Die Steuererklärung als Student lohnt sich

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Ob aus Desinteresse, einem falschen Gefühl der Überforderung oder aufgrund schlichter Unwissenheit – kaum ein Student erstellt während seines Studiums eine Steuererklärung. Dabei können Studenten eine Menge Geld sparen, da der Fiskus zahlreiche Ausgaben von Studierenden anerkennt. Viele Studenten wissen nicht, dass sie nicht einmal neben dem Studium arbeiten müssen, um einen Teil ihrer Ausgaben vom Fiskus zurückzubekommen.

Steuern gelten als leidiges Thema

Lernen, Prüfungen, Seminararbeiten, Auslandssemester, Abschlussarbeiten und ein klein wenig feiern; Studenten haben viel um die Ohren, sodass für die Steuer selten ein Gedanke übrig bleibt. Höchstens wenn die Semesterferien genutzt werden, um nebenbei zu jobben, rückt die Steuer ins Bewusstsein der Studenten, wenn sie mehr als 450 € im Monat verdienen. Denn ab dieser Grenze muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Lohn abziehen, da der Fiskus seine Hand aufhält. Dies bedeutet einen empfindlichen Abzug, der auf dem Lohnzettel deutlich zu sehen ist.

Steuern absetzen im Nebenjob

Einige Studenten beginnen dann, sich Gedanken um den Fiskus zu machen und wie sie Geld bei den Steuern einsparen können. Die hellen Köpfchen stoßen schnell auf eine naheliegende Lösung, die ihnen mehr Geld für ihre Semesterferien beschert. Denn ebenso wie jeder andere Arbeitnehmer können Studenten in ihrer Steuererklärung Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, wenn diese Ausgaben in Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen.

Ausgaben als Verlustvortrag mitnehmen

Dabei können sie nicht nur im laufenden Jahr sparen, sondern auch in den kommenden Jahren. Denn nur wenn sie im selben Jahr Einkünfte hatten, werden die Ausgaben damit verrechnet. Ist dies nicht der Fall, dann werden die Ausgaben als sogenannter Verlustvortrag ins kommende Jahr mitgenommen. Dies setzt sich automatisch fort, bis die Studierenden Einkünfte erzielen können. Wer auf diese Weise während seines Studiums eine ausreichend hohe Summe an Ausgaben ansammelt, spart unter Umständen im ersten Jahr seiner beruflichen Tätigkeit Geld. Er muss kaum oder sogar überhaupt keine Steuern zahlen, da die zuvor getätigten Ausgaben mit den Einnahmen verrechnet werden.

Absetzbare Ausgaben im Studium

Dies gilt für eine nicht unerhebliche Zahl an Ausgaben, die während eines Studiums zwangsläufig notwendig werden. So erkennt der Fiskus etwa bereits die Ausgaben an, die beim Umzug zu dem Studienort der Wahl anfallen, sowie die Gebühren der Einschreibung und Rückmeldung. Auch regelmäßig oder jährlich anfallende Kosten etwa für die Monats- und Semestertickets, Ausgaben für Lehrbücher und andere Materialien und Unterlagen sowie für Ausgaben für Büromaterial oder den Laptop. Wer als Student ein Automobil sein Eigen nennt und es für die Fahrt zur Ausbildungsstätte nutzt, kann die Entfernungspauschale geltend machen. Sie beträgt 30 Cent pro Kilometer.

Nur in der Erstausbildung können Sonderausgaben abgesetzt werden

Bei den Studierenden ist der Fiskus zudem kulant. Wer erst spät seine Ausgaben während des Studiums steuerlich geltend macht, kann trotzdem von den Steuergesetzen profitieren. Der Fiskus erkennt die Angaben bei Erstellung der Steuererklärung bis zu sieben Jahre rückwirkend an. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, ob es sich beim Studium um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt, denn derzeit gilt, dass nur in der Erstausbildung die Ausgaben als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Dabei wird nicht nur eine klassische berufliche Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium als Erstausbildung gewertet. Auch wer seinen Master direkt an den Bachelor anschließt, befindet sich damit in der zweiten Ausbildung, unabhängig von der Studienrichtung.

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