Der CO2-Preis klettert 2026 erstmals in den Bereich bis 65 Euro pro Tonne – für Unternehmen bedeutet das spürbare Mehrkosten bei Heizung, Kraftstoffen und Prozesswärme. Welche steuerlichen Entlastungen jetzt wichtig werden und wie Sie die zusätzlichen Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug optimal geltend machen.
Homeoffice und Steuern: So profitieren Unternehmen von der Heimarbeit
CO2-Preis 2026: Der Sprung in die Marktpreisphase
Fakt ist: Viele Unternehmende haben die schrittweise Erhöhung der CO2-Abgabe in den letzten Jahren als kalkulierbaren Kostenfaktor eingeplant. 2026 ändert sich das grundlegend. Erstmals verlassen wir die Phase der festen Preise und wechseln zu einer marktbasierten Preisfindung über Auktionen.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sieht ab Januar 2026 einen Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO2 vor. Konkret bedeutet das: Der tatsächliche Preis wird über Versteigerungen von Emissionszertifikaten ermittelt – je nach Nachfrage können die Kosten deutlich schwanken.
Für energieintensive Betriebe ist das eine echte Herausforderung. Ein Metallverarbeitungsunternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch von 500.000 kWh zahlt bei einem CO2-Preis von 65 Euro rund 6.500 Euro zusätzlich – gegenüber 5.500 Euro bei 55 Euro. Diese 1.000 Euro Differenz mag überschaubar klingen, summiert sich aber schnell bei mehreren Standorten oder höherem Energieverbrauch.
CO2-Kosten steuerlich optimiert absetzen
Die steigende CO2-Abgabe belastet Ihr Unternehmen zusätzlich. Erfahrene Steuerberatende zeigen Ihnen, wie Sie diese Kosten steuerlich optimal geltend machen und mögliche Entlastungen nutzen können.
Jetzt kostenlose Anfrage stellen →
✓ Kostenlose Anfrage · ✓ Unverbindlich · ✓ Qualifizierte Steuerberatung
Die CO2-Preisentwicklung von 2021 bis 2027 im Überblick
Der stetige Anstieg der CO2-Abgabe zeigt deutlich die politische Strategie: fossile Brennstoffe sollen schrittweise unattraktiver werden. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Kosten entwickelt haben und entwickeln werden:
| Jahr | CO2-Preis pro Tonne | Preismechanismus | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| 2021 | 25 Euro | Festpreis | Einführungsjahr |
| 2022 | 30 Euro | Festpreis | Erste Erhöhung |
| 2023 | 30 Euro | Festpreis | Preisstabilität |
| 2024 | 45 Euro | Festpreis | Deutlicher Anstieg |
| 2025 | 55 Euro | Festpreis | Letzter fester Preis |
| 2026 | 55-65 Euro | Auktionsverfahren | Marktpreisphase beginnt |
| 2027 | 55-65 Euro | Auktionsverfahren | Preiskorridor bleibt |
Nach Angaben der Bundesregierung soll sich 2026 erstmals über Versteigerungen von Emissionszertifikaten der Marktpreis bilden. Experten rechnen mit Preisen am oberen Ende der Spanne – besonders in den Wintermonaten, wenn die Nachfrage nach Heizenergie steigt.
Konkrete Auswirkungen auf verschiedene Unternehmensbereiche
Fuhrpark und Fahrzeugkosten
Gerade für Unternehmen mit größerem Fuhrpark schlägt die CO2-Abgabe deutlich zu Buche. Bei einem CO2-Preis von 65 Euro verteuert sich Diesel um etwa 20,7 Cent pro Liter, Benzin um rund 19,4 Cent. Ein Handwerksbetrieb mit zehn Fahrzeugen und einem Jahresverbrauch von 50.000 Litern Diesel zahlt damit 10.350 Euro mehr – ein erheblicher Kostenfaktor.
Viele Betriebe denken daher über eine schnellere Elektrifizierung ihrer Flotte nach. Der Punkt ist: Die steuerlichen Vorteile für Elektrofahrzeuge werden durch die CO2-Abgabe für konventionelle Antriebe verstärkt. Nach unserer Recherche bei steuerberaterscout.de lohnt sich häufig eine genaue Kalkulation der Gesamtkosten über mehrere Jahre.
Heizung und Prozesswärme
Besonders energieintensive Branchen spüren den Preisanstieg deutlich. Ein Beispiel aus der Beratungspraxis: Eine Bäckerei mit einem Gasverbrauch von 200.000 kWh jährlich zahlt bei 65 Euro CO2-Preis zusätzlich etwa 2.600 Euro pro Jahr. Das entspricht bei einer durchschnittlichen Marge einer erheblichen Belastung.
