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Vertragsauflösung: Zahlung einer Abfindung clever versteuern

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Steuern auf Abfindungen
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Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, erhalten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen häufig eine Abfindung. Allerdings ist eine Abfindung eine Form des Arbeitslohns, der komplett steuerpflichtig ist. Aus steuerrechtlicher Sicht wird die Abfindung jeweils dem Jahr zugeordnet, in dem Berufstätige die jeweilige Zahlung auf ihrem Konto erhalten haben.

Wann gilt die Fünftelregelung?

Wie Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin bestätigt, müssen Arbeitnehmer die Abfindung im Auszahlungsjahr zwar als Einkommen komplett versteuern. Allerdings müssen Betroffene nicht den üblichen Steuersatz anwenden. Stattdessen profitieren Steuerzahler von einer ermäßigten Besteuerung, weil die sogenannte Fünftelregelung gilt. Allerdings dürfen Arbeitnehmer diese Fünftelregelung nur dann beanspruchen, wenn ihnen die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt wird. Zahlen Unternehmen die Abfindung hingegen über mehrere Kalenderjahre hinweg in Teilbeträgen aus, dürfen sich Betroffene auch nicht auf eine ermäßigte Besteuerung berufen.

Versteuerung im Folgejahr

Abhängig von den jeweiligen Einkommensverhältnissen ist eine Versteuerung der vollständigen Abfindungszahlung für das Folgejahr möglicherweise steuerlich von Vorteil. Diese Regelung kommt insbesondere dann zum Tragen, falls sich die Einkünfte aufgrund einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit im Folgejahr verringern und Betroffene sogar Lohnersatzleistungen erhalten.

Folgt eine geringere steuerliche Gesamtbelastung?

In dieser Situation mündet eine Progression der Einkommensbesteuerung häufig in einer geringeren Gesamt-Steuerbelastung der Abfindung. Diese Regelung gilt dann, falls Arbeitnehmer die Abfindung erst in dem Jahr erhalten, in dem Betroffene ausschließlich Lohnersatzleistungen erhalten. Zusätzlich muss es gewährleistet sein, dass alle Einnahmen einschließlich von Lohnersatzleistungen sowie der Abfindung Einnahmen aus dem Vorjahr übersteigen.

BFH spricht sich für Steuergestaltung aus

Der Bundesfinanzhof – der BFH – stimmt einer steuerlichen Gestaltung des Zuflusszeitpunkts zu. Diese individuelle Steuergestaltung ist rechtlich möglich, falls sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, dass eine Fälligkeit der Abfindungszahlung in das nächste Jahr hinausgeschoben werden kann. Diese Regelung gilt allerdings auch nur dann, insofern die ursprünglich angegebene Fälligkeit noch nicht eingetreten ist. Aus dem Grund sollten sich Arbeitnehmer zeitig genug überlegen, auf welches Datum sie den Auszahlungszeitpunkt verschieben möchten. Diese Maßnahmen sind umso wichtiger, wenn sie die Auszahlung der Abfindung zum Jahresende erwarten.

Details zur Höhe der Abfindung

Die Höhe der Abfindung richtet sich zumeist nach der Frage, wie lange ein Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber beschäftigt gewesen ist und wie viel Geld die betroffene Person verdient hat. Neben der Region und Branche wirkt sich das Verhandlungsgeschick der Arbeitnehmer oder von deren Rechtsanwalt auf die Höhe des Betrags aus. Die Aussichten auf den Erhalt einer hohen Abfindung steigen, wenn juristische Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen. Erfahrungsgemäß sind Abfindungen von einem halben bis zu einem Brutto Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr üblich. Dennoch weichen tatsächlich ausgezahlte Abfindungssummen häufig von diesen Beträgen ab. Der durchschnittliche Wert für eine Abfindung für deutsche Arbeitnehmer beläuft sich auf 14.300 Euro.

Eine lohnenswerte Investition für Arbeitgeber?

Im Falle einer Kündigung tragen Arbeitgeber das Risiko, dass Arbeitnehmer diese nicht akzeptieren und zu dieser Angelegenheit eine Klage einreichen. Daraufhin überprüft das Arbeitsgericht den Kündigungsgrund. Das finanzielle Risiko ist besonders hoch, falls Arbeitgeber diesen Prozess verlieren und sich schlimmstenfalls sogar über mehrere Instanzen erstreckt. In dieser Situation sind Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, auch wenn die Mitarbeiter seit der Kündigung bis zur gerichtlichen Entscheidung nicht mehr für das Unternehmen tätig gewesen sind.

Mehr zum Thema „Abfindung versteuern„.

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