Steuererklärung: Welche Ausgaben dürfen Rentner absetzen?

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Überschreiten Rentner mit ihrem monatlichen Bezug eine bestimmte Grenze, sind sie zur Steuerzahlung verpflichtet. Doch im Gegenzug können ältere Menschen ebenfalls bestimmte Ausgaben steuerlich absetzen.

Steuererklärung Rentner
Steuererklärung bei Rentner | Foto: (c) pasja1000/ pixabay.com

Besonderheiten des Rentenfreibetrags

Grundsätzlich ist jeder Rentner zur Steuerzahlung und Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Hierbei ist es notwendig, die Erklärungen für Einkünfte aus einem bestimmten Jahr im Folgejahr einzureichen. Zahlreiche Senioren sind von der Verpflichtung befreit, indem diese vom sogenannten Rentenfreibetrag oder dem steuerlichen Grundfreibetrag profitieren. Die Höhe des Rentenfreibetrags richtet sich nach dem Jahr, in dem die Rentner erstmals Rentenbezüge beziehen. Dieser Betrag reduziert sich bis zum Jahr 2040 auf null. Der Rentenfreibetrag betrug für Neurentner ab 2019 22 Prozent und für Personen mit Rentenbeginn 2020 noch 20 Prozent. Diese Regelung besagt im Gegenzug, dass jeweils ein Anteil von 78 bzw. 80 Prozent steuerpflichtig wäre.

Details zum Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist eine Ergänzung zum Rentenfreibetrag. Diese Summe garantiert allen Steuerzahlern, dass auf gewisse Einkommen keine steuerliche Verpflichtung besteht. Für Rentner greift der steuerliche Grundfreibetrag dann auf die Summe an Renteneinkünften, welche nach Abzug des Rentenfreibetrags übrig sind. Auf diesen Regelungen basierend sind Rentner nur dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, falls sich der steuerliche Rentenanteil über dem jährlich verfügbaren Grundfreibetrag einordnet. In diesem Fall sind Rentner ebenfalls nicht grundsätzlich zur Steuerzahlung verpflichtet. Schließlich können ältere Menschen bestimmte Beträge von der Steuer abziehen. Alljährlich wird der Grundfreibetrag leicht nach oben angepasst. Wer seine Steuererklärung für 2020 abgibt, kann als Alleinstehender rückwirkend einen Grundfreibetrag von 9.408 Euro oder 18.816 Euro für Ehepaare geltend machen. Die Beträge steigen von Jahr zu Jahr an.

Worauf bei Rentenanpassungen achten?

Da sich der Rentenfreibetrag auf einem konstanten Niveau bewegt, ist es dennoch möglich, dass Rentner durch Rentenerhöhungen von nicht steuerpflichtigen zu steuerpflichtigen Personen werden. Damit müssen insbesondere die älteren Menschen rechnen, die bereits seit einigen Jahren Rente beziehen und mehrere Rentenerhöhungen erhalten haben. Als steuerpflichtig gelten ebenfalls Einnahmen aus einer Verpachtung, durch Arbeitslohn oder Mieteinnahmen erhaltene Einkünfte. Möglicherweise kommt in diesem Fall jedoch der sogenannte Altersentlastungsbetrag zur Geltung. Dieser Altersentlastungsbetrag hängt von dem Jahr ab, in dem Rentner 65 Jahre alt werden. Wer diese Grenze beispielsweise 2014 überschritten hat, profitiert von einem maximalen Entlastungsbetrag von 1.216 Euro.

Welche Renten unterliegen nicht der Steuerpflicht?

Empfänger einer Erwerbsminderungsrente, Alters- oder Witwenrente müssen auf diese Beträge generell keine Steuern bezahlen. Die Steuerpflicht entfällt ebenfalls für spezielle Renten, die generell steuerfrei sind. Dieser Kategorie gehören beispielsweise aus der gesetzlichen Unfallversicherung erzielte Renten oder Schwerbeschädigten- und Kriegsrenten an.

Welche Ausgaben dürfen Rentner von der Steuer absetzen?

Als Sonderausgaben gelten neben Spenden Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Der Kategorie “außergewöhnliche Belastungen” gehören Kosten an, die altersbedingt unter anderem durch Beschäftigungen von Haushaltshilfen oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim entstehen. Die Werbungskostenpauschale beläuft sich auf 102 Euro pro Jahr. Unter den Begriff “Haushaltskosten” fallen Handwerkerrechnungen bzw. Aufwendungen für Hausmeister- und Winterdienste.

Warum sollten Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Die Abgabe einer Steuererklärung wird dringend angeraten, um durch das Finanzamt festgelegte hohe Nachzahlungen oder Strafgebühren zu vermeiden. Im Regelfall fordert die Behörde Steuerzahler dazu auf, die Steuererklärung abzugeben.

Foto: (c) pasja1000/ pixabay.com

>>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt Sie nicht<<

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