CO2-Steuer: Was auf Autofahrer und Mieter in der BRD zukommt

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Die bundesdeutschen Autofahrer haben sich noch nicht von den Fahrverboten für Dieselfahrzeuge erholt, schon droht ihnen der nächste Steuer-Schlag. Einem Plan der SPD zufolge sollen sie mit einer neuen CO2-Steuer belastet werden. Doch nicht nur sie wären betroffen, sondern auch die deutschen Mieter.

Fossile Energieträger sollen verteuert werden

Mit ihren neuen Plänen hinsichtlich der Energieträger geht die SPD einen großen Schritt auf die Grünen zu. Dies ist vor allem an dem neuen Anreizmodell zu

erkennen, das die Bundesumweltministerin Svenja Schulze erarbeiten soll. Dieses Modell sieht vor, ausgewählte Energieträger günstiger zu machen, andere hingegen deutlich zu verteuern. Dabei ist die Stoßrichtung klar. Teurer werden sollen vor allem die klassischen Produkte, die aus fossilen Energieträgern gewonnen werden. Die Kosten für Benzin, Diesel und Erdgas würden mit dem neuen Modell steigen. Die Ausgaben für Elektromobilität und erneuerbare Energien würden hingegen niedriger werden als bislang.

EU- und verfassungskonforme Ausarbeitung

Der Vorschlag, wie die fossilen Energieträger verteuert und die erneuerbaren Energien günstiger gestaltet werden können, soll von Schulze nun konform mit Europa- und Verfassungsrecht ausgearbeitet werden. Dabei solle der Schwerpunkt keinesfalls auf den möglichen Mehreinnahmen für den Staat liegen, sondern lediglich um eine Reduzierung des hohen Ausstoßes an CO2 in Deutschland. Weitere Details zu einer möglichen Ausgestaltung des neuen steuerlichen Vorhabens oder ein Zeitpunkt der Einführung wurden bislang nicht genannt.

Mieter und Autofahrer sind betroffen

Die neue Regelung würde weite Teile der Bevölkerung der BRD treffen. So müssten etwa Mieter eine finanzielle Mehrbelastung befürchten. Besonders betroffen wären jedoch die deutschen Autofahrer, die auf die Nutzung der fossilen Brennstoffe angewiesen sind, da ihre Fahrzeuge mit Benzin oder Diesel betrieben werden. Dabei stehen sie bereits jetzt im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Fiskus, da es derzeit schon mehrere Steuern auf Benzin und Diesel gibt. Zudem wurden erst im September 2018 die Steuern für Neuzulassungen erhöht.

Nachrüstung der Hardware in Dieseln

Die kommende CO2-Steuer würde deutsche Autofahrer deutlich mehr belasten als bislang schon. Doch auch auf die Autokonzerne würde der politische Druck weiter erhöht werden. Diese stehen derzeit im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, da sie bei ihren Dieselfahrzeugen die geforderte Nachrüstung der Hardware vornehmen sollen, um den CO2-Ausstoß der Automobile zu senken. Die Kosten für die Nachrüstung sollen von den Automobilkonzernen in voller Höhe selbst übernommen werden.

Zusage bislang nur von Daimler und VW

Die neuen Systeme sind nicht unumstritten, bislang haben auch nur Daimler und VW zugesagt, die Kosten für die Nachrüstung in vollem Umfang selbst zu übernehmen.  Allerdings sollen die Umrüstungen erst im Jahr 2020 erfolgen. Dem Umweltministerium ist dieser Zeitpunkt zu spät. Es drängt die Automobilhersteller, bereits Anfang des Jahres 2019 mit den Nachrüstungen zu beginnen. Mit seiner Forderung zeigt das Ministerium allerdings eine gewisse Realitätsferne.

Rechtliche Hürden für die Nachrüstung

Denn rechtlich müssten noch einige Hürden genommen werden, bevor die Nachrüstungen auf bundesdeutschen Straßen betrieben werden dürften. So hätten die Nachrüster etwa zu diesem Zeitpunkt noch keine Anträge für die Betriebserlaubnis eingereicht, welche das Kraftfahrtbundesamt erstellen muss. Zudem sind einige Tests notwendig, die nicht in dem kurzen Zeitraum absolviert werden könnten. Nicht zuletzt fehlt bei den meisten Autokonzernen der Nachweis, dass sie eine illegale Abschalteinrichtung in ihre Dieselfahrzeuge integriert hätten. So könnten sie gar nicht zu einer Kostenübernahme bei der Nachrüstung der Hardware gezwungen werden.

Foto:(c) TheDigitalArtist/ pixabay.com

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