Stellen Sie sich vor, Sie betreiben eine Metallverarbeitung: Bei einem Gasverbrauch von 1 Million kWh steigen die Kosten um bis zu 13.000 Euro jährlich. Solche Beträge können durchaus existenzbedrohend werden, wenn sie nicht in der Kalkulation berücksichtigt oder steuerlich optimiert werden.

Steuerliche Behandlung der CO2-Abgabe
Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG
Die gute Nachricht: CO2-Abgaben sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben absetzbar. Nach § 4 Abs. 4 EStG können alle betrieblich veranlassten Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Die CO2-Abgabe gehört definitiv dazu, da sie direkt aus der unternehmerischen Tätigkeit resultiert.
Das Finanzamt erkennt diese Kosten problemlos an, solange sie ordnungsgemäß dokumentiert sind. Meiner Erfahrung nach ist es sinnvoll, die CO2-Abgabe in der Buchführung separat auszuweisen – das erleichtert spätere Berechnungen und macht die Kostenentwicklung transparent.
Umsatzsteuerliche Behandlung
Komplizierter wird es bei der Umsatzsteuer: Die CO2-Abgabe ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig, da sie als staatliche Abgabe und nicht als Entgelt für eine Leistung gilt. Allerdings wird sie meist über die Brennstofflieferanten abgerechnet und erscheint auf deren Rechnungen.
Der Knackpunkt: Sie können die CO2-Abgabe nicht separat als Vorsteuer geltend machen. Sie ist bereits in den Nettokosten des Brennstoffs enthalten und wird über die normale Vorsteuerabzugsberechtigung berücksichtigt.
Dokumentationspflichten
Seit 2021 müssen Unternehmen nach § 7 BEHG ihre Brennstoffemissionen genau dokumentieren. Das bedeutet konkret: Alle Rechnungen für Kraftstoffe, Gas und Heizöl müssen die CO2-Komponente ausweisen. Diese Transparenz hilft bei der steuerlichen Erfassung, schafft aber auch zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Energiekosten steuerlich optimieren
Steigende CO2-Kosten belasten Ihr Budget zusätzlich. Qualifizierte Steuerberatung hilft Ihnen, alle Möglichkeiten zur Kostenoptimierung auszuschöpfen und Ihren Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Jetzt kostenlose Anfrage stellen →
✓ Kostenlose Anfrage · ✓ Unverbindlich · ✓ Qualifizierte Steuerberatung
Entlastungsmaßnahmen für besonders betroffene Unternehmen
Härtefallregelungen nach § 11 BEHG
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht spezielle Entlastungen vor. Nach § 11 BEHG können Unternehmen, die gleichzeitig vom EU-Emissionshandel und der nationalen CO2-Abgabe betroffen sind, eine Entlastung beantragen. Das verhindert eine Doppelbelastung.
Auch für Unternehmen, die unverhältnismäßig stark belastet werden, gibt es Ausgleichsmöglichkeiten. Konkret betrifft das vor allem energieintensive Industriebetriebe, die international im Wettbewerb stehen und bei denen die CO2-Kosten einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen.
Investitionsförderung und Abschreibungsmöglichkeiten
Wer jetzt in klimafreundliche Technologien investiert, profitiert von verschiedenen steuerlichen Vorteilen. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG kann bei bestimmten Anlagen angewandt werden. Zusätzlich gibt es Investitionszulagen und Sonderabschreibungen für energieeffiziente Maßnahmen.
Ein Praxisbeispiel: Ein Maschinenbaubetrieb tauscht seine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Die Anschaffungskosten von 80.000 Euro können über Sonderabschreibungen teilweise im ersten Jahr geltend gemacht werden. Gleichzeitig entfallen künftig die CO2-Kosten für Gas, was bei einem bisherigen Verbrauch von 300.000 kWh jährlich bis zu 3.900 Euro Einsparung bedeutet.
Strategien zur Kostenbegrenzung
Energieeffizienz als Steuersparstrategie
Ehrlich gesagt, die beste Strategie gegen steigende CO2-Kosten ist der reduzierte Verbrauch fossiler Brennstoffe. Energieeffizienz-Investitionen zahlen sich doppelt aus: Sie senken laufende Kosten und bieten steuerliche Vorteile.
