Möchten Arbeitgeber nicht auf eine Steuererstattung durch das Finanzamt warten, können sie ihre Lohnsteuer auch direkt senken. Doch dieser Vorteil birgt auch einige Verpflichtungen.
Gängige steuerliche Regelungen
Hierzulande ist es üblich, dass Arbeitgeber einen Teil der Lohnsteuer des Arbeitnehmers monatlich einbehalten. Dadurch sind Angestellte ihrer Zahlungspflicht gegenüber dem Finanzamt bereits nachgekommen. Wer selbst hohe von der Steuer absetzbare Kosten gegenüber dem Finanzamt entrichten muss, gibt die Ausgaben in der Steuererklärung an und erhält daraufhin eine Erstattung. Diese Erstattung erhalten Betroffene jedoch zum Teil schon wesentlich eher.
Das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Die Rede ist vom sogenannten Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, in dessen Rahmen Steuerzahler über das Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Dadurch sichern sich Steuerzahler ein höheres monatliches Nettoeinkommen. Wer von diesem Verfahren profitieren möchte, muss unterschiedliche Regelungen beachten.
Höhere monatliche Nettogehälter
Müssen Arbeitnehmer hohe Kosten begleichen, ist ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gewiss eine gute Wahl. Mithilfe eines Freibetrags können sich Steuerzahler unmittelbar ein erhöhtes Nettogehalt je Monat sichern und müssen sich nicht bis zum nächsten Steuerbescheid gedulden. Entsprechende Anträge können sich auf hohe Kosten für eine Fortbildung, einen langen Arbeitsweg oder finanzielle Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung beziehen. Als Sonderausgaben kommen ebenfalls Unterhaltsleistungen für geschiedene Ehepartner oder außergewöhnliche Belastungen wie erhöhte Krankheitskosten in Betracht.
Voraussetzungen zur Antragstellung
Bedingungen für die Beantragung der Lohnsteuer-Freibeträge sind erfüllt, wenn der Kostenaufwand mindestens 600 Euro je Jahr beträgt. Etwaige berufsbedingte Werbungskosten werden jedoch erst dann berücksichtigt, falls diese den alljährlichen Pauschalbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Bei Geltendmachung aller Werbungskosten müsste somit ein Gesamtbetrag von mindestens 1.600 Euro anfallen.
Details zur Antragstellung
Betroffene können den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung unmittelbar beim Finanzamt stellen. Eine Beantragung ist postalisch oder elektronisch möglich. Erstmals steht es Steuerzahlern frei, die Anträge oder Mitteilungen an die Ämter bundesweit über das Internetportal “Mein Elster” vorzunehmen. Um den Antrag digital beim zuständigen Finanzamt zu stellen, ist es notwendig, sich bei “Mein Elster” einmalig zu registrieren und im Anschluss ein Benutzerkonto anzulegen. Der Registrierungsvorgang erstreckt sich über etwa eine Woche. Im Anschluss ist es unkompliziert möglich, alle Anträge und Mitteilungen aus den eigenen vier Wänden an das Finanzamt zu übersenden. Eine Beantragung des Freibetrags ist alle zwei Jahre möglich. Muss der Freibetrag aufgrund veränderter persönlicher oder beruflicher Umstände herabgesetzt werden, ist eine Mitteilung gegenüber dem Finanzamt zwingend erforderlich.
Alle wichtigen Fristen im Überblick
Möchten Steuerzahler bereits ab 2022 von den Vorzügen der Regelung profitieren, sollten sie einen entsprechenden Antrag bis spätestens zum Januar 2022 stellen. Ein Antrag kann zwar auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden. Doch im Falle einer Bewilligung gilt der Antrag dann erst für die darauffolgenden Monate. Ein kleiner Tipp am Rande: Damit die steuerliche Entlastung ebenfalls das Weihnachtsgeld oder den Jahresbonus einschließt, sollten Steuerzahler den Antrag bis spätestens zum 30. November eines Jahres stellen.
Worauf bei der Abgabe der Einkommen-Steuererklärung achten?
Haben Steuerzahler nach der Antragstellung Freibeträge erhalten, müssen sie diese Zuwendungen unbedingt in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bei diesem Verfahren rechnet das Finanzamt nach, ob die Freibeträge möglicherweise zu hoch gewesen sind.