Gesetz zur Familienentlastung: Kindergeld wird dauerhaft erhöht

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Vor kurzer Zeit beschloss das Bundeskabinett das neue Familienentlastungsgesetz. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Familien mit Kindern ab 2021 mit mehr steuerlichen Vorteilen zu behandeln. Ab dem nächsten Jahr soll das Kindergeld um 15 Euro pro Monat und Kind ansteigen. Zudem wird der steuerliche Kinderfreibetrag auf insgesamt 570 Euro angehoben. Zugleich soll ebenfalls das steuerliche Existenzminimum nach oben korrigiert werden.

Kindergeld Familie
Kindergeld wird erhöht | Foto:(c) Free-Photos/pixabay.com

Das Kindergeld erhöht sich ab 2021 dauerhaft

Ab dem 1. Januar 2021 erhalten Familien für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro sowie für das vierte und alle weiteren Kinder jeweils 250 Euro pro Monat. Die Steigerung der Kinderfreibeträge von 7.812 auf 8.388 Euro führt dazu, dass der Bedarf für eine Erziehung und Betreuung des Nachwuchses sowie die Ausbildung der Kinder nicht besteuert werden muss. Dieses nicht zu versteuernde Existenzminimum soll in zwei Schritten angepasst werden. Ab 2021 steigert sich der Grundfreibetrag von 9.408 Euro auf 9.696 Euro sowie ein Jahr später auf 9.984 Euro.

Eine steuerliche Besserstellung von Familien erreichen

Informationen des Bundesfinanzministeriums zufolge sollen die Maßnahmen dazu beitragen, Familien mit einem Anteil von ungefähr zwölf Milliarden pro Jahr finanziell zu bevorteilen. Darauf wies Finanzminister Olaf Scholz von der SPD kürzlich hin. Im Rahmen des durch die Corona-Krise beschlossenen Konjunkturpakets wurde im Juni schon ein einmaliger Bonus in Höhe von 300 Euro als Ergänzung zum Kindergeld beschlossen, welcher im September und Oktober an die Familien ausgezahlt wird.

Gute Nachrichten für Personen mit Behinderung

Zugleich soll der Pauschalbetrag für Personen mit Behinderung nach einem Beschluss des Kabinetts verdoppelt werden. Durch diesen Betrag sollen auch die finanziellen Aufwendungen anerkannt werden, die auf die Behinderung zurückzuführen sind. Abhängig vom jeweiligen Grad der Behinderung beträgt der Pauschbetrag bei einem Behinderungsgrad von 100 Prozent in Zukunft 2.840 Euro anstatt zuvor 1.420 Euro. Außerdem sind Personen, die Angehörige pflegen, zukünftig berechtigt, Belastungen für die häusliche Pflege geltend zu machen.

Aktuelle Angaben zum Pflegepauschbetrag

Dieser Pflegepauschalbetrag erhöht sich auf 1.800 Euro je Jahr und wird deshalb ebenfalls beinahe verdoppelt. Die Pauschalbeträge sind zukünftig für alle Betroffenen mit Pflegegrad 2 (insgesamt 600 Euro je Jahr) sowie Pflegegrad 3 (insgesamt 1.100 Euro je Jahr) gültig. Darauf basierend werden die Beträge unberücksichtigt vom Status der Hilflosigkeit berücksichtigt. Zudem wird der aktuelle Pauschbetrag für einen Pflege von Menschen mit dem Pflegegrad 4 bzw. 5 von aktuell 924 Euro auf insgesamt 1.800 Euro angepasst.

Finanzielle Entlastungen für pflegende Angehörige

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums würden mehr als eine halbe Millionen pflegender Angehörige von den Vorteilen dieser Maßnahme profitieren. Zu diesem Thema äußerte sich ebenfalls Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU. Seiner

Meinung nach verdienen all die Personen die nötige Anerkennung und Unterstützung, die sich dafür entschieden haben, nahestehende Angehörige selbst in den eigenen vier Wänden zu pflegen. Aus diesem Grund werden pflegende Angehörige ab 2021 steuerlich noch wesentlich stärker entlastet. Seitdem der Pflegepauschbetrag im Jahr 1988 im Einkommenssteuergesetz hinterlegt wurde, ist diese Summe seitdem nicht mehr erhöht worden.

Foto:(c) Free-Photos/pixabay.com

>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<

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