Das Magazin von steuerberaterscout.de hat verschiedene Maßnahmen unter die Lupe genommen. Besonders effektiv sind oft:
• LED-Beleuchtung: Bis zu 80 Prozent weniger Stromverbrauch
• Heizungsoptimierung: 10-20 Prozent Gaseinsparung durch bessere Regelung
• Gebäudedämmung: Langfristig deutliche Heizkostensenkung
Zeitliche Optimierung von Investitionen
Der Zeitpunkt macht den Unterschied: Wer energiesparende Investitionen noch 2025 tätigt, profitiert vom niedrigeren CO2-Preis bei der Amortisationsrechnung. Gleichzeitig können die steuerlichen Abschreibungen voll genutzt werden, bevor eventuell Änderungen bei den Förderungen kommen.
Vertragsgestaltung mit Lieferanten
Kennen Sie das? Die CO2-Kosten werden oft pauschal weitergegeben, ohne Rücksicht auf tatsächliche Preisschwankungen. Bei größeren Abnahmemengen lohnt es sich, Verträge mit differenzierten CO2-Klauseln zu verhandeln. Manche Energieversorger bieten bereits Tarife mit CO2-Preisbremsen oder -deckeln an.
Ausblick: Was kommt nach 2026?
Integration in den EU-Emissionshandel
Langfristig soll das deutsche System in den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) überführt werden. Das ist für 2027 geplant, könnte aber auch später kommen. Für Unternehmen bedeutet das möglicherweise eine weitere Bürokratisierung, aber auch mehr Planungssicherheit durch europaweite Standards.
Weitere Kostensteigerungen erwartet
Experten gehen davon aus, dass die CO2-Preise mittelfristig deutlich über 65 Euro steigen werden. Das Kopernikus-Projekt Ariadne schätzt Preise von 100-150 Euro pro Tonne für die 2030er Jahre. Das macht Investitionen in CO2-arme Technologien noch attraktiver.
Mal ehrlich: Wer jetzt nicht handelt, riskiert in wenigen Jahren deutlich höhere Belastungen. Eine frühzeitige Umstellung spart nicht nur Geld, sondern sichert auch die Wettbewerbsfähigkeit.
Praktische Schritte für Ihr Unternehmen
Sofortige Maßnahmen
Was können Sie konkret tun? Zunächst sollten Sie Ihren CO2-Fußabdruck genau analysieren. Viele Unternehmende sind überrascht, wo überall CO2-Kosten anfallen – vom Fuhrpark über die Heizung bis zur Prozesswärme.
Eine einfache Rechnung: Ermitteln Sie Ihren jährlichen Verbrauch an Gas (in kWh), Heizöl (in Litern) und Kraftstoffen (in Litern). Multiplizieren Sie diese Werte mit den CO2-Faktoren und dem erwarteten Preis von 60-65 Euro pro Tonne. So bekommen Sie eine Vorstellung der kommenden Mehrkosten.
Mittelfristige Planung
Entwickeln Sie eine Roadmap zur CO2-Reduzierung. Priorisieren Sie Maßnahmen nach Kosten-Nutzen-Verhältnis und verfügbaren Fördermitteln. Oft lassen sich 30-50 Prozent der CO2-Emissionen mit überschaubarem Aufwand einsparen.
Steuerliche Optimierung
Arbeiten Sie eng mit Ihren Steuerberatenden zusammen. Die CO2-Thematik entwickelt sich schnell, und neue Urteile oder Verwaltungsanweisungen können Ihre Steuerlast beeinflussen. Auf steuerberaterscout.de finden Sie qualifizierte Fachleute, die sich mit den neuesten Entwicklungen auskennen.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Der CO2-Preis 2026 ist mehr als eine weitere Kostensteigerung – er markiert den Beginn einer neuen Phase der Klimapolitik. Unternehmen, die jetzt strategisch handeln, können die steuerlichen Möglichkeiten nutzen und gleichzeitig ihre Energiekosten langfristig senken.
Die wichtigsten Punkte nochmals kompakt:
• CO2-Kosten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar
• Investitionen in CO2-arme Technologien bieten zusätzliche steuerliche Vorteile
• Härteftallregelungen schützen besonders betroffene Unternehmen
• Eine frühzeitige Umstellung spart langfristig erhebliche Kosten
Der Übergang zur Marktpreisphase bringt Unsicherheiten, aber auch Chancen. Wer die steuerlichen Instrumente geschickt nutzt und gleichzeitig in Energieeffizienz investiert, kann die CO2-Abgabe von einem Kostenfaktor zu einem Wettbewerbsvorteil machen.
Die Zeit für Vorbereitung ist jetzt – bevor die Preise weiter steigen und die Handlungsoptionen schwinden.
