Mietzahlungen, Kreditraten und Stundungen durch Corona

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Die Corona-Krise bringt für viele Menschen existenzbedrohende Einkommensausfälle mit sich. Damit die Betroffenen Zeit zur Überbrückung der Probleme bekommen, erlaubt der Gesetzgeber die Aussetzung bestimmter Zahlungen.

Für zahlreiche Branchen bedeuten die Corona bedingten Kontaktsperren, dass die Geschäfte komplett schließen müssen und die Einnahmen wegbrechen. Für Gewerbetreibende von Restaurants und Bars ein Horrorszenario. Sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte kann das existenzbedrohend werden, wenn sie zum Beispiel ihre Miete nicht mehr zahlen können.

Um Betroffene zu schützen, hat der Staat die Aussetzung verschiedener Zahlungen gebilligt. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, sowohl für Wohnraum als auch Gewerbemietverträge in Zeiten von Corona. Bei Schwierigkeiten mit Kreditverpflichtungen muss mit der Bank eine geeignete Lösung gefunden werden. Professionelle Unterstützung bei Mietangelegenheiten bekommen Mieter bei ihrer Hausverwaltung.

Schutz vor existenzbedrohenden Zahlungsschwierigkeiten

Aufgrund der Corona-Krise sehen sich viele Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Zahlreiche Angestellte sind in Kurzarbeit, während unzähligen Künstlern und Selbstständigen die Aufträge komplett weggebrochen sind. Einige haben Schwierigkeiten, laufende Kosten wie die Miete oder Kreditraten zu bezahlen, andere können ihren geschäftlichen Verpflichtungen nur noch sehr schwer nachkommen.

Das gilt zum Beispiel dann, wenn weiter Gehälter oder Pachten gezahlt werden müssen. Häufig fehlt es an den nötigen Rücklagen, um eine Ausnahmesituation wie die Pandemie zu überstehen. Hierdurch können die Kontaktbeschränkungen schnell existenzbedrohend werden.

Der Staat erlaubt die Aussetzung bestimmter Zahlungen

Der Gesetzgeber möchte sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor Zahlungsausfällen schützen. Deswegen hat er durch ein Gesetz vom 01.04.2020 bestimmt, dass von der Corona-Krise Betroffene bestimmte Zahlungen aussetzen dürfen. Hierzu gehört unter anderem die Miete.

Wer seine Miete Corona bedingt nicht mehr zahlen kann, hat das Recht, diese bis zum 30.06.2020 stunden zu lassen. Die sonst übliche Regelung, dass Vermieter ihren Mietparteien bei Mietrückständen von zwei Monaten kündigen dürfen, gilt in dieser Zeit nicht. Nach Ablauf dieser Frist haben die Mieter zwei Jahre Zeit, die ausstehenden Mietzahlungen nachzuzahlen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, haben die Vermieter das Recht, ihnen zu kündigen.

Hinweis: Diese Regelungen gelten sowohl für Privatmieter als auch für gewerbliche Mieter. Letzteren soll die Möglichkeit gegeben werden, nach der Krise weiterzuarbeiten und Geld zur Rückzahlung der gestundeten Mieten zu verdienen.

Des Weiteren haben Mieter, wenn sie die hierfür notwendigen Voraussetzungen (s.u.) erfüllen, das Recht, die Abschläge für Gas, Strom und Wasser sowie die Kosten für Internet und Telefon auszusetzen. Ebenso können bestimmte Versicherungsbeiträge bis zum 30.06.2020 gestundet werden. Die Verbraucher müssen in dieser Zeit nicht befürchten, ohne Strom, Internet oder Versicherungsschutz dazustehen. Außerdem fallen in dieser Zeit keine Mahn- und Inkassogebühren an. Bisher gelten diese Regelungen bis Ende Juni. Der Gesetzgeber hat aber bereits angekündigt, diese Bestimmungen, falls nötig, zu verlängern.

Weitere Corona-Informationen zu Miete und Verbraucherschutz finden Sie hier.

Diese Voraussetzungen müssen für eine Aussetzung von Zahlungen gegeben sein

Zahlungen dürfen nur diejenigen aussetzen, die die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört, dass das Einkommen Corona bedingt stark zurückgegangen oder komplett weggebrochen ist. Wer schon vor der Krise Zahlungsschwierigkeiten und kaum Einnahmen hatte, wird Schwierigkeiten haben, die aktuellen Probleme auf die Corona-Krise zurückzuführen. Außerdem dürfen nur Kosten für existenzielle Leistungen ausgesetzt werden. Strom, Internet und Miete zählen hierzu, Streaming-Zugänge hingegen nicht.

Hinzu kommt, dass die Betroffenen nicht einfach aufhören dürfen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Vielmehr müssen sie Kontakt mit ihren Vermietern, Versorgern und Versicherern aufnehmen und sich bei den Zahlungsschwierigkeiten ausdrücklich auf die Pandemie und die staatlich verordneten Beschränkungen berufen.

Bei Schwierigkeiten mit Krediten schnellstmöglich das Gespräch mit der Bank suchen

Für Kreditzahlungen gelten ähnliche Regelungen wie für andere laufende Kosten. So haben Betroffene das Recht, die Zahlungen für die Monate April, Mai und Juni auszusetzen. Immobilienkredite sind in dieser Regelung ausdrücklich eingeschlossen. Allerdings dürfen auch hier die Gelder nicht einfach einbehalten werden. Stattdessen sollte frühzeitig das Gespräch mit der Bank gesucht und die Situation erläutert werden. Es empfiehlt sich, individuelle Rückzahlungsformen zu vereinbaren. Können Bank und Kreditgeber keinen Kompromiss finden, läuft der Kreditvertrag automatisch drei Monate länger als vereinbart.

Professionelle Hilfe von der eigenen Hausverwaltung bekommen

Die geltenden Regelungen sind nicht immer einfach zu durchschauen. Außerdem gibt es eine Vielzahl von bürokratischen Aufgaben, die erledigt werden müssen, bevor Betroffene von den geltenden Regelungen profitieren können. Wer unsicher ist, kann sich mit den persönlichen Fragen und Anliegen an die Hausverwaltung wenden. Diese kennt sich mit den aktuellen Bestimmungen sehr gut aus und gibt gerne eine professionelle Beratung rund um das Aussetzen von Mietzahlungen. Eine Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung ist ohnehin nötig, um Stundungen in Anspruch nehmen zu können. Da bietet es sich an, direkt alle Unklarheiten zu beseitigen und die bestehenden Fragen zu klären.

Da einige Betroffene sehr schnell Zahlungsschwierigkeiten bekommen, bietet es sich an, die Hausverwaltung telefonisch zu kontaktieren. Hier können Fragen unmittelbar gestellt und beantwortet werden. Außerdem kann die Hausverwaltung so alle Informationen abfragen, die sie für den Umgang mit den Stundungen benötigt. Häufig bieten Hausverwaltungen aber auch E-Mail-Adressen oder Kontaktformulare für die Kontaktaufnahme an. Hierbei besteht für Vermieter der Vorteil, dass sie die Antworten und Vereinbarungen schriftlich bekommen.

Ps: Wie man die richtige Hausverwaltung für seine Immobilie findet, verraten wir Ihnen gerne hier!

 

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