tickets befällt. Die Koalition hat das Ansinnen der Klimaaktivisten ebenfalls für sich entdeckt. Flugscham wird nicht das Einzige sein, was auf die Vielflieger zukommt, sondern auch eine deutlich höhere finanzielle Belastung.
Stärkere Anreize für Bahnfahrten
Die Steuer wird gestaffelt erhoben und je nach Strecke zwischen 5,53 € und 17,25 € betragen. Diese Änderungen, bei denen es sich um einen Teil des im September beschlossenen Pakets zum Klimaschutz handelt, sollen zum ersten April des kommenden Jahres in Kraft treten. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, stärkere Anreize für die Bürger zu schaffen, mit der Bahn zu fahren und auf die Nutzung des Flugzeugs zu verzichten.
Erster Entwurf
Um die neuerliche Erhöhung wurde lange gerungen. Im ersten Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Steuer für den Luftverkehr hieß es, dass die Steuer auf die Tickets um lediglich drei Euro gesteigert werden sollte, von 7,50 € auf 10,43 €. Diese Erhöhung sollte für alle Flüge bis zu einer Streckenlänge von bis zu 2.500 Kilometer gelten. Doch bereits im nächsten Entwurf betrug die Steigerung mehr als nur drei Euro, die Steuer sollte bereits 11,25 € betragen. Schlussendlich einigten sich die Ministerien auf eine Erhöhung der Steuer auf die Flugtickets um satte 74 %. Dies bedeutet eine Steigerung der Kosten um 5,53 €.
Steuern bei mittleren Distanzen
Nicht nur bei Kurzstrecken müssen sich Reisende auf einen finanziellen Aufschlag einstellen, auch bei Strecken mit mittleren Distanzen wurden die Abgaben angehoben. Bei Routen bis 6.000 Kilometer müssen künftig 33,01 € gezahlt werden statt bislang 23,43 €. Bei Strecken mit längeren Distanzen bleibt der Aufschlag hingegen unverändert. Er liegt weiterhin bei 40 %. Damit liegt die Bundesrepublik hinsichtlich der Steuer auf den Luftverkehr an der Spitze in ganz Europa. Diesen Spitzenplatz teilt sie sich allerdings mit Großbritannien.
Maßnahmen reichen nicht aus
Umweltverbänden reichen diese Maßnahmen jedoch nicht aus. Sie haben bereits im Vorfeld Aufschläge gefordert, die weit über das Maß hinausgehen, das von der Koalition nun festgelegt wurde. Zumal bislang fraglich ist, ob sich die Steuererhöhung wirklich so stark auf die Preise auswirkt. Denn auf dem Markt liefern sich Unternehmen wie Easyjet und Lufthansa weiterhin einen Kampf um die niedrigsten Preise, um Passagiere anzulocken. Kritiker vermuten daher, dass die Unternehmen auf Einnahmen verzichten werden und lieber den Grundpreis der Tickets senken, um die Zahl der Kunden zu steigern.
Fester Grundpreis
Einem solchen Effekt will die Bundesregierung allerdings entgegensteuern, indem sie einen Mindestpreis auf Tickets einführen möchte. Das Finanzministerium plant daher, dass der Grundpreis nicht unterhalb der Steuern und Gebühren liegen darf. Die geplante Steuer bedeutet jedenfalls eine deutliche Finanzspritze für den Bund. Pro Jahr werden dank der neuen Steuer Mehreinnahmen von 740 Millionen Euro erwartet.
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