Branchenspezifische Betrachtung der CO2-Kosten
Je nach Wirtschaftszweig wirken sich die steigenden CO2-Preise unterschiedlich aus. Eine differenzierte Betrachtung hilft bei der Entwicklung maßgeschneiderter Strategien.
Produzierendes Gewerbe: Besonders hohe Belastung
Industriebetriebe mit energieintensiven Produktionsprozessen trifft der CO2-Preis am härtesten. Stahlverarbeitung, Chemieunternehmen oder Glasproduktion verbrauchen oft mehrere Millionen kWh Gas pro Jahr.
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis: Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen mit 2,5 Millionen kWh Gasverbrauch jährlich zahlt bei 65 Euro CO2-Preis zusätzlich 32.500 Euro pro Jahr. Das entspricht bei einer typischen Umsatzrendite von 5% einem zusätzlichen Umsatz von 650.000 Euro, der erwirtschaftet werden müsste.
Für solche Betriebe sind Energieeffizienz-Investitionen existenziell. Die Amortisationszeiten für Wärmerückgewinnung, Prozessoptimierung oder Brennstoffwechsel verkürzen sich deutlich.
Handwerk und kleinere Gewerbebetriebe
Handwerksbetriebe sind oft weniger energieintensiv, spüren aber trotzdem erhebliche Auswirkungen – besonders beim Fuhrpark. Ein Dachdeckerbetrieb mit fünf Fahrzeugen und 30.000 km Jahresfahrleistung pro Fahrzeug zahlt etwa 3.900 Euro mehr für Kraftstoff.
Die Lösung liegt oft in der schrittweisen Elektrifizierung des Fuhrparks. Bei Handwerksbetrieben rechnen sich Elektrofahrzeuge durch die CO2-Kostenersparnis meist schon nach 3-4 Jahren.
Dienstleistungssektor: Hauptsächlich Heizkosten betroffen
Bürogebäude, Praxen oder Beratungsunternehmen haben meist moderate CO2-Kosten, die hauptsächlich durch Heizung und eventuell Dienstfahrzeuge entstehen. Hier bieten sich oft einfache Maßnahmen mit hoher Wirkung an:
- Programmierbare Thermostate für 10-15% Heizkostenersparnis
- LED-Umrüstung mit bis zu 80% weniger Stromverbrauch
- Home-Office-Regelungen zur Reduzierung der Bürofläche
- Carsharing statt Firmenwagen für gelegentliche Fahrten
Förderung und Finanzierungsmöglichkeiten
Die steigenden CO2-Kosten werden durch verschiedene Förderprogramme flankiert, die Investitionen in klimafreundliche Technologien attraktiver machen.
KfW-Programme für energetische Sanierung
Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Maßnahmen. Besonders interessant für Unternehmen ist das Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ mit Tilgungszuschüssen bis zu 27,5% der Kreditsumme.
Ein Rechenbeispiel: Eine neue Heizungsanlage für 50.000 Euro kann mit einem KfW-Kredit zu 1,5% Zinsen finanziert werden. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von 12.500 Euro. Die Ersparnis bei den CO2-Kosten amortisiert die Restinvestition von 37.500 Euro oft schon in 5-7 Jahren.
BAFA-Förderung für erneuerbare Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien mit Zuschüssen bis zu 35% der förderfähigen Kosten. Besonders Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomassekessel werden großzügig unterstützt.
Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Steuerliche Sonderabschreibungen nutzen
Neben den direkten Förderungen können Sie steuerliche Sonderabschreibungen für klimafreundliche Investitionen nutzen. Die §7b-Abschreibung für Wohnimmobilien wurde erweitert und umfasst jetzt auch gewerblich genutzte Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen.
Digitalisierung als Hebel für CO2-Reduktion
Moderne IT-Systeme können erheblich zur CO2-Reduktion beitragen, ohne dass gleich die gesamte Produktion umgestellt werden muss.
Smart Building Technologien
Intelligente Gebäudesteuerung kann 15-25% der Heizkosten sparen. Sensoren erfassen Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Anwesenheit und steuern Heizung, Lüftung und Beleuchtung optimal.
Die Investition in Smart Building Technologie liegt typischerweise zwischen 5.000 und 15.000 Euro für mittelständische Betriebe. Bei steigenden CO2-Preisen amortisiert sich das System immer schneller.
Digitale Mobilitätskonzepte
Moderne Software kann Fahrzeugrouten optimieren, Leerfahrten reduzieren und den Kraftstoffverbrauch minimieren. Telematik-Systeme in Firmenfahrzeugen zeigen oft Einsparpotentiale von 10-20% auf.
