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Mehrwertsteuer-Senkung: Das sehen die Experten von eBakery, ENOVA und JERA auf Onlinehändler zukommen

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Steuersenkungen
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Am 03. Juni hat die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturprogramm beschlossen. Familien sollen einen Kinderbonus erhalten, Kommunen und der öffentliche Nahverkehr gestärkt und Verbraucher bei den Stromkosten entlastet werden. Außerdem wurde ein 50 Milliarden schweres Zukunftspaket auf den Weg gebracht. Herzstück des Konjunkturpakets ist jedoch die Senkung der Mehrwertsteuer.

Vom 1. Juli an, bis zum 31. Dezember 2020 soll der reguläre Steuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent herabgesetzt werden. Der ermäßigte Steuersatz wiederum soll von 7 Prozent auf 5 Prozent sinken. Ab 2021 gelten dann wieder die bisherigen Umsatzsteuersätze. Was sich zunächst einmal nach einer positiven Steuersenkung für alle Beteiligten anhört, stößt jedoch, gerade in der E-Commere Branche aus ganz unterschiedlichen Gründen auf Kritik. Im Folgenden möchten wir einmal drei Branchenexperten zu Wort kommen lassen, um zu beleuchten, wie sich der „Steuervorteil“ aus jeweils ihrer Sicht in der Praxis darstellt.

Mohamed Ali Oukassi – eBakery (E-Commerce Dienstleister)

In seiner Funktion als Inhaber der E-Commerce Agentur eBakery betreut Mohamed Ali Oukassi viele Onlineshop-Betreiber in den unterschiedlichsten Anliegen. Zu den Kernkompetenzen von eBakery gehört beispielsweise auch das Konfigurieren und Optimieren von Warenwirtschaftssystemen. Hier bringt Oukassi wertvolle Einblicke mit und kann seine Sichtweise auf Grundlage der täglich erlebten Praxis schildern. Seine Meinung zur aktuellen Steuersenkung der Bundesregierung:

Mohamed Ali Oukassi
Mohamed Ali Oukassi

Das zeitweise Absenken der Mehrwertsteuer wird dem Endverbraucher wenig bis gar nichts bringen, da ein Onlinehändler jetzt wohl kaum einen Einheitspreis von z.B. 39,95€ auf 38,75€ senken wird, sondern diesen eher belässt und dem entsprechend 3% mehr Erlös verbucht. Im Endeffekt hat aber selbst der Händler wenig von diesem (geringen) Mehrverdienst, da auf diesen jetzt zusätzliche Bürokratie zukommt, die wiederum Geld verschlingt. Eine Loose-Loose-Situation für alle Beteiligten, die obendrein auch noch den Staat viel Geld kostet. Da hätte man sich wirklich etwas Besseres ausdenken können!

Mit eBakery bereitet sich Mohamed Ali Oukassi derzeit auf viele spontane Anfragen die Sache betreffend vor. Er geht davon aus, dass es vor allem mit älteren Shopsystemen zu technischen Problemen kommen wird. Händler die ggf. bestimmte Updates (aus unterschiedlichen Gründen) seit Längerem scheuen, müssen dies möglicherweise nun unter Zeitdruck nachholen, da sie bereits ab dem 01.07.2020 ein System benötigen, welches entsprechende Verrechnungsschlüssel für die neuen / übergangsweise geltenden Steuersätze anbietet.

Thomas Matisheck – ENOVA (Steuerberater)

Als Steuerberater mit rund 20 Jahren Berufserfahrung kennt sich Thomas Matishek mit den täglichen Buchhaltungsabläufen bestens aus. Da er viele Mandanten im E-Commerce Bereich betreut, kann er aus erster Hand berichten, was das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung in der Praxis bedeutet:

Thomas Matisheck
Thomas Matisheck

Wahrscheinlich wird es aufgrund der einzupflegenden Änderungen in den nächsten Tagen einen regelrechten Run auf Systemhäuser geben. Darüber hinaus gilt es daran zu denken, dass auch diverse Verträge, wie etwa Miet- und Pachtverträge die Mehrwertsteuer beinhalten, geändert werden müssen – und zwar gleich zwei Mal: Einmal per 01.07.2020 und einmal per 01.01.2021. Ein erheblicher Mehraufwand für einen relativ kurzen Zeitraum, sofern durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) keine Vereinfachungsregeln veröffentlicht werden.

Weiterhin glaubt auch Matisheck nicht, dass die Vergünstigung im großen Stil an den Verbraucher weitergegeben wird. So argumentiert er etwa, dass sich beispielsweise die Supermärkte sämtliche Änderungen der Verkaufspreise (inkl. Um-etikettieren) wohl vermutlich lieber sparen werden. Außerdem gibt es verschiedene Stolperfallen, welche auf Unternehmer zukommen werden. Was es weiter zu beachten gilt und wie man mit möglichen Fehlern umgeht, erläutert Thomas Matisheck auch hier.

Johannes Seidel – JERA GmbH (Anbieter von FIBU-Schnittstellen)

Die JERA GmbH aus Freiburg ist bekannt als Entwickler von DATEV-Schnittstellen für Onlineshopbetreiber. Johannes Seidel ist hier Geschäftsführer und hat daher einen guten Überblick was die technischen Herausforderungen einer entsprechenden Steueranpassung betrifft. Hierzu seine Einschätzung:

Johannes Seidel
Johannes Seidel

Allgemein gehe ich schon davon aus, dass die Bereitstellung von Geld, im Markt einen Impuls für die Konjunktur setzen kann. Dabei ist es auch nicht ganz so wichtig, ob die eingesparte Umsatzsteuer komplett den Verbrauchern oder allen Beteiligten zufließt. Nicht alle Händler werden die Absenkung an die Kunden weitergeben können, denn auch die Umstellung wird Geld kosten. Wir von JERA werden in unseren Produkten ein kostenfreies Update im Rahmen des Update Service heraus geben, welches die Änderungen bequem umsetzen lässt. Wir sehen aber auch schon jetzt, dass auf uns ein erheblicher Mehraufwand durch Fragen unserer Kunden im Support zu kommt.

Vielfältige Fragen und potenzielle Probleme sieht Johannes Seidel zudem auch bei den vielen Sonderfällen wie Anzahlungen, Gutschriften, Gutscheine, usw. auf Onlineshopbetreiber zukommen. Hier wird eine Menge an zusätzlichem Kommunikationsbedarf mit Endkunden sowie Steuerberatern entstehen.

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