Fehler in der Steuererklärung

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Steuern Urteil
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Wenn Fehler entstehen, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern kann teuer werden. Wie etwa im Fall der Steuererklärung, denn bei falschen Angaben, ganz gleich ob wissentlich oder nicht, kennt der Fiskus keine Nachsicht. Wer diese Fehler allerdings noch rechtzeitig selbst bemerkt und diese korrigiert, kann empfindlichen Strafen entgehen, da der Fiskus das Eingestehen der Fehler anerkennt.

Geld gespart kann teuer werden

Wo Fehler entstehen, ist der  Mensch als Verursacher in der Regel nicht weit. Schließlich heißt das Sprichwort nicht umsonst: „Irren ist menschlich.“ Dies gilt vor allem auch im Fall der Steuererklärung, die einem vergleichsweise

Mögliche Fehler bei Steuererklärung
Fehler in der Steuererklärung | Foto: (c) falco/ pixabay.com

komplizierten Regelwerk unterliegt. Nicht selten entstehen Fehler, wenn Laien ihre Steuererklärung selbst erstellen. Doch wer auf diese Weise versucht, Kosten zu vermeiden, die durch einen Steuerberater entstehen könnten,  zahlt schlimmstenfalls an anderer Stelle drauf. Denn ein Fehler in der Erklärung kann empfindliche Nachforderungen vom Fiskus nach sich ziehen.

Hohe Nachforderungen drohen

Und kostspielige Fehler sind schnell gemacht, etwa wenn versäumt wurde, eine oder mehrere Einnahmen in der Erklärung anzugeben, ein beliebter Fehler von Laien. Dann kann das Vorhaben, Geld bei der Steuererklärung einzusparen, empfindliche Zahlungen nach sich ziehen, statt einer Erstattung der Steuer. Doch wer diese Fehler noch rechtzeitig entdeckt und selbst handelt, kann dabei einer hohen Nachforderung oder sogar Strafe entgehen.

Fehler sofort an das zuständige Finanzamt melden

Die Grundregel für Fehler in der Steuererklärung ist es, jene sofort beim zuständigen Finanzamt zu melden und eine Richtigstellung vorzunehmen, damit die Steuererklärung korrekt vorgenommen werden kann. Dazu ist jeder Steuerzahler verpflichtet. Dabei ist es dem Antragsteller freigestellt, ob er die Richtigstellung durch eine korrigierte Steuererklärung oder lieber formlos vornimmt. Bei manchen Finanzämtern ist es sogar möglich, die Meldung des Fehlers und seiner Korrektur per Telefon vorzunehmen. Dies hängt allerdings von der Kulanz des Amts und des zuständigen Sachbearbeiters ab.

Keine groben Fehler

Allerdings werden nur Fehler vom Fiskus anerkannt und zu nachträglichen Korrekturen zugelassen, die etwa auf eine nachlässige Buchführung zurückzuführen sind. Grobe Fehler werden nicht vom Finanzamt zugelassen, sowohl bei der Entdeckung als auch bei der Meldung drohen hier Strafen. Daher empfiehlt es sich, die Steuererklärung vor ihrer Abgabe von einem Fachmann auf Fehler prüfen zu lassen, um Fehler und Missgeschicke auszuschließen, die Unannehmlichkeiten nach sich ziehen könnten.

Festgesetzte Fristen

Wichtig bei der Meldung der Fehler ist es, die festgesetzten Fristen einzuhalten. Die Korrekturen müssen innerhalb eines Monats vorgenommen werden, sollte der Bescheid bereits zugestellt worden sein. Der Einspruch muss dabei beim zuständigen Finanzamt begründet sein. Als zugestellt gilt der Bescheid bereits drei Tage nach der Aufgabe bei der Post. Zudem gilt bei diesem Vorgang nicht die Einspruchsfrist, sondern die Festsetzungsfrist zur Berichtigung falscher Angaben in der Steuererklärung. Diese Festsetzungsfrist gilt im Normalfall vier Jahre, kann allerdings auch ausgeweitet werden.

Verlängerung der Fristen

Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung etwa kann die Frist um ein Jahr auf fünf Jahre verlängert werden, bei schwereren Vergehen wie etwa Steuerhinterziehung sogar auf bis zu zehn Jahre. Das Ende der jeweiligen Kalenderfrist wird mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres markiert.

> Der Artikel stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht<<

Foto: (c) falco/ pixabay.com

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