Home-Office und Videokonferenzen reduzieren Geschäftsreisen erheblich. Viele Unternehmen haben während der Pandemie festgestellt, dass 70-80% der Geschäftstermine digital abgewickelt werden können.
Rechtliche Entwicklungen und Compliance
Berichtspflichten für Unternehmen
Ab 2027 müssen größere Unternehmen detaillierte CO2-Berichte erstellen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU erweitert die Berichtspflichten erheblich.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor: Implementieren Sie Systeme zur CO2-Erfassung und -Bewertung. Das erleichtert nicht nur die spätere Berichterstattung, sondern hilft auch bei der Identifikation von Einsparpotenzialen.
Lieferkettenverantwortung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umfasst auch Umweltaspekte. Unternehmen müssen zunehmend auch die CO2-Bilanz ihrer Zulieferer berücksichtigen.
Das schafft neue Geschäftsrisiken, aber auch Chancen. Wer frühzeitig auf CO2-arme Produktion umstellt, kann sich als bevorzugter Zulieferer positionieren.
Psychologische und organisatorische Aspekte
Mitarbeiter für Klimaschutz sensibilisieren
Die besten technischen Lösungen nützen wenig, wenn die Mitarbeiter nicht mitziehen. Schulungen und Incentives für energiesparendes Verhalten können überraschend hohe Einsparungen bringen.
Erfolgreiche Ansätze sind:
- Energiespar-Wettbewerbe zwischen Abteilungen
- Prämiensysteme für Verbesserungsvorschläge
- Transparente Darstellung der CO2-Kosten und Einsparungen
- Schulungen zu effizientem Heizen und Lüften
Change Management für die Energiewende
Die Umstellung auf CO2-ärmere Prozesse ist ein klassisches Change-Projekt. Widerstände sind normal und müssen professionell gemanagt werden.
Bewährt hat sich ein stufenweises Vorgehen: Beginnen Sie mit einfachen, schnell umsetzbaren Maßnahmen und steigern Sie die Komplexität schrittweise. Frühe Erfolge motivieren und schaffen Akzeptanz für größere Veränderungen.
Ausblick: Die Zukunft der CO2-Bepreisung
Die CO2-Bepreisung ist erst der Anfang. Weitere regulatorische Verschärfungen sind bereits absehbar und sollten in Ihre langfristige Planung einfließen.
CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU
Ab 2026 führt die EU schrittweise einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ein. Importe aus Ländern ohne angemessene CO2-Bepreisung werden zusätzlich belastet.
Das betrifft zunächst Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und Wasserstoff. Weitere Sektoren sollen folgen. Unternehmen mit internationalen Lieferketten müssen ihre Beschaffungsstrategie anpassen.
Scope 3-Emissionen werden wichtiger
Zukünftig werden nicht nur die direkten CO2-Emissionen bepreist, sondern auch die indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette. Das betrifft Rohstoffgewinnung, Transport und Entsorgung.
Unternehmen müssen ihre gesamte Wertschöpfungskette klimatechnisch bewerten und optimieren. Das erfordert neue Kompetenzen und oft andere Geschäftspartner.
Konkrete Handlungsempfehlungen für 2026
Basierend auf der Analyse ergeben sich konkrete Schritte, die Sie jetzt angehen sollten:
Kurzfristig (bis Mitte 2026):
- CO2-Fußabdruck Ihres Unternehmens genau ermitteln
- Budget für zusätzliche CO2-Kosten einplanen (55-65 Euro pro Tonne)
- Einfache Effizienzmaßnahmen umsetzen (LED, Thermostate, Fahrerschulungen)
- Förderanträge für größere Investitionen stellen
Mittelfristig (bis Ende 2027):
- Heizungsmodernisierung oder Brennstoffwechsel planen
- Fuhrpark-Elektrifizierung vorantreiben
- Digitale Energiemanagementsysteme implementieren
- Lieferantenbewertung um CO2-Kriterien erweitern
Langfristig (bis 2030):
- Klimaneutralität als strategisches Ziel definieren
- Geschäftsmodell auf CO2-Reduktion ausrichten
- Partnerschaften für nachhaltige Lieferketten aufbauen
- Mitarbeiter zu Klimaschutz-Multiplikatoren entwickeln
Die steigenden CO2-Preise sind eine Herausforderung, aber auch eine Chance zur strategischen Neuausrichtung. Wer jetzt handelt, kann die Kosten minimieren und gleichzeitig Wettbewerbsvorteile aufbauen. Zögern Sie nicht – die Zeit für klimafreundliche Investitionen war nie günstiger als heute.


